Flüchtlingskinder in der Warteschleife

Für die Integration von Kindern unter sieben Jahren ist der Besuch einer Kindertageseinrichtung entscheidend. Aber eine DJI-Studie zeigt: Trotz der Anstrengungen aller Akteure erschweren bislang rechtliche, strukturelle und konzeptionelle Barrieren den Zugang.

In den vergangenen Jahren sind viele ausländische Familien mit kleinen Kindern nach Deutschland gekommen, die ihr Herkunftsland unter anderem wegen Krieg, Verfolgung und Terror verlassen haben. Allein im Jahr 2015 wurden für fast 63.500 Kinder unter 7 Jahren Asylerstanträge gestellt, und im ersten Halbjahr 2016 für weitere 58.000 (BAMF 2016; eigene Berechnung). Das entspricht einem Anteil von etwa 15 Prozent aller Asylerstanträge. Daran wird deutlich, dass dieser Gruppe bei der Integration von geflüchteten Menschen eine große Bedeutung zukommt.

Für geflüchtete Kinder ist die Integration in eine Kita wesentlich. Dort wird ihnen die Möglichkeit geboten, unter anderem durch die Kommunikation mit Fachkräften und Gleichaltrigen die deutsche Sprache zu erlernen. Sie können Erfahrungen mit den hiesigen kulturellen Werten und Normen sammeln und erhalten pädagogische Angebote. Für die Einrichtungen kann die Integration geflüchteter Kinder zu (neuen) Herausforderungen führen: Unklarheiten hinsichtlich des Aufenthaltsstatus und der Verweildauer in der Kommune, Unsicherheiten bezüglich der Kostenübernahme für unterschiedliche Leistungen, Informationsdefizite über den Ablauf des Asylverfahrens und Kommunikationsschwierigkeiten, unterschiedliche Wertvorstellungen und Traditionen sowie die Arbeit mit Kindern, die belastende Erfahrungen verarbeiten müssen, sind nur einige Beispiele (Aktionsrat Bildung 2016).

Vor diesem Hintergrund untersuchten das Deutsche Jugendinstitut (DJI) und die Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat), welche Rahmenbedingungen geflüchtete Familien hinsichtlich des Zugangs zu den Angeboten der Kindertagesbetreuung in Deutschland vorfinden, wie die Aufnahme in ein reguläres Angebot erfolgt und welche Unterstützungen die Einrichtungen für die Arbeit mit diesen Kindern benötigen und erhalten.

Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz wird unterschiedlich ausgelegt

Für geflüchtete Familien mit Kindern stellt sich vielfach die Frage, ob ihnen das Recht und die Möglichkeit zur Nutzung spezifischer Angebote und Leistungen eingeräumt werden. Das hängt unter anderem von ihrem Aufenthaltsstatus und ihrer Unterbringungsform ab. Hinsichtlich des Zugangs zu Angeboten der Kindertagesbetreuung gibt es unterschiedliche Auffassungen: Einerseits kommt eine vom DJI in Auftrag gegebene Rechtsexpertise zu dem Ergebnis, dass der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung für geflüchtete Kinder unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und ihrer Unterbringungsform ab dem Tag des Grenzübertritts gilt (Meysen u.a. 2016). Andererseits spricht das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) den geflüchteten Kindern den Rechtsanspruch erst zu, wenn »sie eine Aufenthaltsgestattung nach § 55 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) haben, die Familie die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen hat und in der zugewiesenen Kommune in einer Anschlussunterkunft untergebracht ist« (BMFSFJ 2016).

Eine Recherche der AKJStat auf den Internetseiten der zuständigen Landesministerien zeigt, dass auch die Mehrzahl der Bundesländer nicht der Argumentation der Rechtsexperten folgt. Nach Auffassung der Landministerien haben geflüchtete Kinder in Deutschland meist erst nach einem halben Jahr Anspruch auf einen Kita-Platz, wenn der Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung beendet sein soll (§ 47, Abs. 1, AsylG). Dieser Aufenthalt kann aber auch deutlich länger andauern, wie eine Auswertung der Asylbewerberleistungsstatistik durch die AKJStat zeigt. So lebten zum Stichtag 31.12.2014 von den unter 6-jährigen Kindern, die zwischen 2012 und 2014 nach Deutschland gekommen waren und im Jahr 2014 Asylbewerberleistungen bezogen, noch immerhin fast 1.200 Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen. Das würde bedeuten, dass sie nach Auffassung des Bundes und einzelner Bundesländer immer noch keinen Anspruch auf Nutzung eines regulären Angebots der Kindertagesbetreuung haben, obwohl sie bereits länger als sechs Monate in Deutschland leben.

Zwar gibt es in einigen Erstaufnahmeeinrichtungen Betreuungsangebote, allerdings haben die geflüchteten Kinder dort keinen Kontakt zu Gleichaltrigen ohne Fluchterfahrung. Außerdem werden mittlerweile verstärkt »Brücken- und Unterstützungsangebote« für geflüchtete Kinder bereitgestellt, in denen sie – zum Teil gemeinsam mit ihren Familien – pädagogische Angebote nutzen können. In den sogenannten niedrigschwelligen Angeboten sollen die geflüchteten Familien unter anderem über die frühkindlichen Bildungsangebote in Deutschland informiert und an die Arbeit der Kitas und der Tagespflege herangeführt werden. Damit soll erreicht werden, dass Kinder mit Fluchterfahrung Kitas nutzen und ihnen dadurch Bildungs- und Integrationschancen ermöglicht werden.

Kindertageseinrichtungen öffnen sich für geflüchtete Kinder

Wie viele der Kinder, die seit dem Jahr 2015 nach Deutschland geflüchtet sind, eine Kita besuchen und wie viele Einrichtungen Kinder mit Fluchterfahrung aufgenommen haben, ist bislang nicht bekannt. Daher befragte das DJI Anfang 2016 bundesweit Kindertageseinrichtungen, ob sie geflüchtete Kinder aufnehmen und welche Auswirkungen das auf den Alltag in den Einrichtungen hat. Von den 1.766 Einrichtungen, die an der Befragung teilgenommen haben, gab etwa ein Drittel an, geflüchtete Kinder zu betreuen. Allerdings kann dieser Anteil nicht als repräsentativ für Deutschland gewertet werden. Aus unterschiedlichen Gründen liegt nahe, dass sich an der Befragung insbesondere Einrichtungen beteiligten, die Kinder mit Fluchterfahrung aufgenommen haben. Bei diesen Kitas werden die geflüchteten Kinder fast ausschließlich in bestehende Gruppen integriert, so dass Kontakte zu Kindern ohne Fluchterfahrung entstehen und sie an deren Aktivitäten teilnehmen können.

Wenn Einrichtungen Anfang 2016 keine geflüchteten Kinder betreuten, sprachen unterschiedliche Ursachen dagegen. Diese können institutionell bedingt sein oder bei den geflüchteten Eltern liegen. Mit Blick auf die Einrichtungen zeigt sich, dass 37 Prozent der befragten Kitas zwei Gründe und 16 Prozent sogar drei und mehr Gründe nennen, warum sie keine Kinder betreuen. 60 Prozent der Einrichtungen berichten, dass zu diesem Zeitpunkt noch kein Bedarf angemeldet worden war. Das scheint unter anderem damit zusammenzuhängen, dass keine geflüchteten Kinder in ihrem Umkreis untergebracht waren. Dieser Aussage stimmen 35 Prozent der Einrichtungen zu. Darüber hinaus sprechen allerdings oft auch institutionelle Gründe gegen eine Aufnahme: Jede zweite Einrichtung machte den Mangel an freien Plätzen dafür (mit-)verantwortlich, dass keine geflüchteten Kinder betreut wurden. 70 Prozent der Einrichtungen ohne freie Plätze sagten aber gleichzeitig, dass bis dahin auch kein Bedarf angemeldet worden war beziehungsweise keine geflüchteten Kinder im Umkreis untergebracht waren. Das bedeutet, dass 9 Prozent der befragten Einrichtungen allein aufgrund fehlender Ressourcen keine geflüchteten Kinder aufnahmen. Das ist sowohl vor dem Hintergrund des geltenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz als problematisch zu bewerten als auch wegen der ungenutzten Bildungs- und Integrationschancen.

Bei der Aufnahme von Kindern ohne Fluchterfahrung in die Kita sind in der Regel allein die Eltern die Ansprechpartner. Bei geflüchteten Kindern traf das auf lediglich 17 Prozent der aufgenommenen Kinder zu. In etwa 22 Prozent der Fälle wurden die Eltern von weiteren Personen oder Institutionen unterstützt oder die Aufnahme wurde ausschließlich durch andere Akteure initiiert. Das ließ sich bei fast jedem dritten geflüchteten Kind beobachten. Am häufigsten waren dabei Ehrenamtliche (25 Prozent) oder die Kommune beziehungsweise das Jugendamt (16 Prozent) aktiv.

Die ehrenamtliche Arbeit gewinnt an Bedeutung

Mit der Aufnahme geflüchteter Kinder kommen insbesondere auf Einrichtungen, die noch keine langjährige Erfahrung mit dieser Zielgruppe haben, neue Herausforderungen zu, die beispielsweise mit dem sich häufig ändernden Asylrecht zusammenhängen oder dem Umgang mit unbekannten Werten und Traditionen. Um diese Anforderungen bewältigen zu können, benötigt das Personal sowohl interne als auch externe Unterstützung.

Nach den Ergebnissen der DJI-Studie können etwa neun von zehn Einrichtungen, die geflüchtete Kinder betreuen, auf eine solche Unterstützung zurückgreifen. Besonders häufig erhalten die Einrichtungen Hilfe zur Verbesserung der Kommunikation mit den geflüchteten Kindern und ihren Familien, etwa von Dolmetscherinnen und Dolmetscher beziehungsweise von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern (62 Prozent) oder durch Deutschkurse für Eltern (46 Prozent). Lediglich 6 Prozent der Einrichtungen wurden durch zusätzliches pädagogisches Personal unterstützt (siehe Abbildung 1).

Statistik

Unterschiedliche Akteure bieten den Kindertageseinrichtungen Unterstützung an. Jede zweite Einrichtung wird vom Träger unterstützt, 44 Prozent von der Kommune und 20 Prozent vom Land. Mit etwa 41 Prozent fällt der Anteil an Einrichtungen, die Hilfe von Ehrenamtlichen erhalten, auffallend hoch aus. Im Kontext der Kindertageseinrichtungen waren Ehrenamtliche bislang kaum von Bedeutung. Sie übernehmen vor allem Dolmetscher- und Sprachmittleraufgaben, stehen als Ansprechpartner bei Fragen und Problemen zur Verfügung und übernehmen oft Hol- und Bringdienste.

Obwohl viele Einrichtungen bereits Unterstützung erhalten, geben bei der Kita-Befragung etwa 84 Prozent von ihnen an, dass sie (weitere) Unterstützung benötigen. Mehr als die Hälfte der Einrichtungen hält zusätzliches Personal für notwendig (siehe Abbildung 1). Diesem Wunsch wird aber selten entsprochen. 53 Prozent der Einrichtungen weisen auf weiteren Bedarf an Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern hin, obwohl die Einrichtungen in diesem Bereich schon viel Unterstützung erfahren. Das zeigt, dass sprachliche Hürden bei der Arbeit mit geflüchteten Kindern von hoher Bedeutung sind.

Strukturelle Probleme der Kindertagesbetreuung verschärfen sich

Sowohl auf politischer und fachlicher als auch auf zivilgesellschaftlicher Ebene wird das Ziel verfolgt, geflüchtete Kinder in frühkindliche Bildungs- und Betreuungsangebote zu integrieren. Die DJI-Untersuchung weist auf unterschiedliche Bestrebungen hin, geflüchtete Kinder in die regulären Angebote der Kindertagesbetreuung aufzunehmen. Dabei ist ein hohes Engagement von Einrichtungen, Ehrenamtlichen und weiteren Akteuren zu beobachten. Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass die Einrichtungen mittelfristig mehr Unterstützung benötigen. Denn durch die neuen Herausforderungen werden bestehende strukturelle Probleme der Kindertagesbetreuung verschärft. Insbesondere die Verfahrensverzögerungen bei der Umverteilung der geflüchteten Familien auf die Kommunen und die knappen Platzkapazitäten verlangen kreative Lösungen, die nur ein zeitlich begrenztes Überbrückungsangebot sein können.

Es mangelt allerdings nicht nur an Personal und Betreuungsplätzen, sondern auch an pädagogischen Konzepten für die Arbeit mit den geflüchteten Kindern sowie an Ressourcen zum Abbau der Sprachbarrieren, wie beispielsweise Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Konzepte und Materialien, um den Kindern spielerisch die deutsche Sprache nahezubringen. Damit die Integration der geflüchteten Kinder gelingt, wäre es notwendig, deren Aufnahme in die regulären Angebote der Kindertagesbetreuung zu beschleunigen.


LITERATUR

  • AKTIONSRAT BILDUNG (Hrsg.; 2016): Integration durch Bildung. Migranten und Flüchtlinge in Deutschland. Gutachten. Münster
  • BAMF (2016): Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und
  • Flüchtlinge. Im Internet verfügbar unter: www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/Asylzahlen/asylzahlen-node.html  (Zugriff 25.10.2016)
  • BMFSFJ (2016): Rechtliche Bedingungen. Im Internet verfügbar unter: www.fruehe-chancen.de/themen/integration/rechtliche--rahmenbedingungen/ (Zugriff 08.08.2016)
  • MEYSEN, THOMAS / BECKMANN, JANNA / GONZÁLEZ MÉNDEZ DE VIGO, NEREA (2016): Flüchtlingskinder und ihre Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege. Rechtsexpertise. Erstellt für das Deutsche Jugendinstitut. München


Übernahme des Beitrags mit freundlicher Genehmigung aus DJI Impulse, 3/2016, S. 19-21



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