Auch Maßnahmen wie Hygienkonzepte und Digitalisierung förderfähig


Mit 94,4 Millionen Euro werden die Kommunen in Niedersachsen bei Investitionen in Kindertageseinrichtungen unterstützt. 64,4 Millionen stehen für Plätze in Krippen und der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren bereit. Für Kindergärten sind 30 Millionen Euro für zusätzliche Plätze sowie Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsmaßnahmen, wie z. B. Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten, zur Digitalisierung und zur Bewegungs- und Barrierefreiheit, vorgesehen. Die Mittel stammen aus dem 5. Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung" 2020-2021 und sind aufgrund bundesgesetzlicher Regelung bis zum 30.06.2021 zu binden.
In einem offenen Brief wenden sich KiTa-Fachkräfte aus Niedersachsen mit einem empörten Appell an die Politik und teilen ihr mit, „dass wir nicht länger bereit sind, politisch und wirtschaftlich motivierte Beschwichtigungsphrasen hinzunehmen.“ Sie weisen auf das hohe Infektionsrisiko in KiTas hin und fühlen sich „ausgenutzt und wissentlich einer steigenden Gefahr ausgesetzt. Auch im Szenario C, auch in den Notgruppen.“ Sie fordern daher unter anderem eine prioritäre Impfung und Lüftungsanlagen für die Gruppenräume und geben ihrer Befürchtung Ausdruck, dass die aktuelle Situation dazu führt, „dass in kürzester Zeit noch mehr Leitungen und Erzieher*innen erschöpft und entmutigt aufgeben und diesem Arbeitsfeld den Rücken zukehren.“
Am Niedersächsischen Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung (nifbe) mit Sitz in Osnabrück ist in einem Drittmittelprojekt zum nächstmöglichen Termin die Stelle eine*r

wissenschaftlichen Mitarbeiter*in
(Entgeltgruppe gemäß Abschluss in Anlehnung an TVL, 50-90%)

befristet bis zum 31.12.2022 zu besetzen.

Verlängerung der Maßnahmen in Kita und Schule bis 14.02.2021

Dreiviertel aller Schülerinnen und Schüler im Distanzlernen, geteilte Lerngruppen in Grundschulen und Abschlussklassen bei Aufhebung der Präsenzpflicht, halbe Kita-Gruppen für Notbetreuung

Die aktuell geltenden Regelungen für Kindertageseinrichtungen und Schulen werden bis Sonntag, 14. Februar 2021, im Grundsatz verlängert. Für den Schulbesuch in Präsenz nach Szenario B in geteilten Klassen wird zudem die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt. Das ist das Ergebnis der Bund-Länder-Beratungen am späten Dienstagabend (19.01.2021) für Niedersachsen, wie das Kultusministerium mitteilt.

Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz beschlossen. Damit setzt sie eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um.
Das Thema Armut spielt in vielen KiTas heute eine zunehmende Rolle. Die Cartoonistin Renate Alf hat das Thema mit spitzer Feder auf's Korn genommen und bringt Situationen im KiTa- Alltag auf den verblüffenden Punkt. Sie regt damit zum Perspektivwechsel und zum Dialog über dieses sensible Thema an:



Nifbe Armut Cartoons A2 querformat Ansicht Seite 1
Wie der Berichterstattung zu entnehmen ist, hat sich die Bundesregierung offenbar auf einen Formulierungsvorschlag zur Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz verständigt. Die zuständige Arbeitsgruppe innerhalb der Bundesregierung soll den Entwurf heute Abend endgültig beschließen.

AOK-Studie mit besorgniserregenden Ergebnissen

Berufe in der Betreuung und Erziehung von Kindern waren von März bis Oktober 2020 am stärksten von Krankschreibungen im Zusammenhang mit Covid-19 betroffen. Eine Analyse der Arbeitsunfähigkeitsdaten der AOK-Mitglieder durch das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) zeigt, dass in diesem Zeitraum 2.672 je 100.000 Beschäftigte in dieser Berufsgruppe krankheitsbedingt im Zusammenhang mit Covid-19 an ihrem Arbeitsplatz gefehlt haben. Damit liegt deren Betroffenheit mehr als das 2,2-fache über dem Durchschnittswert von 1.183 Betroffenen je 100.000 AOK-versicherte Beschäftigte.

Nähere Ausführungen zu Niedersachsen veröffentlicht


Mit der ab dem 11.01. beginnenden Notbetreuung in niedersächsischen KiTas stellen sich viele Fragen: Welche Kinder dürfen in die KiTas und wie wird das bürokratisch geregelt? Wie groß dürfen die Gruppen jetzt sein?
Von Oktober 2019 bis Dezember 2020 wurden vom nifbe mehr als 20 Veranstaltungen zum Thema „Armutssensibles Handeln in der Kita“ niedersachsenweit angeboten. Diese richten sich an alle Fachkräfte frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung. Auf Grund der Corona -Pandemie konnten einige Veranstaltungen nur online stattfinden, waren aber dennoch gut nachgefragt und oft ausgebucht. Rund 750 Fachkräfte wurden mit dem Themenschwerpunkt erreicht.