Heftige Kritik am "Gute-KiTa-Gesetz"
Löst die vorliegende und vom Kabinett bereits verabschiedete Fassung des „Gute-Kita-Gesetzes“ die großen Hoffnungen auf eine konsequente Qualitätsentwicklung in den deutschen KiTas ein? Diese Frage stand im Fokus eines frühzeitig ausgebuchten und von einem breiten Bündnis aus Trägern und Gewerkschaften getragenen „Dialog-Forum“ im Berliner Dietrich-Bonhoeffer-Haus.

- Keine dauerhafte Finanzierung und damit keine Planungssicherheit für Maßnahmen der Qualitätsentwicklung in den Ländern
- Statt über ein Sondervermögen soll das Gute-Kita-Gesetz über Umsatzsteuerpunkte finanziert werden und damit fehle die Verbindlichkeit, wo die Mittel tatsächlich hinfließen
- Die Beitragsfreiheit bzw. soziale Staffelung der Beiträge ist wichtig, „gehört aber nichts in dieses Gesetz“ und habe nichts mit Qualitätsentwicklung und Entlastung der KiTa-Praxis zu tun. Im Fokus müssten „harte Faktoren der Qualitätsentwicklung“ wie ein verbesserter Fachkraft-Kind-Schlüssel oder die Leitungsfreistellung stehen.
Im Hinblick auf die am 18. Und 19. Oktober anstehenden ersten Lesungen im Bundestag und Bundesrat unterstrich Frank Jansen: „Dieses Gesetz braucht Widerstand“ und „mit vereinten Kräften müssen wir versuchen zu retten, was noch zu retten ist“.
Blick auf den Status Quo

Erfreulich sei aber zunächst, so Annette Stein, dass sich in den vergangenen zehn Jahren die öffentlichen Ausgaben für die Kindertagesbetreuung mehr als verdoppelt haben, und dass in den letzten fünf Jahren ein Viertel zusätzliche Fachkräfte in das Feld gekommen sind und insgesamt rund 300.000 zusätzliche Plätze in Krippe und Kindergarten geschaffen wurden. Trotz dieses enormen quantitativen Anstiegs habe es auch keinen Qualitätsabbau gegeben.
Dann folgte das große „Aber“ – denn „die Bildungschancen der Kinder sind weiterhin stark vom Wohnort abhängig“ unterstrich Annette Stein. So schwanke beispielsweise der Personalschlüssel (in den weder Urlaub und Krankheit noch die mittelbare pädagogische Arbeit eingerechnet ist) in der Krippe bundesweit zwischen 2,6 und 6,6. Auch bei der Leitungsfreistellung gibt es ähnlich starke Unterschiede und so hätten in Bremen 30 Prozent der KiTa-Leitungen überhaupt keine Freistellung und in Thüringen nur 0,2 Prozent.
Stagnation beim Personalschlüssel und Trend zur Beitragsfreiheit
Aktuell sei auch eine Stagnation der Personalschlüssel festzustellen und es gebe „einen Trend zur Beitragsfreiheit“. Untersuchungen der Bertelsmann-Stiftung hätten im Hinblick auf die Beitragsfreiheit einerseits ergeben, dass rund ein Drittel armutsgefährdeter Eltern einen KiTa-Beitrag zahlen und in Relation doppelt so stark belastet seien wie Eltern mit mittleren und hohen Einkommen. Dies drohe die Teilhabe in der Tat zu gefährden. Andererseits würde aber mehr als die Hälfte aller Eltern sogar höhere Beiträge für eine höhere Qualität zahlen. In diesem Sinne plädierte Annette Stein schon für eine soziale Staffelung der Beiträge, räumte aber der Qualitätsentwicklung in der KiTas die „erste Priorität“ ein.
"Frustrationstolernz in der Praxis ist erschöpft"
Diesem Tenor folgten auch Birte Rademacher (GEW) und Elke Alsago (verdi) in ihren Statements. Im Fokus des Gute-KiTa-Gesetzes müssten die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation und der Ausbau der Leitungskapazitäten stehen. Die Beitragsfreiheit habe hier „nichts zu suchen“. Durch die bisher fehlende Verstetigung der Mittel würden die Länder „zentrale Handlungsfelder der Qualitätsentwicklung gar nicht erst anpacken“ und zudem sei über die Umsatzsteuermittel „keine Verbindlichkeit“ herzustellen. Im Hinblick auf den akuten Fachkräftemangel warnte Elke Alsago vor einer „Dequalifizierung und Abwertung des Systems“. Trotz der Not dürfe der Fachkräftekatalog nicht geöffnet werden und keine „Hilfskräfte“ in die KiTa kommen. Der Fokus müsse auf der Fachkräftegewinnung auf dem bisherigem Niveau liegen und dafür „muss der gesamte Ausbildungsbereich gestärkt werden“.Niels Espenhorst (Paritätischer Gesamtverband) und Sabine Urban (DRK) unterstrichen, dass durch das Gute-KiTa-Gesetz „bemerkbare Entlastungen in der KiTa-Praxis jetzt ankommen müssten“, denn die „Frustrationstoleranz dort ist erschöpft“ und der Ärger über das „kurzfristige Denken der Politik“ groß. Es brauche eine „dauerhafte, zusätzliche und verbindliche Finanzierung der Qualitätsentwicklung durch den Bund“ und keineswegs dürften Landeshaushalte laufende Ausgaben oder schon begonnene Maßnahmen durch Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz refinanzieren.

V.l.n.r.: Sönke Rix, Annalena Baerbock, Norbert Müller,
Nicole Bauer, Marcus Weinberg
Erheblichen Verbesserungsbedarf am Gute-KiTa-Gesetz sahen die Oppositionsparteien und so unterstrich auch Nicole Bauer von der FDP, dass es „im ersten Schritt um die Qualitätsentwicklung gehen muss“. Norbert Müller von den LINKEN forderte „ein tatsächliches Qualitätsgesetz und verbindliche Qualitätsstandards zum Beispiel im Hinblick auf die Fach-Kraft-Kind-Relation und das Fachkräftegebot“. Auch Annalena Baerbock von den GRÜNEN hielt „verbindliche Qualitätsstandards für essentiell“ und die Beitragsfreiheit dürfe erste mitfinanziert werden, wenn die Qualität stimme. Sie plädierte im Hinblick auf die Lesungen des Gesetzes im Bundestag und Bundesrat sowie eine entsprechende Anhörung für fraktionsübergreifende Änderungsanträge, um zumindest die nachhaltige Finanzierung über ein Sondervermögen und eine entsprechende Verbindlichkeit zu gewährleisten.
Vorsichtige Hoffnung

Text: Karsten Herrmann
Fotos:shift/studio für ver.di
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