Erna Corte (1892-1975)

Erna Cortes Veröffentlichungen hinsichtlich der Frühpädagogik umfassen insbesondere die Zeit der Weimarer Republik und die der Nazi-Diktatur. Eine ihrer großen Aufgaben war, das nach langen parlamentarischen Beratungen 1922 verabschiedete und zwei Jahre später in Kraft getretene "Reichsjugend-Wohlfahrtsgesetz" (RJWG) in die Praxis umzusetzen. Dazu gehörte auch die (rechtliche) Regelung der behördlichen Zuständigkeit der unterschiedlichen Gruppen von Kindergärten, die wie folgt festgelegt wurde:


"Während die Kindergärten allgemeiner Art in erster Linie der Zuständigkeit des Volksministeriums zugesprochen werden, ist für folgende 3 Gruppen das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung zuständig:
a) Schulkindergärten; das sind Kindergärten, die von körperlich oder geistig entwicklungsgehemmten Kindern im schulpflichtigen Alter besucht werden;
b) Kindergärten, die Ausbildungszwecken dienen (Seminarkindergärten, Kindergärten bei Frauenschulen und dergleichen);
c) Kindergärten, die als pädagogische Versuche gelten" (Corte 1933, S. 119).


Corte ist an anschauliches Beispiel für Widerstand und Anpassung in den Jahren der Nazi-Diktatur. Während sie einerseits ihre Publikationen dem neuen Zeitgeist mehr oder weniger anpasste (siehe weiter unten), zeigte sie sich anderseits im privaten Bereich nicht konform mit den braunen Machthabern. So trat sie 1933 bewusst der SPD bei, um so ein Zeichen gegen die drohende Gefahr durch den Nationalsozialismus zu setzen. Mit zunehmenden Jahren zog sie sich immer mehr zurück und stellte beispielsweise ihre rege Mitarbeit für das Periodikum "Kindergarten. Zeitschrift des Deutschen Fröbel-Verbandes und der Reichsfachschaft 7 'Sozialpädagogische Berufe' im NSLB" (spätere Untertitel: "Organ der Reichsfachschaft 7 Sozial-pädagogische Berufe im NS.-Lehrerbund") ein.

corte2(Quelle: Ida-Seele-Archiv, 89407 Dillingen)


Ihr Engagement galt Verfolgten und Bedrohten, jüdischen und politisch unliebsamen Menschen, denen sie zur Ausreise verhalf, ihnen die nötigen Devisen und Bürgschaften besorgte u.a.m. Ferner engagierte sie sich im Verein "Deutsch-Ausländisches Jugendhilfswerk", der im Mai 1933 von ihr, Edith Hart, Lotte Lemke und Ruth Weiland gegründet wurde. Hierbei handelte es sich um eine Tarnorganisation, die bis 1936 arbeiten konnte und der Elsa Brandström und Jeanne Marie de Morsier von der Internationalen Kindervereinigung in Genf vorstanden. Der Verein kümmerte sich um verfolgte Sozialdemokraten und vor allem um bedrohte (jüdische) Kinder. Bis Mitte der 1930er Jahre hatte das "Deutsch-Ausländische Jugendhilfswerk" in Berlin-Reinickendorf einen Kindergarten unterhalten, der überwiegend von jüdischen Kindern besucht und von den englischen Quäkern unterstützt wurde. Trotz massiver Bedrohungen seitens der unterschiedlichsten politischen Administrationen übernahm Corte die Vormundschaft für die sechs Kinder von Hermann Maaß, einem Gewerkschaftler und sozialdemokratischen Politiker, der u.a Kontakte zum Kreisauer Kreis unterhielt und im Zusammenhang mit dem 20. Juli 1944 zum Tode verurteilt wurde. Zu allem Unglück verstarb sechs Wochen nach der Hinrichtung noch die Mutter seiner Kinder. Uta Maaß schrieb am 14. Juli 1992 an den Verfasser vorliegenden Beitrags:


"Erna Corte gehört für uns alle zu unserem Leben in einer Nähe und Selbstverständlichkeit, so weit ich zurück denken kann. Sie war für uns sechs Geschwister der ruhende, warmherzige, kluge Pol geworden nach dem frühzeitigen Tod unserer Eltern" (Brief archiviert im Ida-Seele-Archiv).


Leben und Wirken


corte1Erna Corte (Quelle: Ida-Seele-Archiv, 89407 Dillingen)Christine Margarethe Erna Corte erblickte am 24. Dezember 1892 als Tochter des Kaufmanns Wilhelm Karl Julius Corte und seiner Frau Elisabeth Margarethe, geb. Müller, in Halle an der Saale das Licht der Welt. Wie sie rückblickend berichtete, verlebte sie "in der Atmosphäre eines humanistisch eingestellten Elternhauses eine glückliche Kindheit" (zit. n. Berger 1995, S. 30). In ihrer Geburtsstadt besuchte sie das Lyzeum und absolvierte anschließend in Leipzig das Kindergärtnerinnenseminar. Letztgenannte Bildungsinstitution war eine Gründung (1872) der bekannten Fröbelepigonin und Frauenrechtlerin Henriette Goldschmidt, von der sie selbst noch unterrichtet und in die Fröbelpädagogik eingeführt wurde. Nach dem Kindergärtnerinnen-Examen arbeitete Corte in verschiedenen vorschulischen Einrichtungen Leipzigs, teilweise verbunden mit einem Hort. Dabei beklagte die junge Kindergärtnerin die seinerzeit vorherrschende Reglementierung der Kinder, die vor allem zur Pünktlichkeit und Ordnung erzogen werden sollten:


"Sie lernten auf Kommando Tätigkeiten auszuführen und den Befehlen der Erziehungsperson absolut zu gehorchen... Zeiten für kindliche Spiele waren nicht eingeplant. Die Kinder wurden den ganzen Tag über reglementiert mit Gebeten, gemeinschaftlich organisiertem Spiel, Marschierübungen, Beschäftigung mit den Fröbelschen Gaben u.a.m. Die eigentliche Funktion des Spiels, das Auslebenlassen der Kinder, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, wurde damals nicht gesehen und auch nicht für nötig befunden" (zit. n. ebd.).


Neben ihren Beruf als Kindergärtnerin bereitete sich Corte noch auf das Abitur vor, das sie 1914 als Externe erfolgreich ablegte. Es folgte das Studium der Volkswirtschaft in Berlin, Halle, Leipzig und Heidelberg. Mit einer Arbeit über "Liberalismus und Sozialpolitik" promovierte sie 1923 in letztgenannter Universitätsstadt zum Dr. phil..


Nach ihrem Studium war Corte bis zum Jahre 1924 in Stuttgart tätig, zuerst als Hilfsreferentin im Arbeitsministerium, dann als Referentin im Arbeitsamt. Während ihrer ersten Berufsjahre lernte sie eine der führenden Köpfe der deutschen Frauenbewegung kennen: Gertrud Bäumer, damals Ministerialrat im Reichsinnenministerium in Berlin. Dem Ruf der Frauenrechtlerin folgend, übernahm Corte eine Anstellung am "Archiv für Jugendwohlfahrt" des Reichsinnenministeriums. 1933 wurde das "Archiv für Jugendwohlfahrt" zum "Deutschen Institut für Jugendhilfe " umgewandelt, dem Corte bis Ende der Nazi-Diktatur als Abteilungsleiterin vorstand.


Nach dem Zusammenbruch der Nazi-Gewaltherrschaft übernahm Corte, damals in Potsdam-Babelsberg lebend, am renommierten Berliner "Pestalozzi-Fröbel-Haus" für kurze Zeit eine lehrende Tätigkeit. Anschließend arbeitete sie für ein Jahr in der Zentralverwaltung des Berliner Gesundheitswesens und wechselte dann als Referentin an das Bezirksjugendamt Berlin-Steglitz. Dort zeichnete sie bis zu ihrer Pensionierung (1957) insbesondere für das Adoptionswesen und die Vermittlung von Pflegschaften verantwortlich.

Neben ihren beruflichen Verpflichtungen gehörte Corte verschiedenen Verbänden und Organisationen an. Als Studentin war sie Mitglied im "Verband der Studentinnenvereine Deutschlands e. V." sowie Vorsitzende vom "Verein Heidelberger Studentinnen". Sie war seit 1925 bis zu seiner Auflösung im Vorstand des "Deutschen Fröbel-Verbandes", gehörte von 1924 bis 1931 zu den Vorstandsmitgliedern des "Bundes Deutscher Frauenvereine" und leitete die Berliner Geschäftsstelle des Bundes. Von 1925 bis 1930 war Corte Vorstandmitglied der "Deutschen Akademie für soziale und pädagogische Frauenarbeit", gegründet von Alice Salomon, und gehörte von 1950 bis 1959 dem Hauptausschuss des "Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge" an. Die "Victor-Gollanz-Stiftung" berief sie als Beraterin und Begutachterin in den Ausschuss zur Bewilligung von Stipendien zum akademischen Studium. Besonders am Herzen lag Corte das von ihr 1946 in Berlin-Steglitz gegründete Nachbarschaftsheim, dessen 1. Vorsitzende sie über viele Jahre hinweg war. Bis zu ihrem Tode fühlte sie sich dem Steglitzer Nachbarschaftsheim verbunden.

Erna Corte verstarb nach längerer schwerer Krankheit am 8. November 1975 in Berlin.

 

Der Schulkindergarten

 

Corte 250Musikunterricht im Schulkindergarten (Quelle: Ida Seele-Archiv)Hohe Beachtung fanden seinerzeit, Mitte der 1920er Jahre, Cortes Publikationen zur Situation der Schulkindergärten (auch Vorklassen, Sonderklassen/-kindergärten oder Vorbereitungsklassen genannt). Sie wies eindringlich darauf hin, dass von der Schule zurückgestellte Kinder, die im "Laufe der daheim verbrachten Zeit keine entsprechende Förderung erfahren... wenig Fortschritte aufweisen. Das gilt vor allem für die Fälle, wo der Zurückstellung nicht eine Entwicklungsverzögerung, sondern eine Entwicklungshemmung zugrunde liegt; der Ausfall eines Jahres systematischer Anleitung bedeutet dort oft eine nicht wieder auszugleichende Schädigung" (Corte 1928, S. 262 f). Auf die Frage, ob eine Schulkindergartenpflicht bestehen sollte, vertrat sie folgende Ansicht:


"Mit der Zahl der zur Verfügung stehenden Schulkindergärten und der Größe der Einschulungsbezirke hängt eng zusammen die Frage des mehr oder minder freiwilligen Besuchs des Schulkindergartens. Grundsätzlich ist dazu zu sagen, daß eine Pflicht zum Besuche des Schulkindergartens in Preußen nicht besteht und auch ohne Ergänzung des Schulpflichtgesetzes nicht statuiert werden kann... Eine Pflicht zum Besuch der Schulkindergärten kann jedenfalls nur dann festgestellt werden, wenn dessen Besuch als Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht angesehen und die dort verbrachte Zeit auf die Dauer des gesetzmäßigen Schulbesuches angerechnet wird" (Corte 1926, S. 9).


Des Weiteren zeigte sie auf, dass "die Erfolge des Schulkindergartens sowohl in bezug auf die körperliche Entwicklung der Kinder - auffallend hohe Gewichtszunahmen, Steigerung der körperlichen Gewandtheit - sowie in bezug auf den geistigen Entwicklungszustand und die Sinnesbildung als sehr gute bezeichnet werden können und somit der Plan auf Vermehrung der bestehenden Einrichtungen besteht" (ebd., S. 26). Dabei ist von wesentlicher Bedeutung "die Gestaltung der Beziehung zu den Eltern", zumal vielfach der mangelhafte Entwicklungszustand "der Vorklassenkinder durch die Verhältnisse im Elternhaus begründet oder zum mindestens erklärt wird, ist die Verbindung mit der häuslichen Gemeinschaft hier wichtiger denn bei irgendeiner anderen Schulgattung" (ebd.).


corte3(Quelle: Ida-Seele-Archiv, 89407 Dillingen)1940 argumentierte Corte hinsichtlich der Bedeutung und Notwendigkeit des Schulkinderkindergartens mit den damals üblichen Argumenten. Sie teilte den Schulkindergarten in zwei Gruppen ein: in die, die zur Hilfsschule müssen, und in die, die nach dem Besuch des Schulkindergartens auf die Normalschule übergehen können. Für die erste genannte Gruppe liegt der Wert des Schulkindergartens in seiner "rechtzeitigen Aussonderung" (Corte o. J., S. 21), "d. h. hier wird nur noch der 'Schutz' der Normalschule vor den gestörten Kindern gesehen. Und auch für diejenigen, die zur Grundschule überwechseln können, liegt der Wert des Schulkindergartens nicht in einer Hilfe für diese Kinder, sondern darin, der Gesellschaft Menschen für die Erfüllung ihrer Zwecke bereitzustellen" (Hebenstreit 1974, S. 11). In ihren weiteren Ausführungen hob Corte den "bildungs- und leistungsfähigen Menschen" hervor, zumal die "ungeheuere Fülle von Aufgaben, die das Großdeutsche Reich" bewältigen muss, "die Mitarbeit eines jeden" erfordert, "der hierzu irgendwie beizutragen vermag" (ebd., S. 22). Und weiter konstatierte Corte: "So skeptisch das Dritte Reich der Fürsorge für wenig aussichtslose, insbesondere asoziale Fälle gegenübersteht, so tatkräftig wagt es den Einsatz, wenn Hoffnung auf Erfolg vorhanden ist" (ebd.). Letztlich ging es dem Schulkindergarten nicht mehr um eine angemessene Förderung und Unterstützung der "gestörten Kinder", sondern um "rechtzeitige Aussonderung" dieser und um eine "Erhöhung der Gesamtleistungsfähigkeit des Volkes" (ebd.).

 

Der Kindergarten auf dem Land


Ein weiterer Schwerpunkt von Erna Corte war ihr Einsatz für die "Kindernot auf dem Lande", der "durch die Schaffung von Kindertagheimen im weitgehenden Maße abgeholfen werden könnte" (Corte 1930, S. 16). Dazu führte sie näher aus:


"Die Berufsstatistik von 1925 hat gezeigt, daß die Erwerbsarbeit der Frauen auf dem Lande außerordentlich hoch ist, in einzelnen Gruppen bis zu 90% beträgt. Vornehmlich in der Zeit der Feldbestellung und der Ernte sind alle Kräfte aufs stärkste in Anspruch genommen. Für die Betreuung der Kinder bleibt dann weder Zeit noch Kraft. Das gilt sowohl für die Kinder der Landarbeiter als für die der kleinen selbständigen Landwirte ... Der Begriff des Kindergartens wird entsprechend den ländlichen Verhältnissen weitergefasst als in der Stadt. Es sollen sowohl alle aufsichts-, pflege- und erziehungsbedürftigen Kinder im vorschulischen Alter - also neben Kleinkindern auch sogenannte Krabbelkinder - aufgenommen und auch der Besuch von Schulkindern gestattet werden, so daß also eine Zusammenfassung von Tageskrippe, Kindergarten und Hort geschaffen wird, die man in der Stadt als 'Kindertagheim' bezeichnet. Man mag vom rein ärztlichen Standpunkt dieser gemeinsamen Unterbringung von den im allgemeinen besonders anfälligen Krabbelkindern mit älteren Kindern bedenklich gegenüberstehen: die Praxis der Fürsorge wird diese Einrichtungen immerhin als einen Fortschritt gegenüber dem heute in keiner Weise, nämlich weder ärztlich noch fürsorgerisch, verantwortbaren Zustande betrachten" (Corte 1930, S. 16 ff.).


Den Nazis lag der Kindergarten auf dem Land besonders am Herzen. Dementsprechend formulierte Corte:


"Bemüht man sich heute, einen Überblick über die Entwicklung der Kindergartenarbeit seit Beginn der nationalsozialistischen Regierung zu gewinnen, so fällt mit Deutlichkeit eines auf: der Landkindergarten steht viel stärker im Mittelpunkt sozialen Denkens und Handelns als der Kindergarten in der Stadt, vor allem der Großstadt. Das nimmt nicht wunder in einem Staate, der bewusst das völkische Leben vom Lande her neu unterbauen will aus der Erkenntnis heraus, daß dort 'die starken Wurzeln seiner Kraft' ruhen" (Corte 1935, S. 185).


Aufgabe des "Dorfkindergartens" ist vordergründig die "Förderung der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung, Erziehung zum Nationalsozialismus und zum Dienst an der Volksgemeinschaft" (ebd., S. 186).


Kindertagesheim bzw. Tagesstätten für Kleinkinder


In ihrer verantwortlichen Funktion im Reichsinnenministerium setzte sich Corte für die vermeintlich treffendere Bezeichnung Kindertagesheim bzw. Tagesstätte ein, die der heutigen gängigen Titulierung Kindertagesstätte sehr nahe kommt. Sie konstatierte, dass sich die "Erziehung und Pflege in den Tagesstätten ihrem Umfang und ihrem Inhalt nach vom Elternhause her bestimmen [muß; M.B.]. Tagesstätten müssen das bieten, was die Eltern... nicht zu bieten imstande sind, und sie müssen alles in einer Form geben, die das Elternhaus in den Augen des Kindes nicht herabsetzt, sondern seine Verbundenheit mit der Familie stärkt" (Corte 1928a, S. 505). Die Gesamtheit der Kindertagesheime/Tagesstätten teilte Corte in drei Hauptgruppen ein, nämlich


"1. Die besonderen Einrichtungen für Kleinkinder wie Krippen, Kinderbewahranstalten, auch Kleinkinder- oder Warteschulen genannt, sodann vor allem Kindergärten.
2. Die besonderen Einrichtungen für Schulkinder, zu denen in erster Linie die Horte gehören, die Kinder regelmäßig aufnehmen und für ihre Betreuung im weiten Ausmaße Sorge tragen. Daneben sind zu nennen Lesestuben und Werkstuben, die von einer laufenden Betreuung absehen...
3. Kindertagesheime im engeren Sinne. Darunter werden Einrichtungen verstanden, die sowohl Kleinkinder als Schulkinder aufnehmen, also gewissermaßen Kindergarten und Hort miteinander vereinigen, um dadurch dem Familienprinzip in stärkerem Maße Rechnung zu tragen. Wenngleich auch in diesen Fällen die gemeinsame Zusammenfassung von Kleinkindern mit Schulkindern in der Regel nicht in dem Sinne durchgeführt wird, daß keinerlei Scheidung zwischen den Altersgruppen stattfindet, so bedeutet doch die Unterbringung an einer Stelle für die Eltern eine Vereinheitlichung, die es den Müttern erspart, die Kinder je nach ihrer Altersgruppe hier und dort abzugeben, und die ihnen die Fühlungsnahme mit der Unterbringungsstätte der verschiedenen Kinder erleichtert" (ebd.).

 

Literatur

 

  • Berger, M.: Zum 100. Geburtstag von Erna Corte, in: Theorie und Praxis der Sozialpädagogik 1992/H. 6
  • ders.: Führende Frauen in sozialer Verantwortung: Erna Corte, in: Christ und Bildung 1993/H. 1
  • ders.: Frauen in der Geschichte des Kindergartens. Ein Handbuch, Frankfurt 1995
  • ders.: Corte, Christine, Margarethe Erna - Sozialpolitikerin und Jugendamtsreferentin, in: Maier, H. (Hrsg.): Who is who der Sozialen Arbeit, Freiburg 1998
  • Corte, E.: Die organische Ausgestaltung der Vorbereitungsklassen. Schulkindergärten, Vorklassen, in: Corte, E./Corvinus, L.: Entwicklungsgehemmte Kinder in Vorbereitungsklasse und Sonderkindergarten, Leipzig 1926
  • Dies.: Tagesstätten für Kleinkinder und Schulkinder, in: Die Erziehung 1928a
  • dies.: Schulkinderpflege, in: Das Deutsche Schulwesen. Jahrbuch 1927, Berlin 1928
  • dies.: Kindergärten, Horte und Tagesheime im Kampf gegen die Kindernot, Berlin 1930
  • dies.: Schulkinderpflege, in: Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht (Hrsg.): Das Deutsche Schulwesen. Jahrbuch 1930/32, Berlin 1933
  • dies.: Fragen der Dorfkinderarbeit, in: Zentralblatt für Jugendrecht und Jugendwohlfahrt 1935/H. 7
  • dies.: Der Schulkindergarten, in: Nohl, H. (Hrsg.): Der Schulkindergarten , Weinheim o. J.
  • Hebenstreit, S.: Schulkindergarten - Modell ausgleichender Erziehung?, Kronberg Ts. 1974

 

Archiv

  • Ida-Seele-Archiv, 89407 Dillingen


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