Zunächst beziehen wir uns auf die Einführung der Weiterbildungsmaßnahmen „Aufbauqualifizierung zur Gruppenleitung für Kindertageseinrichtungen in der Fachschule Sozialpädagogik“ für pädagogische Assistenzkräfte.
Diese Maßnahme sehen wir kritisch, da der Vorschlag bereits jetzt zu Unmut bei den bestehenden pädagogischen Fachkräften innerhalb unseres Berufsverbandes führt. Vielmehr würden wir eine Form der Nachprüfung mit einem Abschluss als Fachkraft für günstiger halten, der Berufserfahrung berücksichtigt. Wir sehen die Möglichkeit darin, dass langjährige Assistenzkräfte diesen Kurs in Kombination mit einer Ablegung einer Prüfung die Qualifikation zur pädagogischen Fachkraft erwerben könnten. Zu bedenken geben wir, dass gerade in der pädagogischen Arbeit inhaltlich derzeit ein großer Paradigmenwechsel stattfindet: Bedürfnisorientierung und Bindungs- und Beziehungsarbeit sowie institutioneller Kinderschutz und Kinderrechte gewinnen immer mehr an Bedeutung. Es muss sichergestellt werden, dass die Reflektion dieses Paradigmenwechsels Inhalt einer Weiterbildungsmaßnahme ist.
Weiterhin stellt sich die Frage, wie die zukünftigen sozialpädagogischen Kräfte mit dieser Weiterbildungsmaßnahme eingruppiert werden. Sollten sie in die TVöDTVöD|||||Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst umfasst mehrere Tarifverträge für Beschäftigte bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Seit Oktober 2005 gilt in jedem TVöD eine einheitliche Entgelttabelle für alle ArbeiterInnen, Angestellte und Pflegebeschäftigte . Diese besteht aus 15 Entgeltgruppen sowie 2 Grundstufen und 4 Entwicklungsstufen. In der Regel erfolgt ein Aufstieg in eine höhere Gruppe nach der Dauer der Berufserfahrung beim gleichen Arbeitgebenden. SUE S8a eingruppiert werden, so führt dies zusätzlich zu einer Entwertung des Berufsbildes von Fachkräften. Hierzu steht eine Beantwortung seitens der Politik noch aus.
Leider müssen wir der Realität ins Auge sehen. Es wurde jahrelang versäumt eine Ausbildungsoffensive seitens der Landesregierung auf den Weg zu bringen. Die neuesten Zahlen aus dem Fachkräftebarometer frühe Bildung 2023 haben ergeben, dass in der Zahl der Absolventen der ErzieherInnenausbildung ein Rückgang von 4,4% im Jahr 2020/211 (1) zu verzeichnen war (entspricht 2.574 Absolventen) und dies, obwohl die Anzahl der Ausbildungsplätze gestiegen sind. Im Jahr 2021/22 waren 3.228 SchülerInnen im ersten Jahr der ErzieherInnenausbildung.
Allerdings muss hier auch betrachtet werden, dass die Anforderungen an die Fachkräfte und Assistenzkräfte zugenommen haben. Dies spüren die zukünftigen Fachkräfte während der Ausbildung und entscheiden sich stellenweise gegen das Arbeitsfeld, so die Aussage einzelner Berufsschulen. Hinzu kommt, dass vermehrt die Auszubildenden mit psychischen Belastungen zu kämpfen haben und durch die hohen Ansprüche und die Mehrbelastung noch mehr gefordert werden.
Wir fordern daher eine Reduzierung der Gruppenstärke, mehr Vorbereitungszeit für Fach- und Assistenzkräfte, mehr Leitungsfreistellung, um den wachsenden Herausforderungen zu begegnen und eine bezahlte dualisierte Ausbildung zur Fachkraft.
Eine Entlastung der pädagogischen Fachkräfte durch die Deckelung der Randzeiten mit zwei pädagogischen Assistenzkräften sehen wir bei der momentanen Situation als gerechtfertigt an. Der Alltag in vielen Einrichtungen zeigt, dass in vielen Kitas die Randzeiten bereits mit Assistenzkräften ausgestattet sind. Allerdings muss es hier bei einer Befristung bleiben, damit wir unsere Qualitätsstandards erfüllen. In der Ausformulierung der Begründung des Vorschlags zur Veränderung des NKitaGs wird immer wieder von „Betreuung“ gesprochen. Es muss verdeutlicht werden, dass Einrichtungen der Kindertagesbetreuung Bildungseinrichtungen sind, die die Bildungsbiografie jeden einzelnen Kindes prägen. Mindestens in der Kernzeit muss der Bildungsauftrag im Mittelpunkt stehen. Hierzu müssen fachliche und zeitliche Ressourcen geschaffen werden.
Wir vom Kita-Fachkräfteverband stellen fest, dass der Fachkräftemangel ein Versäumnis der Politik ist. Weiterhin forderten wir bereits in einer Pressemeldung vom 11.2023 einen Ausbau der Ausbildungskapazitäten durch die Erweiterung des § 30 NKitaG für die Vollzeitausbildung zum/zur ErzieherIn und schlossen uns damit den Forderungen der CDU an.
Die Absenkung der Qualität wird nicht zur Lösung führen. In dem Entwurf sind, wenn überhaupt, nur belange berufstätiger Eltern besänftigt, indem die Argumentation für Gruppenschließungen entkräftet werden sollen. Wenn es aber für den geforderten Aufbaukurs nirgendwo an den berufsbildenden Schulen ab Sommer Kapazitäten gibt, ist das Papier auch nicht viel mehr als ein Lippenbekenntnis.
Vielmehr ist es doch so, dass die aktuell tätigen Fach- und auch Assistenzkräfte den aktuellen Herausforderungen heute schon nicht mehr gewachsen sind - wie soll das mit geringerer Qualifikation als Gruppenleitung dann besser werden?
An unseren Forderungen als Kita-Fachkräfte verband halten wir daher fest und appellieren an die Verantwortlichen, diese in eine Gesetzesänderung des NKitaGs einfließen zu lassen.
Demzufolge fordern wir von der Politik, dass sie sich mit den Akteuren der frühkindlichen Bildung und Wissenschaft auseinandersetzen und gemeinsam nach Lösungsstrategien gesucht wird. Hierzu sollten die bestehenden Expertisen genutzt werden.
(1) Autorengruppe (2023). Fachkräftebarometer frühe Bildung 2023, Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte, Bielefeld. Passau: Deutsches Jugendinstitut e.V.
Quelle: Presse-Info Fachkräfteverband