Grant Hendrik Tonne im nifbe-Interview

Im Interview159139 mit Karsten Herrmann erläutert Kultusminister Grant Hendrik Tonne die geplanten Qualitäts-Maßnahmen im Rahmen des Gute KiTa-Gesetzes und nimmt Stellung zum aktuellen Fachkräftemangel.

Ganz klar weist der Minister dabei die Gefahr der Deprofessionalisierung durch Quereinstiege und Schmalspurausbildungen zurück und unterstreicht: "Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher bleibt eine Ausbildung auf dem Niveau der Fachschule und auf DQR Niveaustufe 6."


  • Das Gute KiTa-Gesetz ist Ende letzten Jahres auf den Weg gebracht worden und wurde von vielen ExpertInnen zum Teil heftig kritisiert - z.B. aufgrund der fehlenden nachhaltigen Finanzierung und der Möglichkeit, die Beitragsfreiheit in den Ländern damit zu finanzieren. Wie zufrieden sind Sie mit dem Gesetz und wie viele Bundesmittel erwarten Sie?

Wir erwarten über 500 Millionen Euro vom Bund. Das ist ein gutes Signal für die Stärkung der frühkindlichen Bildung. Dass ich mir eine dauerhafte, verstetigte Lösung wünsche, ist selbstverständlich. Die frühkindliche Bildung zu verbessern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht in dieser Legislatur endet.

  • Jetzt liegt der Ball bei den Ländern im Spielfeld und diese müssen nun jeweils ein inhaltliches und finanzielles Konzept für die Verwendung der Bundesmittel vorlegen. Wie ist hier der aktuelle Stand in Niedersachsen?

Das Kultusministerium hat ein mit dem Bund abgestimmtes Handlungs- und Finanzierungskonzept vereinbart. Diese Vereinbarung wurde am 11. Juni 2019 durch Ministerpräsident Stephan Weil und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey unterzeichnet werden.

  • Inwiefern haben Sie die Akteure aus dem Feld in Ihre Planungen eingebunden? Wie wichtig ist Ihnen die „Stimme aus der Praxis“?

Die „Stimme aus der Praxis“ ist mir sehr wichtig. Die geplante Umsetzung haben wir zunächst eng mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Im Rahmen eines „Forum Frühkindliche Bildung“ wurden auch die Träger der Freien Wohlfahrtspflege, die Kirchen, der Elterninitiativen und sowie die Sozialpartner über ihre jeweiligen Spitzenverbände in die Erarbeitung der Schwerpunktthemen einbezogen. Dort gab es wichtige Impulse aus der Praxis.

  • Inwiefern kann bzw. soll die letzten Sommer eingeführte Beitragsfreiheit in Niedersachsen über die Bundesmittel (ko-) finanziert werden?

Die Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder haben wir schon zum 01.08.2018 eingeführt. Über das Bundesprogramm sind nur Maßnahmen förderfähig, die erst nach dem 01.01.2019 begonnen wurden. Teile der Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden werden zudem aus diesen Geldern bedient.

  • Welche der im Gute KiTa-Gesetz angeführten Qualitätsbausteine haben für Sie höchste Priorität und welche Maßnahmen planen Sie hier konkret?

Im Rahmen der Bundesförderung möchten wir die Qualität in Kindertageseinrichtungen über die Verbesserung des Personalschlüssels in Kindergartengruppen, die Gewinnung von zusätzlichen Fachkräften über Beschäftigungs- und Vergütungsmöglichkeiten während der Ausbildung sowie die Entlastung und Stärkung von Leitungskräften verbessern. Daher sollen die Träger jährlich 100 Millionen Euro für die Einstellung von zusätzlichem Personal zur Verfügung gestellt bekommen, insgesamt also gut 300 Millionen Euro.

Über die neue Richtlinie erhalten die örtlichen Träger und die Träger von Kindertagesstätten die Möglichkeit, Mittel dort flexibel einzusetzen, wo der größte Bedarf ist. Sie können angehende Fachkräfte gewinnen, Teilzeitstellen aufstocken, bei Fachkräftemangel auch geeignete Kräfte beschäftigen oder aber auch pädagogische Fachkräfte zur Entlastung von Einrichtungsleitungen einstellen.

In der KindertagespflegeKindertagespflege|||||Kindertagespflege oder Tagespflege umfasst eine zeitweilige Betreuung von Jungen und Mädchen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 ist die Tagespflege neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung.  möchten wir die Förderansätze der Richtlinie Kindertagespflege zum 01.08.2020 auf gesetzliche Grundlagen stellen und weiter entwickeln. Damit wird dauerhaft und verlässlich gewährleistet, dass die Landesfinanzierung in Abhängigkeit vom Qualifikationsniveau einer Tagespflegeperson erfolgt, Tagespflegepersonen sich fort- und weiterbilden und die Rolle der Fachberatung im System der Kindertagespflege weiter gestärkt wird. Für diese Schritte werden wir bis Ende 2022 Bundesmittel im Umfang von 147 Millionen Euro einsetzen.

  • Wie viele Mittel werden hierfür aus den Bundesmitteln eingeplant?

Für diese beiden Maßnahmen sollen rund 450 Mio. Euro eingesetzt werden. Darüber hinaus möchten wir in die Beitragsfreiheit von Kindertagespflege und in die Verbesserung der Bedarfsplanung investieren.

  • Von vielen ExpertInnen wird eine deutliche Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation als Schlüssel zur Qualitätsverbesserung angesehen. Zugleich stehen die KiTas vor einem akuten Fachkräftemangel. Sehen Sie einen Ausweg aus dieser Zwickmühle?

Unser niedersächsisches Handlungs- und Finanzierungskonzept geht sehr flexibel und unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation ein. Die Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte nicht zuletzt im Vorgriff auf eine weitere Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation ist hier ein wichtiger Ansatz im Rahmen der Umsetzung des Bundesprogramms.

Darüber hinaus wird es uns durch veränderte Ausbildungswege und eine größere Öffnung der Ausbildung für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger gelingen, mehr Fachkräfte für das Feld auszubilden. Schon jetzt befinden sich 15.300 Menschen in der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. Sozialpädagogischen Assistentin/Sozialpädagogischen Assistenten (Schuljahr 2018/19). Das Ziel ist es, jährlich mindestens 500 zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen.

  • Derzeit werden in den Ländern verschiedenste Modelle für eine dualisierte Ausbildung und den Quereinstieg diskutiert. Was planen Sie für Niedersachsen?

Wir erleben hier eine spannende Debatte: Einerseits soll ganz schnell ganz viel Kita-Personal für die Kindertageseinrichtungen bereitstehen. Andererseits soll die Qualität unangetastet oder gesteigert werden. In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns. Und ich finde wir haben einen sehr klugen Weg gefunden mit unserem Niedersachsen-Plan: Mehr Möglichkeiten in die Tätigkeit zu kommen und gleichzeitig eine hochwertige Ausbildung ohne Qualitätsverlust zu erwerben. Außerdem: Eine dualisierte Ausbildung nach dem BBIG bedarf einer Grundgesetzänderung und wird derzeit von keinem Bundesland angestrebt. Alle Bundesländer entwickeln gerade Möglichkeiten einer vergüteten Ausbildung, z. B. durch berufsbegleitende Ausbildungen. In Niedersachsen können sich Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten berufsbegleitend zur Erzieherin und zum Erzieher weiterqualifizieren. Die Ausbildung bieten wir schon jetzt an 24 Standorten in Niedersachsen an.

  • Wie stehen Sie zu dem unter anderem von der KiTa-Volksinitiative erhobenen Vorwurf, die Qualitätsstandards abzusenken und das Feld der frühkindlichen Bildung zu deprofessionalieren?

Diese Befürchtung kann ich guten Gewissens zerstreuen: Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher bleibt eine Ausbildung auf dem Niveau der Fachschule und auf DQRDQR|||||Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen soll umfassende, bildungsbereichsübergreifende Kompetenzen, die in Deutschland erworbenen wurden, erfassen. Als nationale Realisierung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) soll er die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems berücksichtigen und zur angemessenen Bewertung und Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa beitragen. Zunächst sollen formale Qualifikationen des deutschen Bildungssystems in den Bereichen Schule, Berufliche Bildung, Hochschulbildung und Weiterbildung einbezogen werden. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. In weiteren Schritten werden die informellen und nonformalen Kompetenzen ebenfalls berücksichtigt. Niveaustufe 6. Die Qualitätsstandards für diese Ausbildung sind in den letzten zehn Jahren im Rahmen der Modularisierung kontinuierlich verbessert worden. Im Sinne des Lebenslangen Lernens und der Anerkennung von persönlichen Kompetenzen geht es darum, Menschen den Zugang in diese Ausbildung zu ermöglichen. Am Ende stehen immer der Abschluss der Erzieherin/des Erziehers und die dazugehörigen Kompetenzen. Auch die zusätzliche Fachkraft für die Kita ist als ein Schulversuch konzipiert und selbst dieser Weg führt durch die weiterführenden Angebote die Möglichkeit in sich, den DQR-Level 6 zu erwerben.

  • In Befragungen konstatieren pädagogische Fachkräfte immer wieder eine mangelnde gesellschaftliche Anerkennung und Gratifikation. Viele ExpertInnen fordern angesichts der immer größeren Ansprüche an die frühkindliche Bildung daher auch eine finanzielle Gleichstellung mit GrundschullehrerInnen. Wie stehen Sie dazu?

Den Wunsch nach Wertschätzung und besserer Bezahlung kann ich gut verstehen. Diese Forderung ist aus Sicht der Fachkräfte nachvollziehbar, aber das Kultusministerium hat die Tarifautonomautonom|||||Autonomes Handeln beinhaltet den Zustand der Selbstständigkeit, Unabhängigkeit Selbstbestimmung, Selbstverwaltung oder Entscheidungsfreiheit.ie der Kommunen zu wahren. Für mich ist in erster Linie die Sicherung der Qualität in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern wichtig für das Wohl der Kinder. Niedersachsen hat deshalb 2016 für beide Ausbildungsgänge modularisierte CurriculaCurricula|||||Ein Curriculum ist ein Lehrplan, Modulplan oder Lehrprogramm, das Aussagen über Lehrziele und Ablauf des Lehr- Lern – Arrangement gibt und auf einer Didaktik aufbaut.r entwickelt, die diesen Ansprüchen gerecht werden. Erzieherinnen und Erzieher erwerben einen Abschluss auf DQR Niveaustufe 6.

Ich gehe davon aus, dass die Kommunen vor Ort attraktive Arbeitsverhältnisse für Erzieherinnen und Erzieher schaffen, auch das ist ein Zeichen von Wertschätzung.

  • Vielen Dank für das Gespräch!