


Grundsätzlich sei Fachberatung gemäß den Positionspapieren des Deutschen Vereins als „personale Dienstleistung“ und als „strukturentwickelnde Dienstleistung“ anzusehen – ob mit oder ohne Steuerungsfunktion sei dabei ein zentraler Diskussionspunkt. Fachberatung nehme auch eine Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Praxis und zwischen Fachpolitik und Praxis ein. Sie sei aufgrund ihrer strukturellen Verankerung in der Lage, mehrere Perspektiven einzunehmen und zwischen den verschiedenen Anforderungen zu vermitteln. Aus dieser Schnittstellenfunktion gelte es dann einen „roten Faden für die Qualitätsentwicklung in den KiTas zu entwickeln“. Welche Aufgaben unter welchen Rahmenbedingungen Fachberatung wahrnehme, hänge derzeit aber letztlich alleine vom jeweiligen Träger ab.
Auf "Wertekern" besinnen
Mit dieser Ausgangssituation plädierte Christa Preissing für die „Anerkennung von Verschiedenheit auf Basis relevanter Gemeinsamkeiten“. In diesem Sinne müsse Fachberatung mit Blick auf die Rechte und das Wohl von Kindern einen „Wertekern“ entwickeln und sich auch entsprechend fachpolitisch positionieren. Als Beispiel führte sie den geplanten PISA-Test für Kindergärten an, der mit seinem Fokus auf „Lesen“, „Mathematik“ und „Selbstkontrolle“ ganz auf die Wirtschaftsinteressen statt auf die Rechte der Kinder ausgerichtet sei.
Um gleichwertige Lebensbedingungen für alle Kinder und Familien in der Bundesrepublik zu erreichen, forderte Christa Preissing bundeseinheitliche Regelungen zur Fachberatung und sprach folgende acht Empfehlungen aus:
- Rechtsanspruch der Fachpraxis und der Träger auf Fachberatung im SGB VIII verankern und die Finanzierung von Fachberatung auf Länderebene verbindlich regeln
- Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung als Kernaufgabe von Fachberatung
- Angemessene personelle Ausstattung für die unmittelbaren Fachberatungsaufgaben und eine Relation von 1 Fachberaterin auf 20 Kitas oder auf max. 40 Kindertagespflegeverhältnisse
- Sicherstellung von Fachberatung für alle Kitas und Träger
- Die Wahrnehmung von Fachberatung als Verpflichtung bundesweit regeln
- Mittelfristig: Einschlägiges praxisorientiertes Hochschulstudium und mehrjährige Berufspraxis im Arbeitsfeld Kindertagesbetreuung
- Fort- und Weiterbildung der Fachberatung auf Länder- und Verbandsebene als Verpflichtung
- Qualitätsentwicklung in der Fachberatung als verbindliche Regelung auf Bundes- oder Länderebene
- Daten und Fakten zur Fachberatung über die Kinder- und Jugendhilfestatistik erfassen

In einer von Gerlinde Schmidt-Hood geleiteten Diskussionsrunde mit nordrhein-westfälischen FachberaterInnen von unterschiedlichen Trägern wurden den TagungsteilnehmerInnen die Heterogenität des Feldes und die unterschiedlichen Aufgabenprofile dann noch einmal plastisch vor Augen geführt. Während sich die einen eher als „WissensvermittlerInnen“ sahen, definierten andere sich eher als „Lotsinnen“, „UnterstützerInnen“ oder „BeraterInnen“. Bis zu 300 KiTas waren in der Runde von einer Fachberaterin zu betreuen und direkte Besuche von KiTas hätten bei einem solchen Pensum Seltenheitswert. Entsprechend fühlte sich die eine oder andere Diskutantin auch im „Hamsterrad“ und beklagte eine „Vermischung der Rollen“. Als positivere Metaphern fielen aber auch die Begriffe „Regenbogen“ oder „Kaleidoskop“. Unisono konstatierten die FachberaterInnen „ein immer komplexer werdendes Arbeitsfeld im Aufbruch“, für das es „höchste Zeit wird für verbindliche Regelungen“.
Entwicklung der Fachberatung
Einen spannenden Blick in die Entwicklung der Fachberatung warf Elke Alsago von der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit und Diakonie in Hamburg. Anhand eines Fallbeispiels zeigte sie, wie mit der Gründung von Spielkreisen in einer niedersächsischen Kommune in den 1970er Jahren zunächst begleitende „KreiskindergärtnerInnen“ eingesetzt wurden. Diese hätten sich in den 1990er Jahren im Zuge des Kinder – und Jugendhilfegesetz (KJHG) und des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen (KiTaG) dann zur kommunalen Fachberatung für Kindergärten und Kindertagespflege weiter entwickelt. „Durch den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, die Jugendhilfeplanung, Pisa und den massiven Ausbau der Kindertagesbetreuung haben sich dann für diese Stelle jeweils weitere gravierende Veränderungen in Rahmenbedingungen und Aufgabenprofil ergeben“, so Elke Alsago. Als Beispiele nannte sie:
- Perspektive der Fachberaterin auf die Zielgruppe
- Kontakt zu den Einrichtungen und den Fachkräften
- Wahrnehmung der Träger
- Beratungsverständnis
- Fortbildungsthemen und - didaktik
- Kooperationen mit FachberaterInnen anderer Träger
- Kooperationen mit Instituten
- Kooperationen mit Wissenschaft
Wie schon in der Diskussionsrunde zeigte sich so ein Beruf, der auf Grund von Gesetzen (und Gesetzesauslegungen) einem starken Wandel unterworfen ist und dabei zunehmend komplexer geworden ist.

In einer anschließenden Podiumsdiskussion zog Elke Alsago die Schlüsse aus dieser Entwicklung und forderte „eine eigenständige Profession mit klaren Wegen in den Beruf, mit eigenem Kodex, eigener Theoriebildung, eigener Forschung sowie einer eigenen Berufsvertretung.“ Als ersten Schritt dazu kündigte sie auch die Gründung einer bundesweiten AG Fachberatung im Rahmen der BAG-BEK auf der nächsten Tagung in Stendal an.
Wie der Prozess einer eigenständigen Professionsentwicklung und einer fachpolitischen Vertretung in Niedersachsen im Rahmen von nifbe-Veranstaltungen gelaufen ist, berichtete Stephanie Emmel als Fachberaterin der Stadt Langenhagen. Hier sei man trotzt aller Unterschiedlichkeiten auf einem guten Weg und sie konnte „einen Wandel und eine Aufbruchstimmung in der Fachberatung“ konstatieren.
Umfassende Professionalisierungsstrategie entwickeln
Christa Preissing plädierte für eine umfassende Professionalisierungsstrategie für die Fachberatung. „Wir müssen genau prüfen, wer die Adressaten unserer Vorschläge und unserer Forderungen sind und wer uns dabei unterstützen kann“. Wichtige Bündnispartner seien die Gewerkschaften, die Länder- und Bundesministerien, die Spitzenverbände und letztlich jede einzelne Kommune. Grundsätzlich gelte es, die Bedeutung von Fachberatung öffentlich stärker sichtbar zu machen.
Angesichts eines für Nordrhein-Westfalen gerade neu zu formulierenden Kita-Gesetzes rief auch Dr. Heike Wiemert vom Landschaftsverband Rheinland die FachberaterInnen auf, „sich jetzt zu engagieren“. Die Fachberatung müsse „eindeutig im SGB VIII verankert und mit Hinweisen zur Umsetzung versehen werden“ forderte sie. Sie sprach sich auch für eine Einordnung der Fachberatung mit ihrem Aufgabenspektrum in den DQR und eine entsprechende Modulentwicklung für die berufsbegleitende Fortbildung aus. Hier sei man mit den Qualifizierungsangeboten des Landschaftsverbandes auch schon auf dem richtigen Weg.
Die Tagung schloss mit einem Appell von Moderatorin Maria Korte-Rüther, den an verschiedenen Stellen begonnenen Weg zur Entwicklung eines gemeinsamen Professionsverständnisses der Fachberatung weiter zu gehen und sich für bundeseinheitliche Standards und verbesserte Rahmenbedingungen einzusetzen. Auf Bundesebene weiter diskutiert wird das Thema schon am 25. Und 26. April auf der Tagung der BAG-BEK in Stendal: http://www.bag-bek.eu/tagungen-bag-bek/aktuelle-tagungen/
Präsentation Christa Preissing
Präsentation Elke Alsago
Weitere Beiträge zum Thema:
Fachberatung auf dem Weg zum Professionsverständnis
Quo vadis Fachberatung?
Fachberatung - Interview mit Christa Preissing
Fachberatung im System der Kindertagesbetreuung
Fachberatung - Bestandsaufnahme der WiFF
Fachberatung - Positionspapier des Deutschen Vereins