Im Fokus: Das Kind als Akteur und seine Teilhabechancen (Review)

Das in den Kindheitswissenschaften prägende Konzept der kindlichen Agency („Kinder als Akteure“) sowie das Kindliche Wohlbefinden und die kindliche Teilhabe stehen im Fokus eines Schwerpunktthemas im „DiskursDiskurs|||||Der Begriff Diskurs kann verschiedene Bedeutungen haben, wurde ursprünglich jedoch als  „hin und her gehendes Gespräch“ verwendet. Weitere Bedeutungen sind: theoretische Erörterung, systematische, methodische Abhandlung, gesellschaftliche Auseinandersetzung, Erörterung. Sinnverwandt sind auch Debatte, Diskussion, Disput.  Kindheits- und Jugendforschung“ (Heft 3-2016) Der Schwerpunkt des Heftes geht dabei zurück auf das Symposium „Aufwachsen im Blick der Wissenschaft“, das der Verlag und die Herausgeber anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Zeitschrift im Juli 2015 in Berlin veranstaltet haben. „In den modernen Gesellschaften wachsen Kinder und Jugendliche unter zuvor nie gekannten, komplizierten Bedingungen auf. Der Übergang in die technisch und kommunikativ entgrenzte Wissensgesellschaft und die fortschreitende ökonomische und kulturelle Globalisierung fordern Heranwachsende heraus. Neue verschärfte Anforderungen an Lernen und Bildung verändern Kindheit und Jugend.“ (www.budrich.de/Zeitschriften/Dokumentation_Symposium)

Kinder als Akteure

Tanja Betz und Florian Eßer beleuchten in einem umfassenden Beitrag das für die aktuelle Kindheitsforschung prägende Konzept der „Agency“ und hinterfragen dabei kritisch seine universalistischen Grundannahmen und methodologischen Schwächen. Zunächst konstatieren sie, dass das Konzept der „Agency of Children“ hierzulande „und auch international als eines, wenn nicht sogar als das zentrale ‚Key Concept‘ der Childhood Studies angesehen werden [kann]“ (Ebd. S., 301f). Kern dieses Konzeptes sei dabei der aktive Beitrag von Kindern bei der Gestaltung ihrer sozialen Umwelt und der Gesellschaft. Es wendet sich damit gegen einen lange herrschenden, zumindest impliziten „Adulzentrimus“, der lediglich am Aufwachsen von Kindern bzw. an der Überwindung des Kindseins interessiert sei (vgl. ebd. S. 303). In diesem Sinne stand nicht ihr „Hier und Jetzt“, sondern ihre zukünftige gesellschaftliche Teilhabe im Fokus. Das „Agency Concept“ nahm dagegen „Kinder als eigenständige Gruppe mit eigenen Interessen und Bedarfen in den politischen und öffentlichen Blick“ (ebd.) und trug damit auch zur Emanzipation der gesellschaftlichen Position von Kindern bei. Seit ungefähr Mitte der 1990er Jahre entfaltete es seine Wirkmächtigkeit und „eignet(e) sich dabei in besonderer Weise, um eine neue forschungsprogrammatisch und ethische Haltung zu bezeichnen“ (ebd. S. 304), die auch zu einem rasanten Anstieg von agency-bezogenen Forschungsvorhaben führte.

Die frühzeitig kritisierte mangelnde theoretische bzw. wissenschaftliche Fundierung des „Agency Concept“ hätte es zum einen einer Vielzahl unterschiedlicher Studien und Forschungsrichtungen erlaubt „unter diesem Label zu firmieren und sich als Teil einer gemeinsamen Forschungsbewegung zu verstehen“ und diese zum anderen auch außerhalb des wissenschaftlichen Feldes „für politische und praxisnahe Kontexte interessant und anschlussfähig“ (ebd.) gemacht.

Die Qualitative Forschung (ethnografische Ansätze, Interviews, Gruppendiskussionen) würde im Kontext des „Agency Concept“ „vielfach zum Königsweg“ erklärt. Doch die damit unterstellte vermeintliche Authentizität, wie sie exemplarisch im Ansatz des „LBS-Kinderbarometers“ zum Vorschein komme, sei methodologisch fragwürdig: „Anstatt die Repräsentation von Kindern als voraussetzungsvolle Herstellungsleistung zu reflektieren, versteht sich eine so geartete insbesondere qualitative Forschung als Repräsentantin einer authentischen Stimme der Kinder.“ (ebd.) Impliziert werde damit auch gleichzeitig eine normativnormativ|||||Normativ  bedeutet normgebend, somit wird etwas vorgeschrieben, dass Normen, Regeln oder ein „Sollen“ beinhaltet.e Sicht auf das Kind.

Wie Betz und Eßer ausführen, gelte die Perspektive der autonomautonom|||||Autonomes Handeln beinhaltet den Zustand der Selbstständigkeit, Unabhängigkeit Selbstbestimmung, Selbstverwaltung oder Entscheidungsfreiheit.en Handlungsfähigkeit von Kindern allerdings nicht für die nicht-westliche „Majority World“. Der Alltag von Kindern und Jugendlichen außerhalb westlich geprägter Gesellschaften könne „mit gängigen Konzepten von Agency nur unzureichend beschrieben“ werden. Die Kindheitswissenschaften müssten sich daher mit den westlich-liberalen Konzepten und „der damit verknüpften Vorstellungen einer guten Kindheit“ kritisch auseinandersetzen.

Kritisch nehmen Betz und Eßer auch die gerade in der ethnographischen „Agency“-Forschung zum Vorschein kommenden Tendenz in den Blick „relative autonome Kinderkulturen zu beschreiben, deren Spielregeln und Bedeutungshorizonte den Erwachsenen verborgen bleiben“ (ebd. S. 308).

Sie mahnen eine „relationale Revision“ des „Ageny Concept“ an, um „neben eigenständigen Kinderkulturen auch einen empirischempirisch|||||Empirie bezeichnet wissenschaftlich durchgeführte Untersuchungen und Erhebung, die gezielt und systematisch im Forschungsfeld oder im Labor durchgeführt werden. Empirische Forschungen können durch verschiedene Methoden praktisch angewendet werden.en wie theoretischen Gewinn für das Verstehen institutionalisierter Kindheiten“ bieten zu können. Dazu müsste das Konzept stärker auf (intergenerationale) Beziehungen ausgerichtet werden, um zum Beispiel in KiTa oder Tagespflege Agency als „Resultat von Beziehungen zwischen unterschiedlichen Akteuren zu beschreiben“ (ebd. S. 309) und damit „in Bezug zu setzen zu Erwachsenen und Restriktionen oder Ermöglichungsbedingungen in verschiedenen Kontexten“ (ebd. S. 310).

Das bisherige „Agency Concept“ müsse befreit werden von der unreflektierten (und eurozentrischen) Erwartungshaltung an Kinder und zugleich von der Erwartungshaltung an die ForscherInnen. Es bedürfe „Forschungsvorhaben, deren Ziel es ist, gerade die Ambivalenz in der Agency von Kindern empirisch zu beleuchten, wie dies am Verhältnis von Familie und Bildungsinstitutionen bzw. bei der Zusammenarbeit und Bildungspartnerschaft, die zwischen diesen Institutionen der Kindheit auf- und ausgebaut wird, beobachtet werden kann (ebd. S. 311).

Kindliche Teilhabe als Kern des kindlichen Wohlbefindens

Das kindliche Wohlbefinden und die kindliche Teilhabe setzt Hans Bertram in Bezug zu aktuell wieder viel diskutierten (relativen) Kinderarmut. Er beklagt, dass die Entwicklung des kindlichen Wohlbefindens im Gegensatz zu den USA, wo sie inzwischen ein fester Bestandteil der Sozialberichterstattung sei, „bisher in der deutschen Sozialforschung, Psychologie und auch Pädagogik nur wenig Beachtung [fand]“ (ebd. S. 269).

Es greife zu kurz, das kindliche Wohlbefinden in erster Linie als eine Folge von elterlicher Armut oder Arbeitslosigkeit zu interpretieren und anzunehmen, „dass die Verbesserung der Lebenssituation der Eltern quasi ‚von selbst‘ auch das kindliche Wohlbefinden verbessere“ (ebd. S. 270). Materielle Armut sei nur einer von mehreren Prädikatoren für soziale Ungleichheit.

Aus dieser Einsicht habe die OECDOECD||||| OECD beinhaltet die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und besteht aus 34 Mitgliedsstaaten, die sich der Demokratie und Marktwirtschaft verpflichtet fühlen. Die Organisation wurde 1961 gegründet und hatte den Wiederaufbau Europas als Ziel.  auch ihr mittlerweile weltweit verbreitetes Konzept der relativen Armut entwickelt. Dieses sollte „nicht nur die Ungleichheit in einer Gesellschaft messen, sondern gleichzeitig das ‚soziokulturelle Existenzminimum‘ erfassen“ (ebd. S. 274), mit dem auch die Möglichkeiten der aktiven gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe beschrieben werden. Als relativ arm gilt der OECD zufolge, wer weniger als 50% des mittleren Einkommens in einer Gesellschaft erreicht.

1989 erweiterte die OECD ihren am Haushaltseinkommen orientierten Ansatz des kindlichen Wohlbefindens um Dimensionen, die davon nur teilweise beeinflusst werden wie z.B. Bildung, Gesundheit, Sicherheit oder die Wohnverhältnisse: „Es macht deutlich, dass sowohl soziale Ungleichheit wie auch die Entwicklungsbedingungen der kindlichen Persönlichkeit und die Teilhabechancen von Kindern in einer Gesellschaft nur teilweise durch sozio-ökonomische Faktoren zu erklären sind.“ (ebd. S. 276)

Als ein „universelles normatives Konzept [...], dessen Grundrechtskanon unabhängig von der jeweiligen (wohlfahrts-) staatlichen Struktur des einzelnen Landes Geltung beansprucht“ (ebd. S. 277) und in dessen Kern die Gleichheit und der Schutz vor Diskriminierung steht, wählt die UN-Charta der Kinderrechte noch einen anderen, erweiterten Begründungszusammenhang für das kindliche Wohlbefinden. Deutliche Bezüge zu diesen Rechten, so Hans Bertram, fänden sich schon im deutschen Grundgesetz wie auch in verschiedenen Bereichen des derzeitigen KJHGKJHG||||| Das Kinder- und Jugendhilfegesetz umfasst die bundesgesetzlichen Regelungen, die die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland betreffen. Das SGBVIII (Achte Buch Sozialgesetzbuch) ist der Artikel 1 des KJHG. Es umfasst ein Angebote- und Leistungsgesetz für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern, welches der früheren Kontroll- und Eingriffsorientierung entgegensteht. Daher steht das Inkrafttreten  (Januar 1991) auch für einen Paradigmenwechsel in der Kinder-und Jugendhilfe. .

Im Anbetracht dieser rechtlichen Voraussetzungen und einer entsprechend ausgerichteten wissenschaftlichen Struktur müsste Deutschland dem Autor zufolge eigentlich eine führende Rolle bei der „Evaluation zur Verwirklichung der Kinderrechte“ einnehmen, doch: „Erstaunlicherweise ist dies nicht Fall, weil die [Sozial-] Berichterstattung rein administrativ erfolgt.“ (Ebd. S. 279) Er plädiert für die Entwicklung eines Modells der Jugendberichte, mit dem „die Kinder selbst als Subjekt und nicht als Objekt der Forschung zu ihrer Lebenslage, ihren Lebensperspektiven und ihrer subjektiven Zufriedenheit“ (ebd. S. 282) befragt und ein internationaler Vergleich gezogen werden könne.

Teilhabehemmnisse neu beleuchtet

Doris Bühler-Niederberger nähert sich dem Thema der ungleichen Bildungschancen und des herkunftsabhängigen Bildungserfolgs aus einer bislang wenig beleuchteten Perspektive: Sie nimmt den Umgang mit den Eltern marginalisierter Gruppen in den Blick und analysiert, wie diese allzu oft als „schlechte“ Eltern gebrandmarkt und damit vor allem aus einer Defizitperspektive betrachtet würden. „Schlechte Eltern“ würden weniger dadurch bestimmt, was sie tun, „als vielmehr dadurch, wer sie sind. Es sind die armen Leute, die Arbeiterklasse, die Unterschicht“ (ebd. S. 289). Die Rede vom mangelhaften Erziehungsverhalten ärmerer Leute entpuppe sich bei näherem Hinsehen „als ein wenig begründete Abwertung tieferer sozialer Schichten, als eine Legitimation sozialer Unterschiede durch eine Defizitrhetorik“ (ebd.).

Nach einer historischen Herleitung und Begründung „genrationalen Ordnens“ geht Bühler-Niederberger auf aktuelle große Bildungsstudien wie BIKS 3-10, PISA oder IGLU ein. Im Ergebnis ergäben sich „in all diesen Studien keine signifikanten Schichtunterschiede, soweit es die soziale Qualität der Eltern-Kind-Beziehungen betrifft. Signifikante Zusammenhänge zur sozialen Schicht einerseits und zu den Kompetenzen der Kinder andererseits zeigen sich in den PISA-StudiePISA-Studie||||| In der PISA- Studie der OECD werden alle drei Jahre seit 2000 in den Mitgliedsstaaten der OECD die alltags- und berufsrelevanten Fähigkeiten von 15- Jährigen durch Testfragen gemessen. Die mittelmäßigen bis schlechten Ergebnisse 2001 in Deutschland führten dazu, dass vielfach von einem PISA-Schock geredet wurde.  n dagegen für die kulturellen Praktiken, die die Familie pflegt“ (ebd. S. 293) – wie zum Beispiel Besitz von Büchern, Lesesozialisation oder Theaterbesuch. Weitere Studien zeigten, dass zwischen sozialer Schicht und Erziehungsmustern eher geringe Zusammenhänge festzustellen sind und dass sich Erziehungsmuster nicht eindeutig bestimmten Schichten zuweisen ließen. Schon alleine in der Mittelschicht lasse sich eine große Variation von Elternpraktiken feststellen. Grundsätzlich sei aber seit den 1950er Jahren eine erhebliche Steigerung der Bemühungen von Eltern aus allen sozialen Schichten zu konstatieren (vgl. ebd. S. 294).

Mit der (unbegründeten) Rede von „schlechten Eltern“, so Bühler-Niederberger, würden die auch ursächlichen Interaktionen in den Bildungseinrichtungen selbst einfach ausgeblendet. Diese seien vom Wissen um die Schichtzugehörigkeit beeinflusst und bei Entscheidungen über Bildungslaufbahnen würde häufig die Herkunft der SchülerInnen und eben nicht ihre messbare Leistung zum „Selektionskriterium“ (ebd. S. 296) Ebenso hätten Studien gezeigt, dass Heranwachsende aus tieferen sozialen Schichten sich „zum Teil durch die Lehrkräfte massiv abgewertet“ (ebd.) fühlten und entsprechend weniger ambitionierte Zukunftswünsche entwickelten. In diesem Sinne werde soziale Ungleichheit in den Institutionen interaktiv (re-) produziert.

Zur Ausgabe 3-2016 des "Diskurs Kindheits- und Jugendforschung" (kostenpflichtig)


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