Der Kindergarten als Staatsgefährdung

Das preußische Kindergartenverbot von 1851

„Die Regierungen erblicken in den Kindergärten die Begründung des Communismus und Socialismus“


Kaum zu glauben, aber wahr! Es gab tatsächlich ein heute weithin vergessenes Kindergartenverbot (KGV). Und dies nicht irgendwo in einem abgelegenen Winkel der Welt, sondern hier in Deutschland, der „Ursprungsquelle“ des Kindergartens. Denn im Zuge der gescheiterten Revolution von 1848/49 geriet der 1840 von Friedrich Fröbel im thüringischen Blankenburg (seit 1911 Bad) gestiftete „Allgemeine deutsche Kindergarten“ in den Verdacht der Staatsgefährdung. Den nach dem Fröbelschen System arbeitenden Einrichtungen wurde unterstellt, in ihnen werde „Atheismus und Demagogie gepflegt“ (Galdikaitè o. J., S.17). Am 7. August 1851 wurden im Königreich Preußen so alle Kindergärten verboten.

Die Prohibition war nur eine von mehreren Verbotserlassen, einschließlich des Preußischen Vereinsgesetzes von 1850, das Frauen die Parteimitgliedschaft oder die Teilnahme an politischen Versammlungen untersagte. Zu jener Zeit fand das Fröbelsche System in Kreisen des Liberalismus, der freisinnigen Gemeinden und diversen Frauenvereinen auffallend viel Zustimmung. Herausragende Persönlichkeiten genannter demokratisch-liberaler Bewegungen stellten die kirchlichen und politischen Autoritäten in Frage. Sie forderten sowohl eine Demokratisierung in der öffentlichen wie familiären Erziehung, der Kirchen und der staatlichen Administrationen, als auch eine Gleichberechtigung der Gemeindemitglieder sowie Staatsbürger. Louise Otto, Mitinitiatorin der bürgerlichen Frauenbewegung, und andere Vorkämpferinnen, stellten eine Verbindung her zwischen dem Kindergarten und ähnlichen beruflichen Betätigungsmöglichkeiten.

Schon vor dem eigentlichen KGV waren den politisch Verantwortlichen die Kindergärten und die Fröbelsche Pädagogik ein Dorn im Auge. Dies geht beispielsweise aus einem Tischgespräch der Baronin Bertha von Marenholtz-Bülow, einer der wohl eifrigsten Fröbelepigoninnen, mit dem weimarischen Staatsminister für Kultus-, Schulangelegenheiten und Justiz, Oskar von Wydenbrugk, hervor. Die Aristokratin bemühte sich, ihren Gesprächspartner für Fröbel und die Kindergartenidee zu gewinnen und seine „Einwände beredet zu zerstreuen, die dem Minister bisher zugetragen worden waren. Sie sprach von der Freiheit, zu der die Menschen durch Fröbels Methode erzogen würden. Der Minister schien geneigt, solche Möglichkeit zu glauben, aber die Freiheit selbst schien ihm nicht wünschenswert, das Wort sogar schon ist gefährlich. – Es war im Jahre 1850. – Frau v. Marenholtz beeilte sich zu versichern, es sei nur die innere Freiheit, die sie meine, die Freiheit der eigenen Entfaltung. Ich glaube nicht, daß Fröbels Methode diese allgemein erzielen könnte, war dagegen Herrn v. Wydenbrukgs Meinung, denn die Menschen werden immer Menschen bleiben, das heißt unvollkommene Wesen. Immerhin würde er zu gegebener Zeit nicht versäumen, das Mögliche zur Förderung der Methode zu tun. Vorerst aber müsse Ruhe und Ordnung in den Staaten geschaffen werden“ (Bernfeld 1928, S. 1).

Im gleichen Jahr als voranstehendes Gespräch stattfand, wurde ein Kindergarten der Breslauer Deutschkatholiken mit der Schließung bedroht. Die Behörden empfanden es als unschicklich, dass ein lediges Fräulein die Einrichtung leitet, welcher, wie die Regierung beim Stadtmagistrat angemahnt hatte, nur verheiratete Personen und „ehrsame“ Witwen vorstehen dürften. Da der Kindergartenverein, entsprechend dem Vereinsgesetz, einen männlichen Vorstand hatte, der als verantwortlich für den Kindergarten vorgestellt wurde, konnte die anberaumte Schließung vorerst abgewendet werden. Nur noch kurze Zeit bestanden die zwei Kindergärten in der deutsch-katholischen Gemeinde in Breslau. Am 31. Dezember 1851 mussten die Einrichtungen ihren Betrieb einstellen (vgl. Martin 2000, S. 24 ff.). Gegen diese und weitere Schließungen protestierte Louise Otto. In der von ihr gegründeten und redigierten „Frauen-Zeitung - Ein Organ für die höheren weiblichen Interessen“ griff die Frauenrechtlerin mit scharfen Worten den Männerstaat an:

„Außer dem allgemeinen Verlust, welcher dadurch der hiesigen Kindererziehung an sich erwächst, ist auch die Lage der Kindergärtnerinnen bedauerlich, welche sich nun ganz ohne Wirkungskreis, ohne Existenzmittel sehen. Aber wer fragt danach, wenn Mädchen und Frauen plötzlich von diesem Schicksal betroffen werden? War es nicht schon ein unziemliches Heraustreten aus ihrem Kreise, auch für das Allgemeine wirken, auch selbstständig sein zu wollen? – Der Männerstaat hat das Recht, dies zu bestrafen, und diejenigen, welche in seine Privilegien eingriffen zurückzuweisen, ohne sich weiter um sie zu bekümmern“ (zit. n. Münchow 2004, S. 78).

Die Kindergärtnerin Henriette Döbbel durfte nicht wie beabsichtigt, am 4. Februar 1851 in Magdeburg einen Kindergarten eröffnen, da sie ihre Ausbildung zur Kindergärtnerin in Dresden bei Auguste Herz, die mit dem Revolutionär Dr. Heinrich Wilhelm Herz verheiratet war, absolviert hatte. Von ihrem gescheiterten Vorhaben berichtete Döbbel an Fröbel:

"Als der so lang ersehnte Tag kam und die Kinder schon da waren, fand die Polizei es für nötig und besser, mir es zu untersagen, weil man mich fürchtete, da ich im Hause der Frau Herz mich ausgebildet hatte, deren Verhältnisse auch der hiesigen Behörde bekannt gemacht worden waren" (zit. n. König 1990, S. 275).

Für Burkhard Müller ist der unmittelbare Anlass des preußischen KGVs die Tatsache, „daß in einigen Teilen des Königreichs freireligiöse Gemeinden und schwärmerische Sozialisten durch den lokalen Aufbau kindergärtnerischer Kinderbeachtung ihre Zwecke befördern wollen, was staatlicherseits unterbunden werden soll“ (Müller 1989, S. 76). Das KGV führt als Grund an, dass die Kindergärten einen „Teil des Fröbelschen sozialistischen Systems [bilden; M. B.], das auf Heranbildung der Jugend zum Atheismus berechnet ist“ (siehe Dokument).

staats1(Quelle: Ministerialblatt für die gesamte innere Verwaltung 12, Berlin 1851/Nr. 7, S. 182)Die Prohibition wurde u.a. im „Preußischen Staatsanzeiger“, in der „Nationalzeitung“, in den „Berlinerischen Nachrichten“ sowie in der „Pädagogischen Revue“ kundgegeben. Fröbel wandte sich am 30. Oktober 1851 an den König von Preußen. Er wehrte sich gegen jegliche politische Vereinnahmung der Kindergartensache, mit folgenden Worten:

„Kgl. M.! Die Sache der Kindheit kann keiner Parthei angehören. Deshalb eben steht meine unbeschützt innerhalb des Partheitreibens. Ausschließen kann ich Niemand, der sie von mir nehmen will, weil die Kinder in jeder Parthei der rechten Erziehung bedürfen. Wird die Kindergartensache aber von der conservativen Parthei verworfen, ist die Folge, daß die Gegenparthei sie annimmt, u sie damit zur Partheisache gestemmpelt wird. In ihr selbst liegt es nimmermehr!“ (zit. n. Sauerbrey 2015, S. 110).

Die Immediat-Eingabe blieb unbeantwortet. Selbst Baronin von Marenholtz-Bülow, die im Kreise der Hocharistokratie verkehrte und dort über gut vernetzte Konnektivitäten verfügte, stieß mit ihrer Initiative das KGV zu beseitigen auf „taube Ohren“:

„Eine Audienz, die sie bei der Königin von Preußen erwirkte, wurde ihr stehend abgenommen und eine Unterredung mit dem Unterrichtsminister von Raumer, an den sie verwiesen wurde, verlief völlig ergebnislos. Sie mußte einsehen, daß die Angst vor dem ‚roten Gespenst‘ und der ‚Parteifanatismus die Geister völlig mit Blindheit schlägt, so daß selbst die für die Übel der Zeit geltenden Heilmittel als gefährliches Gift angesehen und verworfen werden‘. Doch erkannte die lebenskluge Frau, daß das Verbot vielleicht auch sein Gutes hatte, weil es die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Kindergärten lenkte“ (Osann 1956, S. 137).

Königin Elisabeth, geb. Prinzessin von Bayern, soll über die Kindergärten und ihre Pädagogik geäußert haben:

„Das fehlte noch, daß der Pöbel gebildet würde; da könnte man ihn dann wohl noch viel weniger regieren! (zit. n. Kuntze 1930, S. 123).

Die Proposition Ihrer Majestät dokumentiert erneut, dass in allerhöchsten Kreisen die Kindergärten mit Skepsis betrachtet wurden, da man durch sie eine Höherbildung des gemeinen Volkes und damit des „Ist-Zustandes“ befürchtete. Selbstverständlich unterstützte auch Minister von Raumer den königlichen Standpunkt. Seine standesstaatliche Entmündigung gipfelte in der Aussage:

„Die höheren Stände sind im Besitz aller Bildungsmittel, die unteren sollen sie gar nicht haben, das Volk darf nicht weiter unterrichtet werden, als es zu seiner Arbeit paßt“ (zit. n. Ueding 1996, Sp. 951).

Auffallend ist, dass das preußische Edikt gleich von zwei hochkarätigen Ressortchefs unterzeichnet wurde, nämlich vom „Minister der Geistlichen-, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten“ (sprich Kultusminister) und dem „Minister des Inneren“. Dieser Sachverhalt ist damit zu erklären, „dass das Innenministerium für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig war, und die sah man durch die Kindergärten gefährdet (Franke-Meyer 2013, S. 78). Das heißt, das KGV war nicht nur von bildungspolitischer, sondern auch von polizeibehördlicher Brisanz. Der damals hauptverantwortliche Minister, Karl Otto von Raumer, der entschieden gegen eine Anerkennung der Deutschkatholiken und Freigemeinden als Religionsgesellschaften kämpfte, war zutiefst davon überzeugt, „mit den ‚Kindergärten nach Fröbelschen Grundsätzen‘ ein staats- und kirchenfeindliches Unkraut ausjäten zu müssen“ (Halfter 1929, S. 679).

Ein Fanal des preußischen Staates


Mit dem Kindergartenbann setzte der preußische Staat ein unübersehbares Fanal, demzufolge nur die christlich ausgerichteten Kleinkinderbewahranstalten /Kleinkinderschulen mit einer Unterstützung der staatlichen Administration rechnen konnten, zumal die „Erblast der Sünde das kleine Kind nicht von sich aus abwerfen [kann; M. B.], nur eine christliche Erziehung, an der es den Kindergärten fehle, führe zur Erlösung“ (zit. n. Berger 2016, S. 29). Außerdem lag der Schwerpunkt der christlichen Anstalten, gemeint sind hier vor allem die evangelischen, auf Heranbildung eines unterwürfigen Staatsbürgers, der weder die kirchliche Macht noch die gesellschaftspolitische Ordnung in Frage stellte. Theodor Fliedner, ein namhafter Vertreter der evangelischen Kleinkinderpflege und Vorsteher der von ihm gegründeten Diakonissenanstalt in Kaiserswerth, postulierte für die Erziehung in Kleinkinderschulen, dass es eine wichtige Aufgabe sei, die „Zöglinge“ an die „proletarische Sittlichkeit“ heranzuführen, die da wären: Aufmerksamkeit, Gehorsam, Zucht, Reinlichkeit und Ordnung, „de facto zur Staatsloyalität zu erziehen“ (Paterak 1999, S. 42). Sie sollten lernen, die „früh erwachenden bösen Triebe“ (zit. n. Schulz 2013, S. 28) zu unterdrücken. In deutlicher Abgrenzung zu den Kindergärten galt die Erziehung zur Frömmigkeit als „bessere Speise“, als das Spielen mit „Ball, Würfel, Bauklötzen u.dgl.“ (zit. n. ebd.). So war der Alltag in den christlichen Einrichtungen geprägt vom stupiden Erlernen und Heruntersagen von Gebeten, Bibelsprüchen, moralischen Denkversen und Sprichwörtern. Fliedner ermahnte die erzieherisch Verantwortlichen, mit der christlichen Erziehung der Kinder nicht bis zum Schulbeginn zu warten, denn zu stark ist „die Macht des Tiers im Menschen“, als dass man sie „durch das bisschen Verstandesbildung und Sittenlehre“, die die Kinder „vom 6. bis 12. Jahre in den meisten Schulen erhalten“ (zit. n. Wasmuth 2011, S. 96), bezwingen könne. Als Gegenmaßnahme schlug der Diakonissenvater vor, das „Unkraut an der Wurzel anzufassen, statt es 5 bis 6 Jahre um sich wuchern zu lassen; die Kinder mit 2, 3 Jahren schon der Verwahrlosung der Eltern möglichst zu entziehen durch Erziehung in Kleinkinderschulen“ (zit. n. ebd.). Wem wundert es, dass sich das „Fliednerische Konzept“ der staatlichen Protektion sicher sein konnte. Demzufolge ist das KGV, wie der liberale Pädagoge Adolph Diesterweg feststellte, eine unmissverständliche Bejahung der konfessionell gebundenen Vorschuleinrichtungen durch den Staat:

„Durch das Verbot der Kindergärten, hat man einen der Diakonissenanstalt in Kaiserswerth gefährlichen Nebenbuhler beseitigt. Die Vereine, welche für die Erziehung kleiner Kinder sorgen, werden [sich] nun eine Erzieherin von dort verschreiben müssen“ (zit. n. Franke-Meyer 2013, S. 85).

Selbst noch 1876, 16 Jahre nach Aufhebung des KGVs, stand der damalige preußische Kultusminister, Paul Ludwig Adalbert Falk, dem Fröbelschen System skeptisch gegenüber. Eine vom „Deutschen Fröbelverband“ für den hochrangigen Politiker verfasste Denkschrift, um diesen für einen größeren Schutz der Kindergärten zu gewinnen, blieb erfolglos. Aus der Antwort des Ministers gibt sich „die der christlichen Kleinkinderschule durchaus freundliche Stellung der preußischen Regierung zu erkennen“ (Hübener 1888, S. 90). Falk schrieb an den Vorstand des „Deutschen Fröbelverbandes“:

„Wenn der weitgehende Antrag gestellt wird, von Staatswegen das Fröbelsche System vor anderen zu empfehlen, so kann ich dem keine Folge geben. Gerade um des Werkes der Sache willen darf keiner Bestrebung auf diesem Gebiet hindernd entgegengetreten werden, und es ist dies um so weniger zulässig, als die bisherigen Erfahrungen noch keineswegs ausreichen, um über die Vorzüge oder Nachteile der einzelnen Lehrweisen ein sicheres Urteil zu gewähren“ (zit. n. ebd.).

Die Ächtung des Kindergartens und seines Stifters hatte weitere unangenehme Auswirkungen, der Beruf der Kindergärtnerin wurde zu einem unkalkulierbaren Risiko. So sandte bspw. die Fröbelkindergärtnerin Christiane Erdmann, „Ende des Christmonats 1851“, eine Nachricht an Fröbel, ihren „sehr geliebten Freund und Lehrer“, mit der Bitte, auf den Briefumschlag „Nur ja nicht Kindergärtnerin!“ (zit. n. König 1990, S. 316) zu schreiben, da diese Berufsbezeichnung unschöne Folgen haben könnte. Genannte hatte bereits drei Monate vorher Fröbel über die traurigen Verhältnisse, für die von ihr geleitete Vorschuleinrichtung im Pestalozzistift in Pankow, der wenige Tage vor dem KGV eröffnet wurde, unterrichtet:

„Es waren Tage und Nächte unter beständigem Bangen zugebracht. Jeden Morgen sah ich schon Konstabler [Polizisten, bzw. Beamte im gehobenen Dienst; M. B.] kommen, die Anstalt schließend... Bis jetzt sind wir noch... Doch... ich fürchte mich in diesem Lande der P... [Preußen]“ (zit. n. ebd., S. 292).

Auch die politisch engagierte Kindergärtnerin und Schriftstellerin Malwida von Meysenbug musste unliebsame Repressalien erleiden. Die „Reaktionspolizei“ unterstellte ihr „staatsfeindliche Betätigung“. Rückblickend konstatiere die Aristokratin, die, um einer drohenden Verhaftung zu entgehen, nach London emigrierte, in ihren Memoiren:

„Was hätte man auch beginnen können in einem Zustand der Dinge, wo man sogar gegen die Kindergärten einzuschreiten für nötig hielt, unter dem Vorwand, daß man im Ministerium Dokumente besitze, welche deutlich darlegten, wie die Pädagogen schon in die kleinen Kinder den Keim der Freiheit und der Unabhängigkeit legen wollten!“ (Meysenbug 1998, S. 371).

Eine Verwechslung gab den Ausschlag

Das KGV kam durch eine äußerst nebulöse Personen- und Bestrebungsverwechslung zustande. Die Hauptakteure der politisch inszenierten "Posse" waren: König Friedrich Wilhelm IV., der schon genannte Karl Otto von Raumer, Otto Theodor von Manteuffel, Clemens August von Westphalen zu Fürstenberg, Anton Wilhelm Ferdinand Stiehl sowie der Berliner Generalpolizeidirektor Karl Ludwig Friedrich von Hinckeldey (vgl. Berger 2016, S. 29).

Zuerst wurden Fröbels Bestrebungen verwechselt mit denen seines Neffen Karl Friedrich Fröbel, dessen programmatische Broschüre das preußische KGV explizit hervorhebt. Die für Indignation sorgende Schrift erschien unter dem Titel: „Hochschulen für Mädchen und Kindergärten als Glieder einer vollständigen Bildungsanstalt, welche Erziehung der Familie und Unterricht der Schule verbindet. Nebst Briefen über diesen Gegenstand. Als Programm zu dem Plane der Hochschule für das weibliche Geschlecht in Hamburg. Von Karl Fröbel, Rektor dieser neuerrichteten Bildungsanstalt, und Johanna Fröbel. Geb. Küstner“.

Als schließlich im Ministerium bekannt wurde, „daß es noch einen anderen Fröbel gab, wird durch ein zweites Verbot Friedrich [Fröbel; M. B.] in das erste miteinbezogen" (Karstädt 1929, S. 25) und die Behörden ließen abermals verlauten, der Kindergarten diene als Brutstätte des Atheismus.

Des Kindergartenstifters Bemühung, die scheinbare Verwechslung der Namen zu seinen Gunsten aufzugreifen, indem er seine Vorstellungen von christlicher Erziehung darzustellen versuchte, schlug fehl, weil, wie Burkhard Müller schreibt, „staatlicherseits nichts weniger als Fröbels Selbstdeuten des Christentums mit erzieherisch-praktischer Konsequenz, d. h. die die alternativ zur Staatskirche organisierte Weltlichkeit seiner Religiosität, als Grund für das ‚reiflich erwogene Verbot‘ gilt“ (Müller 1989, S. 77). Karl Otto von Rauner antwortete auf das an ihn gerichtete Dementi Fröbels:

„Auf die Eingabe vom 27. v. M. erwidere ich Euer Wohlgeboren, daß weder die in Ihrer Eingabe angeführten Gründe, noch die Einsicht der von Ihnen beigelegten Druckschriften Veranlassung bieten können, das von mir reiflich erwogene Verbot der nach Ihrem System eingerichteten und geleiteten Kindergärten wieder aufzuheben“ (zit. n. Weber 1878, S. 206).

Die „Zeitschrift für Friedrich Fröbels Bestrebungen zur Durchführung entwickelnd-erziehender Menschenbildung in allseitiger Lebenseinigung“ fügte dem ministeriellen Schreiben ergänzend hinzu:

staats2(Quelle: Zeitschrift für Friedrich Fröbels Bestrebungen zur Durchführung entwickelnd-erziehender Menschenbildung in allseitiger Lebenseinigung 1851, S. 43)


Neben der Namensverwechslung erweckte der Personenkreis, der maßgeblich an der 1850 in Hamburg erfolgten Gründung der „Hochschule für das weibliche Geschlecht“ beteiligt war, ein unüberwindbares Misstrauen bei den staatlichen Behörden. Maßgebende AkteurInnen waren neben Johannes Ronge, dem Initiator der Deutschkatholischen Bewegung, Emilie Wüstenfeld, Charlotte Paulsen und Bertha Traun (später Ronge), um nur einige zu nennen. Die konfessionsübergreifende Ausbildungsstätte war überdies ein informeller Treff- und Vernetzungspunkt für oppositionelle Demokraten und Literaten nach der gescheiterten Revolution von 1848/49. Theodor Althaus, Fenner von Feneberg, Carl Schurz, Adolf Strodtmann, Carl Volkhausen, Jakob Venedey und viele andere hatten (inkognito) die Diskussionsabende an der Frauenhochschule besucht. Der im Exil lebende Revolutionär Carl Schurz wanderte 1852 mit seiner Frau Margaretha, geb. Mayer, einer Schülerin Fröbels, in die Vereinigten Staaten von Amerika aus. Dort erwarb das Ehepaar in Watertown (Wisconsin) eine kleine Ranch, wo Margaretha Schurz „den ersten Kindergarten Amerikas [gründete; M. B.]. Es war ein deutschsprachiger Kindergarten... Bald nach MARGARETHA MEYER-SCHURZ‘ Kindergartengründung wurden in anderen Städten nach diesem Vorbild und von Schülerinnen FRÖBELS Kindergärten eingerichtet“ (zit. n. Thorun 1997, S. 124).

Malwida von Meysenbug, Studierende an der Ausbildungsstätte, lernte hier „zum ersten Mal das Fröbelsche System kennen... Besonders sagte ihrer ästhetischen Natur die in ihm liegende Tendenz zu, von kleinauf das künstlerische Element im Menschen wachzurufen und zu nähren, ‚das allein der Boden wahrer Bildung sein sollte, in dem der Same des Wissens erst die rechten Früchte hervorbringen kann‘“ (Ries 1927, S. 53). Obwohl die Hochschule die Fröbelpädagogik lehrte, war der Stifter des Kindergartens ein entschiedener Gegner der Ausbildungsstätte, wie Bertha von Marenholtz-Bülow bemerkte. Demnach befürchtete Fröbel, dass durch die Intellektualisierung des weiblichen Geschlechts der mütterliche Instinkt, das Natürliche und Ursprüngliche der Frauennatur vernichtet, jedenfalls beeinträchtigt und abgelenkt werden könnte:
„Statt daß wir zum Heil der künftigen Geschlechter die Einsicht vor allem zu verbreiten haben, wie der Menschengeist schon im Keime erdrückt wird durch die große lastende Menge aufgebürderter, angehefteter, fremdartiger, d. h. auf nichts im Inneren wurzelnder Kenntnisse, streben wir thörichterweise, sie nur immer noch zu vermehren. Und was werden diese Hochschulen anderes thun mit ihrem Zuvielerlei, mit ihrer bloßen Verstandesbildung und ihrem oberflächlichen Wortkram, den man sogar Philosophie nennt? Sie verderben mir alles, und ich sollte noch gar die Hand dazu bieten, dergleichen zu unterstützen. Das ist unmöglich“ (zit. n. Marenholtz-Bülow 1876, S. 36).

Die erste deutsche Hochschule für Frauen bestand nur zwei Jahre. Einige Absolventinnen der Ausbildungsinstitution setzten „Akzente in der Frauenbewegung, sowohl in der Publizistik zur Frauenfrage als auch, beispielsweise als Kindergärtnerinnen, im Kampf um den Zugang der Frauen zu qualifizierten Berufen. Malwida von Meysenbugs Memoiren, in denen sie ihre Hochschulzeit schildert, waren im Kaiserreich viel gelesen und ihr Leben mag für viele Frauen Vorbildcharakter gehabt haben. Einige Hochschülerinnen arbeiteten als Kindergärtnerinnen in England und verbreiteten so die Kindergartenbewegung“ (Paletschek 1990, S. 223 f).

Das KGV betreffend erfolgte schlussendlich noch eine dritte zwielichtige Unterstellung durch von Hinckeldey, einem entschiedenen Gegner demokratischer Kräfte. Der Generalpolizeidirektor verspottete Fröbels Erziehungslehre sowie seine feinsinnig erdachten Kinderspiele mit folgenden Worten:

"Ein Erziehungssystem, das von solchen Grundsätzen getragen wird, und in seiner Verworrenheit und Unklarheit wie in seiner Entfremdung von allen positiven Grundlagen der Offenbarung den zersetzenden und zerstörenden Richtungen der Zeit ein willkommenes Mittel ist, um ihre Irrtümer in täuschender Hülle der Jugend einzupflanzen, müssen wir auch seiner Theorie nach für ein gefährliches erklären, welchem mit den gesetzlich zulässigen Mitteln entgegenzutreten ist... Die vorhandenen ausführlichen Beschreibungen dieser Kinderspiele und der auf sie gegründeten Erziehung begründen das unzweifelhafte Urtheil, daß die in die Kinderspiele gebrachte Methode und die Anleitung der Spielenden, ihre Handlungen in Worte zu übersetzen, zwar geeignet ist, frühzeitig Bewußtsein und überlegte Thätigkeiten hervorzurufen, zugleich aber die Unbefangenheit des Kindes, und das Gefühl seiner Abhängigkeit zu zerstören, während die consequente Fernhaltung nicht nur jedes positiven religiösen, sondern auch jedes überhaupt des Behaltens würdigen Inhalts eine sehr erfolgreiche Gelegenheit bietet, reflectierende glaubens- und willenslose Schwätzer, und in ihnen die Werkzeuge zur Entsittlichung des Volkes und zur Untergrabung des Bestehenden heranzubilden" (zit. n. Karstädt 1929, S. 30).

Dieses Zitat verdeutlicht, dass es den konservativen Kräften nicht nur allein darum ging, den frei-religiösen Gemeinden die Gründung und Unterhaltung von Kindergärten zu entziehen, es sollte allgemein der Verbreitung und Etablierung der Kleinkindpädagogik Fröbels, „die ‚zur Entsittlichung des Volkes und zur Untergrabung des bestehenden‘ beitrage,... ein Riegel vorgeschoben werden“ (Franke-Meyer/Reyer 2015, S.203).

Dem KGV ging eine andere verwirrende Verordnung voraus, nämlich „die von der Königlichen Regierung verfügte Schließung des sogenannten Kindergartens, der in N. nach Fröbelschen Grundsätzen gegründet“ worden war (siehe Dokument).

staats3(Quelle: Ministerialblatt für die gesamte innere Verwaltung 12, Berlin 1851/Nr. 7, S. 182)Es handelte sich hier um den am 20. Januar 1851 eröffneten, aber noch nicht ministeriell genehmigten Kindergarten der freien Gemeinde in Nordhausen. Ernestine Storch, Ehefrau des demokratischen Schriftstellers Bernhard Ludwig Storch, und Emmi Wolfgang, Nichte des freireligiösen Predigers Eduard Wilhelm Baltzer, leiteten die Einrichtung, die nicht nur geschlechtsgemischte Kinder von Christen sondern auch, und das war unerhört, von Juden und Dissidenten aufnahm. Der wegen seiner demokratischen Gesinnung von der Polizei observierte Herr Storch hatte in einem annektierten Brief die Kindergärten als „echte Pflanzschulen der Zukunft“, die bei allen „wahren Demokraten“ (zit. n. Nacke 1853, S. 356) Aufmerksamkeit wecken, beschrieben. Eduard Wilhelm Baltzer, der ebenfalls die Gründung des Kindergartens befürwortete, erklärte in der Zeitschrift „Freie Gemeindehalle“:

„Unsere freie Gemeinde, welche sich offen zu den innersten Grundsätzen dieser Erziehungsweise bekennt, hat die Kindergärten allen und besonders den freien Gemeinden empfohlen. Im Kindergarten ist in Allem, was geschieht, die Freiwilligkeit die treibende Kraft, wie sie der Grundsatz unserer freien Gemeinde im Großen ist“ (zit. n. ebd.).

Mit der Schließung des Nordhäuser Kindergartens trafen die zuständigen Amtsstellen eine sicherlich sehr wohl überlegte Entscheidung. Sie wollten nicht nur „einer Kleinkinderpädagogik das Handwerk legen, durch die sie die öffentliche und staatliche Ordnung gefährdet glaubten... Nein, die Kindergartenpädagogik selbst war mit ihren Prinzipien der Freiwilligkeit, Selbsttätigkeit und allgemeinen Menschenbildung für die preußischen Behörden staatsgefährdend“ (Franke-Meyer 2013, S. 83).

Bereits sechs Monate nach der Eröffnung wurde der Nordhäuser Kindergarten durch die Bezirksregierung in Erfurt verboten. Über diesen ominösen Vorgang berichtete die Gothaer Kindergärtnerin Bernhardine Herold in einem Brief, datiert auf den 15. Juli 1851, an den Kindergartenstifter:

„Haben Sie sich nicht gewundert, daß der Kindergarten in Nordhausen (welcher 63 Kinder zählt) vom Ministerium in Berlin Mitte des vorigen Monats gänzlich weiter fortzuführen verboten wurde. Frau Dr. Storch befindet sich in einer fatalen Lage. Letztere wendete sich bittend ans Ministerium, und sämtliche bei dem Kindergarten beteiligten Eltern reichten bei der Regierung in Erfurt eine Bittschrift ein. Es wäre doch wahrlich unerhört, wenn die Machtgriffe des Ministerium in B[erlin] zerstörend bis herunter zur unschuldigen Kinderwelt wirkten“ (zit. n. König 1990, S. 277).

Trotz Bittschriften blieb es bei der Schließung der in „Blüte stehenden“ Nordhäuser Anstalt. Vermutlich hatte man, so vermutet Diana Franke-Meyer, „nur auf einen Anlass gewartet, um diese gefährlich erscheinenden Einrichtungen in ganz Preußen zu schließen“ (Franke-Meyer (2011, S. 118). Jedenfalls belegt die Situation in dem Städtchen, dass das KGV vordergründig eine Maßnahme zur Bekämpfung der freien Gemeinde war, die vermutlich nicht nur auf kirchlicher Intoleranz der Regierung beruhte, „sondern hatte wohl ihren Grund zugleich in der politischen Haltung der Häupter dieser Gemeinden während der Revolutionszeit... Den freien Gemeinden wollte man damals ans Leben. Besonders die freie Gemeinde zu Nordhausen war der Regierung ein Dorn im Auge; denn hier saß der Schöpfer der freien Gemeinde, der bekannte Prediger E d u a r d B a l t z e r" (Prüfer 1927, S. 134 ff.).

Auch in Preußens Nachbarländern wurden Kindergärten geschlossen

Obwohl das KGV nur für Preußen galt, wurden auch die Nachbarländer „von der Furcht angesteckt. An vielen Orten wurden die Kindergärten geschlossen, an anderen wenigstens der Name gewechselt. In Dresden haben die Kindergärten z. B. den Namen ‚Vorschule‘ bekommen. In Erfurt wurden sie ‚Spielschulen‘ genannt“ (Galdikaitè o. J., S.18). Hamburg beispielsweise unterlag nicht dem Zugriff des preußischen KGVs, trotz der dort ansässigen „Hochschule für das weibliche Geschlecht“. So konnte der von Fröbel am 6. März 1850 eröffnete Bürgerkindergarten ohne irgendeine Beschränkung arbeiten, „aber solange das Verbot im benachbarten Preußen aufrechterhalten blieb, war eine lebendige Fortentwicklung der Fröbeltradition auch in Hamburg nicht möglich“ (Grolle 1997, S. 116). Im Königreich Sachsen wurden die Kindergärten nicht grundsätzlich verboten, aber unter besondere Beobachtung gestellt und wenn nötig geschlossen. Der Außen- und Kulturminister von Sachsen, Friedrich Ferdinand von Beust, ließ ein „schwarzes Buch anlegen, das die Namen aller irgendwie Verdächtigen verzeichnete und die Reaktion ganz Deutschlands mit seinen Listen versorgte. Der Landtagsabgeordnete Dr.Hertz, Fröbels Dresdner Anhänger, war von der sächsischen Reaktion gefangen genommen“ (Kuntze 1930, S. 122). Kein Wunder, dass seine Frau ihren 1849 in Dresden gegründeten Volkskindergarten am 15. November 1851 schließen musste, zumal am sächsischen Königshof „nur noch Skrupel über die religiösen Ansichten der Herz“ (zit. n. König 1990, S. 176 f) kursierten. Man warf der Verfemten vor, dass ihr Kindergarten eine "Pflanzstätte der Demokratie" oder "der freien Gemeinde" und "diesem Grundgedanken entsprechend, durchdrungen von einem unweiblichen politischen oder religiösen Parteigeiste" (Herz 1851, S. V) wäre. Wie aus einem Bericht aus dem Jahre 1851 hervorgeht, musste Frau Dr. Herz aus folgenden Gründen den Betrieb ihres Kindergartens einstellen:

„Aus welcher Quelle die Behörde die Ueberzeugung der politischen Gesinnungen der Dr. Herz geschöpft, bedarf... an sich keines Nachweises, es wird jedoch zur Rechtfertigung jener Ueberzeugung genügen auf die Thatsache hinzuweisen, daß die Dr. Herz eine Zeit lang die interimistische Direction ihrer Anstalt dem Frl. A.S., einer notorischen Anhängerin der Umsturzpartei, übertragen hat, wie sie nicht gethan haben würde, wenn sie nicht die Ansichten und Grundsätze derselben theilte. Einer Frau von solcher Gesinnung aber die Unterhaltung und Leitung einer Erziehungsanstalt anzuvertrauen, wie dies die sogenannten Kindergärten mehr oder weniger sind und ihrer Tendenz nach seyn sollen, fällt jedenfalls um so bedenklicher, als es eine allgemeine pädagogische Erfahrung ist, daß die in den ersten Jahren der Kindheit empfangenen Eindrücke, Lehren und Begriffe am bleibendsten sind und dann erst zum Leben und Bewußtsein erwachen, wenn es am gefährlichsten ist, nämlich in den Jahren der Unreife des Verstandes und Uhrteils“ (zit. n. Münchow o. J., S. 138 f).

Adolph Diesterweg schrieb in weiser Voraussicht an Frau Dr. Herz:

"Das Schicksal Ihrer Anstalt ist kein unerwartetes, und es steht nicht mehr allein da. Die Regierungen erblicken in den Kindergärten die Begründung des Communismus und Socialismus, und die haben angefangen, dagegen einzuschreiten. Wer kann wissen, wie weit das noch gehen wird!" (zit. n. Riedel 1941, S. 16).

Wie am Beispiel des Herzschen Kindergartens deutlich wird, wurde dieser nicht wegen seiner praktizierten Pädagogik verboten, man stützte „sich nur auf die Vermuthung, daß Frau Herz, die Gesinnungen des Frl. A.S. theile, ob sie diese bei ihr vermuthete Gesinnung irgend wo oder wie bethätigte oder nicht, darauf scheint nichts anzukommen“ (zit. n. Münchow o. J., S. 139). Die „Frauen-Zeitung- Ein Organ für die höheren weiblichen Interessen“ beklagte, dass in Sachsen unbescholtene Mädchen und Frauen diskreditiert werden, nur weil sie sich „dem Studium des Fröbel’schen Systems gewidmet hatten und thatsächlich nur im Kindergarten lebten und webten. Nicht ihre Handlungen, sondern ihre Namen waren verdächtig – ein junges bescheidenes Mädchen wie Adele Erbe, ein Bild ächter Weiblichkeit ward zu einer Person von staatsgefährlicher Bedeutung... Hausdurchsuchungen bei den Vorsteherinnen des Frauen-Vereins in Dresden und anderen Damen in Leipzig, Chemnitz und Meißen sprechen dafür, welches Gewicht man auf weibliche Wirksamkeit legt“ (zit. n. ebd., S. 142).

Exorbitante Auswirkungen in Bayern

Insbesondere im Königreich Bayern zeigte das KGV exorbitante Auswirkungen. Das "Königlich Bayerische Staatsministerium des Inneren für Kirchen- und Schulangelegenheiten" ließ Anfang Dezember 1851 alle Kindergärten verbieten. Die königliche Verwaltung führte aus, dass "das gemeinschädliche solcher Anstalten bekannt ist“ und forderte „sorgfältige Wachsamkeit“, damit „dergleichen gefährliche Institute nicht... wieder unter verschiedenen anderen Vorwänden/täuschenden Satzungen in das Leben zu führen versucht werden" (zit. n. Lange 2013, S. 192). Die einzelnen Polizeibehörden sind aufgefordert worden, der Gründung von Kindergärten entschieden „entgegenzutreten und die wider Erwarten noch bestehende... Einrichtungen sofort aufzulösen, und gegen Kontraventionen... nachdrücklichst einzuschreiten" (zit. n. ebd.). Die Kindergärtnerin Lisette Kirchner schrieb gegen Ende des Jahres 1851 an Fröbel, dass seine Kindergärten „jetzt geschlossen sind; es möchte sein, [dass diese; M. B.] unter einem anderen Namen [fortbestehen; M. B.], was aber immer ein gewagtes Unternehmen sein möchte“ (zit. n. König 1990, S. 303). Die Fröbelschülerin selbst wurde aus Nürnberg ausgewiesen und stand nun mittellos da. Ein Schicksal, das mehrere Kindergärtnerinnen ereilte. Treffend schreibt Diana Franke-Meyer, dass das „Leben der ersten Kindergärtnerinnen... als gefährlich“ und „die jungen Frauen selbst... als mutig“ (Franke-Meyer 2013, S. 90), bezeichnet werden können. Johannes Prüfer berichtet in seiner Biografie über den Vater des Kindergartens, dass der von der freien Gemeinde in Fürth im Sommer 1851 eröffnete Kindergarten auf heftigen Widerstand der ansässigen protestantischen Geistlichkeit stieß. Der Kirchenvorstand erließ „im ‚Fürther Tagblatt‘ sogar eine Bekanntmachung, in der er die Eltern öffentlich warnte, ihre Kinder in diesen Kindergarten zu schicken. Es ist ein Stück Kampf um die Jugend, das sich hier vor uns abspielt: jede Kirchengemeinschaft beansprucht die Kinder in den empfänglichsten frühesten Lebensjahren für sich, weil sie hofft, sie dann am sichersten in ihrem Geiste großziehen zu können. Weil die preußische Regierung auf diese Weise durch die Kindergärten Schaden für die Landeskirche fürchtete, darum verbot sie die Kindergärten“ (Prüfer 1914, S. 111). Ähnliches erlebte Friedrich Fröbels Großnichte, Henriette Breymann, „in der ‚freien Gemeinde‘ Schweinfurth. Die Verfolgungen und Anfeindungen, die dieser Kindergarten zu erdulden hatte, geben uns ein trauriges Bild von der Intoleranz der Orthodoxen jener Tage“ (Kuntze 1930, S. 124).

Trotz des KGVs bestanden in Bayern, wie in allen anderen deutschen Staaten einschließlich Preußen (vgl. Franke-Meyer 2013, S. 86), weiterhin vorschulische Einrichtungen, die, wie am Beispiel der Städte Dresden und Erfurt schon aufgezeigt, sich nur nicht Kindergarten nennen durften. Überzeugten Fröbelanhängerinnen fiel es anscheinend schwer, auf die fachgemäße Titulierung zu verzichten, wie aus dem Brief von Johanna Herbart, die eine Vorschuleinrichtung in Nürnberg ins Leben zu rufen beabsichtigte, an ihren Lehrer hervorgeht.

„Was ich nun hinsichtlich meines Wirkens als Kindergärtnerin beginnen soll, daß weiß ich leider nicht, da ich hier ganz ohne Ratgeber bin und zudem, daß ich auf den einen Ihrer Ratschläge nicht eingehe, auch den anderen Vorschlag, nach Kiel zu gehen, nicht nachkommen kann... Am liebsten bliebe ich hier. Und doch möchte ich Ihnen nicht wehe tun und auf die Benennung ‚Kindergarten‘ zu verzichten. Und doch wird mit der Benennung mein Gesuch von vornherein mit ‚Nein‘ beantwortet. Der hiesige Bürgermeister hat mir das augenblicklich gesagt, als ich ihn um Rat fragte. ,Reichen Sie einen Plan ein‘, sprach er, ‚nur lassen Sie den Kindergarten fahren, nennen Sie die Anstalt, wie Sie denken, nur nicht Kg.‘ Ein schlechter Trost. Wer weiß, ob ich die Erlaubnis erhalte, wenn ich der Sache auch einen anderen Namen gebe. Ich bin ein rechtes Unglückskind! Jetzt möchte ich nur einen Blick in die Zukunft werfen können, um mein besseres oder traurigeres Geschick zu wissen. In keinem Fall wird die nächste Zeit mir Rosen bringen“ (zit. n. König 1990, S. 309).

Kindergartenverbot machte Fröbel erst richtig bekannt

Wie schon darauf hingewiesen, hatte sich das KGV letztlich ins Gegenteil verkehrt und „machte die Sache Fröbels recht eigentlich erst bekannt, die Regierung aber zur Zielscheibe des Gespötts“ (Halfter 1929, S. 673). Die Verehrung für Friedrich Fröbel „und die Liebe des Volkes zu ihm konnten durch jenes ministerielle Reskript nicht vertuscht werden, sie loderten nur noch um so strahlender hervor. Dies bewiesen die vielhundertfachen Trost – und Dankesäußerungen, die ihm aus allen deutschen Gauen zu teil wurden, dies bewies auch die in Gotha Pfingsten 1852 abgehaltene allgemeine deutsche Lehrerversammlung, zu der er vom Vorstande in ehrendster Weise eingeladen wurde, und in der man ihn mit donnernden Hochs empfing“ (Schulz 1906, S. 265). Die politisch-satirische Wochenzeitschrift „Kladderadatsch“ karikierte den ausgesprochenen Bann, in dem sie das spielerische Tun der Kinder mit den Doktrinären der preußischen Amtsgewalt konfrontierte. "Fünf Minuten in einem Fröbelschen Kindergarten", lautet die Überschrift des Beitrags:


„Lehrerin: Liebes Rieckchen, was hast du dir aus dem Struwwelpeter behalten?
Rieckchen: Da kam der große Nicolaus mit seinem großen Tintenfaß.
Lehrerin: Gut! Was hast du. Mieckchen, aus deinem Lesebuch behalten?
Mieckchen: Moritz war nie recht zufrieden, was ihm wurde auch beschieden.
Lehrerin: Gut! Und du Pinchen?
Pinchen: Der Fuchs, der ist ein Bösewicht, er wagt sich nicht an’s Tageslicht.
Lehrerin: Tinchen, hast du noch das lustige Liedchen behalten, das wir gestern gesungen?
Tinchen: Wie machen’s denn die Schneider. So machen sies’s: Hier ein Läppchen, da ein Läppchen, machen draus ein Kinderjäckchen. So machen sie’s.
Lehrerin: Linchen, wie heißt dein Lieblingslied?
Linchen: Vetter Michel wohnt auf der Lämmer-Lämmer-Straß, kann machen, was er will.
Lehrein: Und Deines Malchen?
Malchen: Fröhlich und wohlgemut wandert das junge Blut.
Lehrerin: Schön, meine Kinder, nun wollen wir ein Stündchen spielen.“
Ein fremder Herr, hatte voranstehende Situation schweigend verfolgt. Er wandte sich an die Lehrerin mit der Bitte, mehr über den Kenntnisstand der Kinder zu erfahren:
„Lehrerin: Mit Vergnügen!
Fremder: Was ist ein Geist?
(Die Kinder sperren die Mäuler auf.)
Lehrerin: Mein Herr, bedenken Sie, daß Sie hier Kinder von 2-6 Jahren vor sich haben.
Fremder: Was versteht man unter Offenbarung?
(Stille)
Lehrerin: Aber mein Herr—
Fremder: Welche Staatsform ist die beste? –Malchen, ist das Zweikammersystem haltbar? Pinchen, willst du den Kommunismus verwerfen? Tinchen, ist Proudhon [französischer Ökonom und Soziologe; M.B.] nicht der wahrhafte Belzebub? --
(Minchen, Pinchen, Linchen, Malchen usw. lachen laut auf.)
Fremder: Gut Madame, ich weiß, was ich zu berichten habe! Es werden hier nach Fröbels System Sachen von Struve (radikaldemokratischer Revolutionär während der Märzrevolution 1848/49; M. B.) vorgetragen, welcher unter dem Namen Struwwelpeter hier eingeschwärzt wird, die Potentaten werden in dem Namen Nicolaus herabgewürdigt, Deutschland wird als ein Mann geschildert, der machen kann, was er will, die Kinder haben keine Idee von Religion; Sozialismus, Kommunismus und Atheismus sind Gegenstände, über die sie offenbare Freude empfinden, und mit dem Schneiderliede kann niemand anderes gemeint sein, als der durchlauchtigste Bundestag.
Lehrerin: Aber mein Herr –
Fremder: Wir werden dergleichen staatsgefährliche Institute zu beseitigen wissen!
(Er geht.)
Sämtliche Kinder: Adje! Adje! Leben sie gesund! Hurrah!“ (Kladderadatsch 1851, S. 142)

Die positive Seite des KGVs betreffend konstatierte Christiane Erdmann in einem Brief an Fröbel, dass sie „wie alle unsre hiesigen Freunde der festen Überzeugung [ist; M. B.]: Dieses konnte die Sache mehr verbreiten u. fördern, als dieß Verbot“ (zit. n. Sauerbrey 2015a, S. 153). Und die Kindergärtnerin Caroline Pfeifer war davon überzeugt, dass dadurch "die Sache erst recht bekannt geworden" sei und sie "in Zukunft um so mehr Anklang finden" (zit. n. König 1990, S. 299) werde. Wie Recht die beiden Frauen hatten. Trotz aller Kritik und Verbote setzte sich die "gefährliche Institution Kindergarten" in allen deutschen Ländern, mehr oder weniger rasant, als eine neue Form der nebenfamiliären Kleinkinderbetreuung durch: Dank der Schriftstellerin und Frauenrechtlerin Lina Morgenstern, der Baronin Bertha von Marenholtz-Bülow und des Sozialpolitikers Wilhelm Adolf Lette.

staats4Von links nach rechts: Lina Morgenstern (1830-1909), Wilhelm Adolf Lette (1799-1868), Bertha von Marenholtz-Bülow (1810-1893); ( Quelle: Ida-Seele-Archiv)


Auf Betreiben genannter Personen wurde durch „Allerhöchsten Erlass“ vom 17. April 1860 das unsinnige Reskript „in der ‚neuen Ära‘ des Prinzregenten, späteren König Wilhelm I. von Preußen unter dem Ministerium Bethmann-Hollwegs“ (Kuntze 1930, S. 124) zurückgenommen. Die ministerielle „Circula-Verfügung“ begründet die Aufhebung des KGVs wie folgt:

„Was die Tendenz und Wirksamkeit der an auswärtigen Organen seit längerer Zeit bestehenden sogenannten Kindergärten betrifft, so haben zuverlässige Erkundungen ergeben, daß die... angenommene religiöse und socialpolitische Gemeingefährlichkeit nicht an und für sich als mit solchen Anstalten, die sich auch gegenwärtig Kindergärten nach Fröbelschem System nennen, verbunden gedacht werden muß. Es bestehen solche, die mit einigen Modificationen des pädagogischen und didactischen Verfahrens im Wesentlichen nichts Anderes sind und bedeuten, als die seit lange bestehenden sogenannten Klein-Kinder-Schulen oder Bewahranstalten. Dagegen ist nicht zu verkennen, daß dieselben an anderen Orten und unter anderer Leitung wenigstens nach der religiösen Seite hin eine Richtung verfolgen, die irgend welche Ermunterung oder Förderung nicht verdient“ (zit. n. Dammann/Prüser 1981, S. 144).

Pädagogik als politisches Steuerungsinstrument

Abschließend betrachtet, mutet es schon abstrus an, dass man u.a. durch Kinderspiele die staatliche Ordnung gefährdet sah, der Kindergarten „reflectierende glaubens- und willenslose Schwätzer“ hervorbringe oder auf „die Heranbildung der Jugend zum Atheismus berechnet“ wäre. Das KGV ist ein exemplarisches Beispiel dafür, wie die öffentliche Kleinkindererziehung von gesellschaftlichen und bzw. oder staatspolitischen Interessen, die durchaus divergieren können, instrumentalisiert werden kann. Dazu schreibt Ulf Sauerbrey, als Warnruf für die heutige Zeit verstehend:

„Institutionalisierte Kleinkindererziehung ist abhängig von der komplexen politischen Gemengelage. So, wie sie im kulturellen Zusammenhang entstanden ist und gefördert wird, da sie bestimmte gesellschaftliche Funktionen erfüllt, kann sie auch ‚beendet‘ werden, wenn sie den erwartenden Funktionen zuwider arbeitet... Die öffentliche Kleinkindererziehung ist dabei – und dies ist eine zentrale Einsicht aus der Beschäftigung mit der frühen Geschichte des Kindergartens – immer abhängig von der Gunst staatspolitischer Vertretung... Pädagogik wird hier zur Politik, genauer: zum politischen Steuerungsinstrument“ (Sauerbrey 2015, S. 115 f).

Des Weiteren wird am KGV die Verschränkung von Politik und Religion offenkundig. Die humane Pädagogik Fröbels wurde als staatsgefährlich erachtet, weil sie der an die Autorität gebundenen Erziehung widersprach, die nicht (kritische) Menschen, sondern christliche Untertanen erziehen wollte. Mit der Prohibition wollten die politisch Verantwortlichen einen „gefährlichen Nebenbuhler“ der kirchen- und staatstreuen Kleinkinderbewahranstalten/Kleinkinderschulen beiseite räumen. Die damalige „konventionelle ‚christliche‘ Erziehung kennzeichnet in den Augen ihrer Kritiker das autoritätsgläubige Auswendiglernen von Bibelsprüchen und Liederversen, wie es in den pietistischen Kinderbewahranstalten der Fall war. Die ‚humane‘ Erziehung hingegen sollte das Selbstdenken des Kindes fördern und keine autoritätsgläubigen, sondern kritische Staatsbürger heranbilden. Daß die ‚humane‘ Erziehung eigentlich die wahrhaft christliche Erziehung sei, war unter den Freireligiösen eine weitverbreitete Auffassung. Dieses Paradox erklärt sich daraus, daß sowohl die konservativen Anhänger eines traditional-dogmatischdogmatisch|||||Unter einem Dogma versteht man eine (Lehr-)Meinung, die als unumstößlich oder unveränderbar gilt, und dessen Wahrheitsanspruche als gegeben gesehen wird. Dieser Begriff wurde oftmals in der christlichen Theologie verwendet.

en Christentums wie die religionskritisch-rationalen Freisinnigen den unterschiedlich gefüllten Begriff ‚christlich‘ für ihre Vorstellungen in Anspruch nahmen“ (Paletschek 1990, S. 216).

Literatur

  • Berger, M.: Geschichte des Kindergartens. Von den ersten vorschulischen Einrichtungen des 18. Jahrhunderts bis zur Kindertagesstätte im 21. Jahrhundert, Frankfurt/Main 2016
  • Berger, M.: "Nur ja nicht Kindergärtnerin!". Das preußische Kindergartenverbot, in: Theorie und Praxis der Sozialpädagogik (TPS) 2017/H. 4, S. 17-19
  • Bernfeld, S.: Sisyphos oder die Grenzen der Erziehung, Leipzig/Wien/Zürich 1928
  • Damann, E./Prüser, H.(Hrsg.): Quellen zur Kleinkindererziehung. Die Entwicklung der Kleinkinderschule und des Kindergartens, München 1981
  • Franke-Meyer, D.: Kleinkindererziehung und Kindergarten im historischen Prozess. Ihre Rolle im Spannungsfeld zwischen Bildungspolitik, Familie und Schule, Bad Heilbrunn 2011
  • Dies.: „... ich fürchte mich in diesem Lande der Preuße...“. Das gefährliche Leben der ersten Kindergärtnerinnen, in: Zeitschrift für Sozialpädagogik 2013, S. 75-92
  • Dies.:/Reyer, J.: Klassiker der Pädagogik der frühen Kindheit. Ideengeber und Vorläufer des Kindergartens, Weinheim/Basel 2015
  • Galdikaitè, M.: Die innere und äussere Entwicklung des Kindergartens in Deutschland, Kaunas o. J. (Dissertation)
  • Grolle, J.: Der politische Fröbel, in: Thorun, W. (Hrsg.): Die Fröbelbewegung in Hamburg, Hamburg 1997, S. 103-117
  • Halfter, F.: Preußens Kindergartenverbot von 1851 im Lichte der Fröbel-Forschung, in: Die Deutsche Schule 1929, S. 668-681
  • Herz, A.: Hauserziehung und Kindergarten. Vorträge für Frauen und Jungfrauen, welche für die Familie oder den Kindergarten sich zu Erzieherinnen bilden wollen, Leipzig 1851
  • Hübener, j.: Die christliche Kleinkinderschule, ihre Geschichte und ihr gegenwärtiger Stand, Gotha 1888
  • Karstädt, O.: Das preußische Kindergartenverbot 1851, in: Kindergarten 1929, S. 25-34
  • o. V.: Fünf Minuten in einem Fröbelschen Kindergarten, in: Kladderadatsch, Nr. 36 vom 7. September 1851, S. 142
  • König, H.: Mein lieber Herr Fröbel! Briefe an den Kinder- und Menschenfreund, Berlin 1990
  • Kuntze, M.-A.: Friedrich Fröbel 1930
  • Lange, Ch.: Öffentliche Kleinkindererziehung in Bayern. Die Rolle des Staates bei der Definition einer Lebensphase im 19. Jahrhundert, Frankfurt/Main 2013
  • Marenholtz-Bülow, B. v.: Erinnerungen an Friedrich Fröbel, Cassel 1876
  • Martin, L.: Auguste Herz (1824-1880), eine politisch engagierte Frau im Dienste des Kindergartens. Eine sozialhistorische Studie zur Entwicklung des Kindergartens im 19. Jahrhundert in Deutschland. München 2000 (unveröffentl. Diplomarbeit)
  • Meysenbug, M.v.: Memoiren einer Idealistin, Königstein 1998
  • Müller, B.: Öffentliche Kleinkindererziehung im Deutschen Kaiserreich. Analysen zur Politik der Initiierung, Organisierung, Nationalisierung und Verstaatlichung vorschulischer Anstalten in Deutschland, Weinheim 1989
  • Münchow, K.: Emancipation und Kindergarten. Die Wechselbeziehung zwischen Kindergartenbewegung, Demokratiebewegung und früherer Frauenbewegung in der Revolution 1848/49 im Spiegel der „Frauen-Zeitung“ von Louise Otto (1849-1852). Textsammlung, Leipzig o.J.
  • Dies.: Marie Zürn. Eine Kindergärtnerin in Schwierigkeiten, in: Friedrich-Fröbel-Museum (Hrsg.): Der authentische Fröbel, Bad Blankenburg 2004, S. 71-87
  • Nacke, K. (Hrsg.): Pädagogischer Jahresbericht für Deutschlands Volksschullehrer. Siebenter Band, Leipzig 1853
  • Osann, Ch.: Friedrich Fröbel. Lebensbild eines Menschenerziehers, Düsseldorf 1956
  • Paletschek, S.: Frauen und Dissens. Frauen im Deutschkatholizismus und in den freien Gemeinden 1841 – 1852, Göttingen 1990
  • Paterak, H.: Institutionelle Früherziehung im Spannungsfeld normativnormativ|||||Normativ  bedeutet normgebend, somit wird etwas vorgeschrieben, dass Normen, Regeln oder ein „Sollen“ beinhaltet.er Familienmodelle und Gesellschaftlicher Realität, Münster/New York/München/Berlin 1999
  • Prüfer, J.: Friedrich Fröbel, Leipzig/Berlin 1914
  • Ders.: Friedrich Fröbel. Sein Leben und Schaffen, Leipzig 1927
  • Riedel, K.: Die Dresdner Kindergärtnerin Auguste Herz geb. Kachler, erste bürgerliche Trägerin des Eisernen Kreuzes mit Rotem Kreuz,Dresden 1941
  • Ries, H.: Geschichte des Gedankens der Frauenhochschulbildung in Deutschland, Westerstede 1927
  • Sauerbrey, U.: Die Umstände des Kindergartenverbots im Spiegel von Briefen. Über Pädagogik und Politik, in: Sauerbrey, U./Winkler, M./Zipf, C. (Hrsg.): Elementarpädagogik in Briefen. Studien zu Friedrich Fröbel und zur Geschichte der öffentlichen Kleinkindererziehung im 19. Jahrhundert, Würzburg 2015, S. 99-120
  • Ders.: „Es ist einer der schwersten, aber wohl auch der schönste Beruf, den es geben kann“ – Christiane Erdmanns Wirken als Kindergärtnerin 1845-1852. Eine historische Rekonstruktion ihres Wirkens anhand von Briefen, in: Sauerbrey, U./Winkler, M./Zipf, C. (Hrsg.): Elementarpädagogik in Briefen. Studien zu Friedrich Fröbel und zur Geschichte der öffentlichen Kleinkindererziehung im 19. Jahrhundert, Würzburg 2015a, S. 121-156
  • Schulz, A.: Der „Gang der Natur“ und die „Perfektibilität“ des Menschen. Wissensgrundlagen und Vorstellungen von Kindheit seit der Aufklärung, in: Gall, L./Schulz, A. (Hrsg.): Wissenskommunikation im 19. Jahrhundert, Stuttgart 2003, S. 15-39
  • Schulz, R.: Leben, Schriften und Bedeutung der wichtigsten Pädagogen des neunzehnten Jahrhunderts übersichtlich dargestellt. Ein Hilfsbuch für Examinaden, Gütersloh 1906
  • Thorun, W.: Maragretha Meyer-Schurz. Begründerin der Fröbelkindergärten in USA, in: Thorun, W. (Hrsg.): Die Fröbelbewegung in Hamburg, Hamburg 1997, S. 123-128
  • Ueding, G.: Historisches Wörterbuch der Rhetorik. Band 3: Eup-Hör, Tübingen 1996
  • Wasmuth, H.: Kindertageseinrichtungen als Bildungseinrichtungen. Zur Bedeutung von Bildung und Erziehung in der Geschichte der öffentlichen Kleinkindererziehung in Deutschland bis 1945, Bad-Heilbrunn2011
  • Weber, A.: Die Geschichte der Volksschulpädagogik und der Kleinkindererziehung, mit besonderer Berücksichtigung der Letzteren. Ein Handbuch für Lehrer und Lehrerinnen, sowie zum Gebrauche in Seminaren, Eisenach 1878
  • Zeitschrift für Friedrich Fröbels Bestrebungen zur Durchführung entwickelnd-erziehender Menschenbildung in allseitiger Lebenseinigung 1851/Erstes Heft


Verwandte Themen und Schlagworte