Die großen KiTa-Träger bzw. Vertretungen in Niedersachsen fordern von der Landesregierung die verbindliche Einführung der dritten Fachkraft in Gruppen ab 3 Jahren. Seit Jahren würden Erzieher*innen die Überlastung durch hinzugekommene Aufgaben bei gleichem Stundenumfang beklagen und entsprechend hoch sei der Krankenstand in den Tageseinrichtungen und die Abwanderung aus dem Arbeitsfeld KiTa. Die Zeit für Vor- und Nachbereitung, Sprachförderung, Kooperation mit Schulen, Elterngespräche, Dokumentation, Praxismentoring und Förderplanung reich bei der derzeitigen Personalausstattung einfach nicht aus.

Das Positionspapier im Wortlaut:

Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Tageseinrichtungen für Kinder ist seit 1990 im SGB VIII gesetzlich verankert und seit 2005 in Niedersachsen im Orientierungsplan Bildung und Erziehung eindeutig beschrieben. In unseren Kitas werden Grundlagen für die Entwicklung jedes einzelnen Kindes gelegt. Den Fachkräften kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu. Sie gestalten das Bildungsangebot. Grundvoraussetzung des Lernens ist die Herstellung von sicheren Beziehungen der Kinder untereinander und zu ihrer Bezugsperson, der sozialpädagogischen Fachkraft.

Doch dafür brauchen die Fachkräfte Zeit. Noch immer sind in einer Kita-Gruppe für Kinder ab 3 Jahren in der Regel zwei Fachkräfte für 25 Kinder zuständig. Das heißt, dass sich eine Fachkraft rechnerisch um 12,5 Kinder – ihre Förderung, ihre Begleitung und ihre Bedürfnisse – kümmert. Seit Jahren beklagen Erzieher*innen die Überlastung durch hinzugekommene Aufgaben bei gleichem Stundenumfang.

Der Krankenstand in den Tageseinrichtungen ist hoch und die Abwanderung aus dem Feld Kita die Folge. Viele Studien bestätigen diese Entwicklung. Die Zeit für Vor- und Nachbereitung, Sprachförderung, Kooperation mit Schulen, Elterngespräche, Dokumentation, Praxismentoring und Förderplanung reicht einfach nicht aus.

Mit der bestehenden Richtlinie QuiK hatte das Land bereits einen ersten Schritt zur Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels vollzogen. Als nächster Schritt ist der Ausbau der bisherigen Richtlinie QuiK auch durchaus geeignet, sich dem Ziel einer dritten Fachkraft in Kindergartengruppen weiter anzunähern.
Allerdings kritisieren wir, dass die Landesregierung – mit Verweis auf die bisherige Befristung der Bundesmittel – allein auf befristete Richtlinien setzt. Wir fordern ergänzend eine höhere Aufstockung und eine Entfristung der Finanzhilfe und deren verbindliche gesetzliche Verankerung aufsteigend nach Verfügbarkeit der Fachkräfte.

Wir appellieren an die Landesregierung und die Fraktionen von SPD und CDU, mit dem kommenden Haushalt 2020 dafür Sorge zu tragen, dass sich die Situation in den Kindertageseinrichtungen spürbar und verbindlich verbessert. Um Eltern und pädagogischen Fachkräften wieder Verlässlichkeit in den Strukturen zu zeigen, ist die dritte Fachkraft für alle Kindergarten-Gruppen notwendig!

Angesichts des uns täglich begegnenden Fachkräftemangels setzen wir auf einen Ausbau nach Verfügbarkeit der Fachkräfte. Wir fordern die Refinanzierung für die dritte Kraft entsprechend ihres Qualifikationsniveaus durch das Land spätestens zum Beginn des Kindergartenjahres 2020.

DIESES POSITIONSPAPIER WIRD UNTERSTÜTZT VON FOLGENDEN KITA-VERTRETUNGEN:

  • Bündnis für Kinder und Familien in Niedersachsen e. V.
  • LAG der Freien Wohlfahrtspflege Niedersachsen e. V.
  • Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen Niedersachsen/Bremen e. V. (lagE e. V.)
  • Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
  • Katholisches Büro Niedersachsen
  • ver.di-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen
 


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