Förderung von Kinder- und Familienzentren in Deutschland

Stand 1. Mai 2021

Kindertagesstätten mit integrierten Bildungs- und Beratungsangeboten für Familien tragen inzwischen viele Namen: Ob Familienkitas, Eltern-Kind-Zentren, Familienzentren oder KiFaZe: gemeinsames Merkmal ist ihre Familien- und Sozialraumorientierung. Nicht alle Familienzentren beinhalten automatisch eine Kindertagesstätte; unter diesem Namen werden beispielsweise in Sachsen Familienbildungsstätten gefördert. Wir verwenden daher den Begriff der Kinder- und Familienzentren, um zu verdeutlichen, dass aus unserer Perspektive verlässliche Kindertages-betreuung einen elementaren Bestandteil dieser Organisationsform darstellt. (1)

Als Angelika Diller 2006 (2) die Ergebnisse ihrer empirischempirisch|||||Empirie bezeichnet wissenschaftlich durchgeführte Untersuchungen und Erhebung, die gezielt und systematisch im Forschungsfeld oder im Labor durchgeführt werden. Empirische Forschungen können durch verschiedene Methoden praktisch angewendet werden.en Erhebung veröffentlichte, gab es mit Nordrhein-Westfalen und Brandenburg erst zwei Bundesländer in Deutschland die politische Rahmenbedingungen für den Ausbau und die fachliche Entwicklung von Kinder- und Familienzentren gesetzt hatten. Zwischenzeitlich sind viele Modellförderprogramme auf Länderebene bereits ausgelaufen und auf die kommunale Ebene verlagert, während andere Bundesländer mit neuen Förderkonzepten gestartet sind. Der folgende Überblick über Landesfördermaßnahmen basiert auf eigenen Recherchen in den jeweilig zuständigen Landesministerien und weist ergänzend (und ohne Anspruch auf Vollständigkeit) auf kommunale Förderprogramme hin.

BildFZ(1) Vanessa Schlevogt/Herbert Vogt (Hg.): Wege zum Kinder- und Familienzentrum. Ein Praxisbuch, Berlin, 2014
(2) Diller, Angelika (2006): Eltern-Kind-Zentren. Grundlagen und Rechercheergebnisse. Deutsches Jugendinstitut, München



Förderung von Kinder- und Familienzentren nach Bundesländern


Baden Württemberg
Die Landesregierung unterstützt seit 2016 die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren. Für 2021 stehen 2,7 Millionen Euro zur Verfügung. Bereits bestehende sowie neue KiFaZe werden über einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren mit 24.000 Euro gefördert: Für die ersten zwei Jahre ist eine jährliche Anschubförderung von 10.000 Euro vorgesehen, darin enthalten ist eine Pauschale für Leitungszeit in Höhe von 5.000 Euro. Für die Verstetigung des Entwicklungsprozesses steht eine zweijährige Anschlussförderung in Höhe von 2.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. 2021 werden 226 Kinder- und Familienzentren gefördert. Im Rahmen des Landesprogramms werden unter anderem folgende Unterstützungsformate angeboten: Netzwerktreffen, Fortbildungen und Informationsveranstaltungen sowie Vor-Ort-Beratung.

Inzwischen gibt es in Baden-Württemberg eine Anzahl von weiteren kommunalen Förderungen, unter anderem in Ludwigsburg und Karlsruhe. Stuttgart fördert seit 2012 Kitas als Kinder- und Familienzentren. 2021 werden 33 Einrichtungen unterstützt. Voraussetzung für die Weiterentwicklung zu einem KiFaZ ist, dass die Einrichtung einen bestimmten Anteil von Kindern betreut, die aus finanziell belasteten Lebenslagen stammen. Seit 2020 zählen explizit auch Kinder mit Behinderung und ihre Familien zur Zielgruppe der KiFaZ, da diese von der willkommen heißenden Haltung und vernetzten Ansatz sehr gut profitieren können. Die jährliche Fördersumme beträgt rund 1,1 Millionen Euro.


Bayern
In Bayern gibt es Unterstützung von Einrichtungen der Mütter- und Familien-selbsthilfe, aber keine landesweite Förderung von Kitas, die sich zu Familienzentren entwickeln. Mit dem Programm zur „Förderung der strukturellen Weiter-entwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten“ installierte die bayrische Landesregierung Anlaufstellen in Familienzentren, Familienbildungsstätten und in Kindertageseinrichtungen, um die kinder- und familienbezogenen Rahmenbedingungen vor Ort zu verbessern.

In der Landeshauptstadt München werden 27 Familienzentren (teilweise integrierte Einrichtungen mit Erziehungsberatung, Ersatzbetreuung, Kindertagespflege und/oder Kindertreff) gefördert. Die jährliche Fördersumme für die Familienzentren beträgt ca. 4,4 Millionen Euro. Weitere zwölf Familienzentren werden neu gebaut.

Seit 1996 werden auch KinderTagesZentren (KiTZ) gefördert, in denen Kinder von neun Wochen bis 14 Jahren betreut werden und die sich für alle Familien im Stadtteil öffnen. Mittlerweile gibt es 22 KiTZ-Einrichtungen in städtischer und freier Trägerschaft. Die jährliche Fördersumme hängt von der Größe und Konzeption der jeweiligen Einrichtung ab.


Berlin
Der Berliner Senat hat 2012 mit dem flächendeckenden Aufbau von Familienzentren in allen zwölf Bezirken begonnen. Die Koordination des Gesamtprozesses erfolgt durch die Servicestelle Berliner Familienzentren. 2021 werden 49 Familienzentren (mindestens vier pro Bezirk) gefördert. Den Familienzentren stehen bis zu 80.500 Euro jährlich zur Verfügung, die ausschließlich der Weiterentwicklung und dem Ausbau der bestehenden Infrastruktur dienen.


Brandenburg
2019 startete das Land ein Förderprogramm für die Etablierung von Familienzentren und stellt dafür zunächst bis 2020 jährlich 480.000 Euro bereit. Aktuell werden 32 Familienzentren gefördert, die an bestehenden Mehrgenerationenhäusern angesiedelt sind, um damit deren sozialräumliche Verankerung und weitere Synergieeffekte nutzbar zu machen. Ihre Aufgabe ist es, insbesondere einkommensschwache Familien bei der Inanspruchnahme von staatlichen und familienbezogenen Leistungen zu unterstützen. Die Servicestelle für die Brandenburger Familienzentren ist für Koordinierungsaufgaben sowie für die Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Die Begleitung des Programms erfolgt mittels einer formativen Evaluation. Die Förderung wird auch 2021/2022 in der bestehenden Höhe fortgeführt.


Bremen
In Bremen erfolgt die Finanzierung ausschließlich auf kommunaler Ebene (Stadtgemeinde Bremen). Es werden grundsätzlich keine Landesmittel für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen oder die gesonderte Förderung von Familienzentren zur Verfügung gestellt. Alle 87 städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen in der Stadt Bremen haben den Auftrag, sich zu Kinder- und Familienzentren zu entwickeln. Seit 2018 finanziert der Senat der Stadt Bremen in Stadtteilen mit besonderen Herausforderungen 56 halbe Stellen für Sozialpädagog*innen zur Koordination der Weiterentwicklung in diesem Feld. Pro eingerichteter Stelle stehen 10.000 Euro Sachmittel zur Verfügung.
Das Felsenweg-Institut der Karl Kübel Stiftung begleitet und qualifiziert seit 2020 sieben Träger und 63 Einrichtungen mit dem Ziel der Verbesserung der Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern in herausfordernden Lebenslagen. Die neu eingerichtete Servicestelle KiFaZ Bremen ist verantwortlich für die Koordinierung und kommunale Vernetzung von bestehenden Kinder- und Familienzenten sowie von Kindertageseinrichtungen, die sich im Entwicklungsprozess zu einem Kinder- und Familienzentrum befinden.


Hamburg
Das erste Eltern-Kind-Zentrum in Hamburg wurde 2007 eröffnet. Inzwischen gibt es in allen Hamburger Bezirken, vorrangig in Stadtteilen mit sozialen Problemlagen, Eltern-Kind-Zentren als Treffpunkte für Familien mit Kindern unter drei Jahren. Die EKiZe sind ein Regelangebot des Landes und in Kindertagesstätten eingebunden. Eltern können dort ohne Anmeldung oder Platz in der Kindertagesbetreuung Förder-, Bildungs- und Beratungsangebote nutzen und Hilfestellung in Erziehungsfragen erhalten. Aktuell werden in Hamburg 42 Eltern-Kind-Zentren mit voraussichtlich rund 2,9 Millionen Euro gefördert. Weitere Eltern-Kind-Zentren befinden sich in Planung und werden sukzessive in Betrieb gehen.

Darüber hinaus bieten neun Hamburger Kinder- und Familienhilfezentren (KiFaZe) Unterstützung und Beratung für Familien sowie eine breite Palette offener Veranstaltungen, Kurse und Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren an. Neben Mütterzentren und Mehrgenerationenhäusern stellen auch 22 Hamburger Elternschulen und acht konfessionelle Familienbildungsstätten wichtige Anlaufstellen für Familien dar.


Hessen
Vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration werden seit 2011 Familienzentren gefördert, ab 2021 mit bis zu 18.000 Euro pro Jahr. Aktuell erhalten die Förderung 188 Familienzentren, die neben Kindertagesstätten zum Beispiel auch aus Mütterzentren, Familienbildungsstätten, Mehrgenerationenhäusern und Vereinen entstanden. Seit Oktober 2020 unterstützt eine Landesservicestelle, ansässig bei der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie in Bensheim, die Familienzentren bei ihrer Arbeit.

In Frankfurt am Main werden 2021 sechzehn Kinder- und Familienzentren jeweils mit durchschnittlich 120.000 Euro jährlich (Stellenanteile für Koordination, Familienbildung, Erziehungsberatung, zusätzliche Angebote sowie Mieten und Nebenkosten für zusätzliche Räume, Fortbildung und Supervision) gefördert. Weitere Förderungen sind in Planung.


Mecklenburg-Vorpommern
Seit 1993 werden vom Land Familienzentren gefördert, die im Familienbildungs-bereich angesiedelt sind und in der Regel keine pädagogische Kinder-betreuung anbieten. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es gegenwärtig keine landesweite Förderung von Kitas, die sich zu Familienzentren entwickelt haben.


Niedersachsen
In Niedersachsen gibt es kein Förderprogramm für Familienzentren auf Landesebene. Allerdings haben sich einige Kommunen und andere Träger auf den Weg gemacht diesen Prozess zu fördern, teilweise unterstützt durch Stiftungen wie die Heinz und Heide Dürr Stiftung.
In Hannover werden seit 2006 Kitas gefördert, die sich zu Familienzentren weiterentwickeln. 2021 werden dort bisher 50 Einrichtungen in Stadtgebieten mit besonderem Handlungsbedarf gefördert. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der zu betreuenden Gruppen und beträgt zwischen 42.100 und 57.000 Euro. Darin enthalten sind eine Koordinationsstelle und Sachmittel.

Unter anderem die Familienzentren in Braunschweig (21 Familienzentren), Wolfsburg (11), Salzgitter (10), Hildesheim (7), Peine (4) sowie der Landkreis Göttingen (13) arbeiten nach einem ähnlichen Modell und ebenfalls nach dem Early Excellence Ansatz. Das gilt auch für viele weitere Familienzentren und Kitas in Niedersachsen.
Der Landkreis Osnabrück fördert seit 2012 bis zunächst 2022 den flächendeckenden Ausbau von Kitas zu Familienzentren: 2021 werden dort 38 Familienzentren mit jährlich durchschnittlich 21.000 Euro gefördert.

Darüber hinaus existieren verschiedene andere Organisationsmodelle: In Hameln gibt ein beispielsweise ein zentrales Familienzentrum mit sechs Personalstellen, das aus Stiftungsgeldern finanziert wird. Angeschlossen sind zehn Familienbüros in Kitas im Stadtgebiet. Daneben gibt es einzelne Familienzentren, die durch das Engagement von Teams, Trägern und/ oder Bürger*innen ins Leben gerufen wurden (zum Beispiel in Nienhagen, Uetze und Bassum).


Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen hat 2006 als erstes Bundesland Familienzentren eingerichtet. Im Kindergartenjahr 2020/2021 werden rund 2.900 Familienzentren gefördert. Zusammen mit den Verbund-Familienzentren (Zusammenarbeit mehrerer Kindertageseinrichtungen) arbeitet über ein Drittel aller Kitas (rund 3.900 von ca. 10.000 Einrichtungen) bereits als Familienzentrum. Das Gütesiegel Familienzentrum NRW, das für einen Zeitraum von vier Jahren verliehen wird, sichert den zertifizierten Einrichtungen eine jährliche finanzielle Förderung in Höhe von 20.000 Euro. Familienzentren mit mindestens drei Verbund-Partnern haben die Möglichkeit einen zweiten Zuschuss zu beantragen. Kitas, die sich neu auf den Weg machen, erhalten die gleiche Förderung. Im Kindergartenjahr 2021/2022 werden weitere 150 Kontingente zum Ausbau neuer Familienzentren zur Verfügung stellt.


Rheinland-Pfalz
Innerhalb des Programms „Kita!Plus: Kita im Sozialraum“ unterstützt die Landesregierung seit 2012 Kindertagesstätten in Wohngebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf bei ihrer Weiterentwicklung zu Kommunikations- und Nachbarschaftszentren mit einer Förderung für Konzeptentwicklung, Personalkosten, den Auf- und Ausbau der Kooperationsstrukturen und die Schaffung sächlicher und räumlicher Voraussetzungen. 2020 wurden innerhalb dieses Programms 1.287 Kitas gefördert. Für die Laufzeit 01.01.2020 bis 30.06.2021 ist die Begrenzung der Förderung je Kita und Jahr auf 20.000 Euro aufgehoben und die 3,4 Millionen Euro-Förderung erweitert auf 22,2 Millionen Euro in 2020 und 11,1 Millionen Euro in 2021. Ab Juli 2021 wird das Projekt abgelöst durch die Landespersonalkostenförderung über das Sozialraumbudget (rund 50 Millionen jährlich) als strukturelles Angebot nach dem am 21. August 2019 verabschie-deten Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in KindertagespflegeKindertagespflege|||||Kindertagespflege oder Tagespflege umfasst eine zeitweilige Betreuung von Jungen und Mädchen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 ist die Tagespflege neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung.  (KiTaG). Das Sozialraumbudget dient der Deckung personeller Bedarfe, die in Tageseinrichtungen aufgrund ihres Sozialraums oder anderer besonderer Bedarfe entstehen. Den bisher vorgelegten Konzepten zufolge, wird in vielen Jugendamtsbereichen die Arbeit im Sinne eines Kommunikations- und Nachbarschaftszentrums mit niedrig-schwelliger Beratung und Unterstützung der Vernetzung der Eltern fortgesetzt.
Über das rheinland-pfälzische Familienministerium werden elf ehrenamtliche und trägerunabhängige Initiativen von Familien für Familien als Familienzentren gefördert, die aber keine Kitas beinhalten. Sie sind für alle Familien und Gene-rationen offene Treffpunkte und erhalten eine Anschubfinanzierung sowie jährliche Förderung.
Saarland

Ein spezifisches landesweites Förderprogramm für Familienzentren gibt es im Saarland nicht. An einigen Standorten sind die jeweiligen Sitzgemeinden an den Kosten beteiligt. Beispielhaft zu nennen sind das AWO-Kinder- und Familienzentrum Ronnertswies in Riegelsberg, das Haus für Kinder und Familien St. Marien Ensdorf sowie das evangelische Haus des Kindes in Neunkirchen.


Sachsen
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus förderte von 2016 bis 2018 ein Modellprojekt zur Weiterentwicklung von 31 Kindertageseinrichtungen zu Eltern-Kind-Zentren. In den Jahren 2019/2020 erhielten 14 dieser Kindertageseinrichtungen eine halbe Personalstelle durch den Freistaat Sachsen, die teilnehmenden Kommunen erbrachten einen Eigenanteil. Die Projektleitung hatte das Felsenweg-Institut der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie in Dresden.

In Leipzig und Chemnitz existieren kommunale Ansätze zur Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu einem Kinder- und Familienzentrum.


Sachsen-Anhalt
Das Land förderte von 2007 bis 2011 die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder-Eltern-Zentren (KEZ). Das Modellprojekt unterstützte 50 Zentren mit insgesamt 750.000 Euro Landesmitteln.


Schleswig-Holstein
Seit 2014 fördert das Land den Aufbau und die Weiterentwicklung von Familienzentren mit einer jährlichen Gesamtfördersumme in Höhe von 5,5 Millionen Euro. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhalten Zuwendungen für Einrichtungen, die inklusive und partizipative Angebote für Familien im Sozialraum zur Verfügung stellen. 2021 werden mit Landesmitteln 137 Familienzentren in den Kreisen und kreisfreien Städten unterstützt. Jede Einrichtung erhält mindestens 35.000 Euro jährlich.


Thüringen
Thüringer Eltern-Kind-Zentren sind Kindertageseinrichtungen mit ausgeprägter Familien- und Sozialraumorientierung. Seit 2015 werden Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe beim Ausbau der ThEKiZ unterstützt. 2020 fördert das Land 57 Kindertageseinrichtungen sowie die überörtliche Servicestelle ThEKiZ, deren Träger das Felsenweg-Institut der Karl Kübel Stiftung ist. Die Servicestelle bietet den Einrichtungen fachliche Beratung sowie Qualifizierung und vermittelt Prozessbegleitung. Die Förderung und inhaltliche Einbettung geht im Thüringer Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen/Familie eins99" auf. Darüber hinaus werden die ThEKiZ in 2020 über ein Sonderprogramm mit 1,5 Millionen Euro finanziert. Im Jahr 2021 wurden weitere Einrichtungen in die Landesförderung aufgenommen.


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