Mittelbeschaffung in KiTas - ein Überblick

Von Förderverein bis Stiftungsgelder

Die Beschaffung von Mitteln für die KiTa, sei es Geld, Gegenstände oder Dienstleistungen, wird auch als Fundraising bezeichnet. Wie andere soziale und Bildungseinrichtungen sind KiTas abhängig vom Finanzbudget oder dem Zuschuss der Kommunen sowie ihrer Träger. In Anbetracht der schwierigen Haushaltslage auf Länder- und kommunaler Ebene lohnt es sich, unabhängiger zu werden und nach neuen Finanzierungsquellen zu suchen. Privatpersonen, Unternehmen und andere Organisationen - sie suchen zunehmend nach Feldern für soziales Engagement und Kooperationen. Man muss sie nur ansprechen und einen Weg zum beidseitigen Vorteil finden. Neben einem Förderverein und Spenden dienen auch neuere Varianten wie Sponsoring und Stiftungsgelder als Drittmittel.

Warum überhaupt Mittel beschaffen?

Gründe und Anlässe für eine Spendenakquise, Sponsoring oder die Gründung eines Fördervereins sind hinreichend bekannt. Hier einige konkrete Beispiele:

  • Anschaffung von konkreten Spielgeräten und Materialien
  • Zukauf von speziellen Hilfsmitteln, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern (z. B. Computer)
  • Erweiterung, Erneuerung oder Renovierung der Kita-Einrichtung (wie Möbel, Küche)
  • Ausbau der pädagogischen Angebote und Ausflüge für alle Kita-Kinder
  • Weiterbildung und Qualifizierung des Personals
  • Gezielte Kontaktpflege und Öffentlichkeitsarbeit

Alle genannten Gründe haben gemeinsam, dass dafür Drittmittel, Gegenstände oder Dienstleistungen notwendig sind. Wichtig jedoch ist die grundsätzliche Erkenntnis oder Entscheidung, dass diese Mittel nicht vom Träger bewilligt werden können oder – wie im Beispiel von Elterninitiativen – vom KiTa-Verein getrennt behandelt werden sollen. Hierfür lohnt sich ein Blick in die Finanzierungscharakteristika der KiTas.

 

Finanzielle Grundlagen und Hintergrund

Die bundeslandspezifischen Kindertagesstättengesetze (mit unterschiedlichen Bezeichnungen) legen die Grundlagen für die Finanzierung und Förderung von KiTas. Je nach Trägerschaft ergeben sich gemischte  Finanzierungsquellen aus Eltern, Bundesland, Kommune, Träger oder der Privatwirtschaft (Betriebskindergärten), die so aussehen:

  • Landesfinanzierung: in allen Bundesländern üblich; entweder als zweckgebundene Finanzierung an die Kommunen oder als Mittel, die im allgemeinen kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt sind (Niedersachsen)
  • Kommunale Finanzierung (öffentliche Träger): Kalkulation nach Bedarfsplänen
  • Anteilige Finanzierung durch freie Träger: gemeinnützige Vereinigungen wie Wohlfahrtsverbände und Kirchen, die sich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge finanzieren
  • Elterninitiativen und finanzschwache Träger: Fehlbedarfszuschüsse von der Kommune – gemindert um etwaige Einnahmen

Es bestehen diese Finanzierungsarten:

  • Einrichtungsfinanzierung (anteilige oder vollständige Erstattung der Betriebskosten, der Personalkosten, Sachkosten, Investitionskosten – gemindert um die Einnahmen)
  • Auslastungsabhängige Finanzierung (Pro-belegten-Platz-Finanzierung, Sockelbetrag, Finanzierung durch Gutscheine)
  • Finanzierung pro Gruppe durch Träger

So entstehen Konstellationen, in denen der Träger notwendige oder gewünschte Investitionen, wie sie in der Eingangsliste stehen, nicht aus dem jährlichen Budget oder den eingeplanten Zuwendungen bezahlen kann oder die Zuschüsse zu Betriebs- oder Sachkosten eines gemeinnützigen Elternvereins gemindert würden, sofern die KiTa Drittmittel einnimmt. Ein Förderverein macht somit Sinn. (siehe Artikel "Förderverein")

 

Akquise von Spenden, Sponsoring, Stiftungsmitteln

Ähnlich zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Kitas ist auch die Akquise von Spenden, Sponsoring und die Mitglieder-Werbung eines Förderveins im Umfeld von Kindertageseinrichtungen eine neuartige Idee. Was in Sport-, Umwelt- und Kulturprojekten und auch an Schulen schon seit einigen Jahren im großen Stil Gang und Gäbe ist, gewinnt auch im KiTa-Umfeld zunehmend an Bedeutung. Denn knappe Kassen der Städte, Gemeinden, Kirchen und Wohlfahrtsverbönde als hauptsächliche Träger eröffnen oder erzwingen Initiativen und Wege zu Drittmitteln.

Für die die Planung und Umsetzung der Akquise gelten ähnliche Regeln und Abläufe wie für die Öffentlichkeitsarbeit. Denn Grundlage der Spende ist das Vertrauen in die Organisation, in die KiTa, sowie das Bedürfnis, helfen zu wollen. Essentiell ist daher der gute Ruf der KiTa oder der Kontakt mit ihr.

Einerseits kann die Mittelbeschaffung eine Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit sein oder diese begleiten. Andererseits kann die Mittelakquise auch den Ausgangspunkt für spätere Öffentlichkeit bilden. Damit hängen beide Themen eng zusammen. Es lohnt sich, das Besondere Ihrer KiTa und evtl. des Fördervereins sowie die Kontaktpflege in allen Kommunikationsmaterialien mit (potenziellen) Spendern, Sponsoren und Stiftern hervorzuheben, wie zum Beispiel:


• langjähriges Bestehen
• Spezialist für Musikpädogik
• guter Ruf der Kita
• persönlicher, unbürokratischer Kontakt
• Spendenbescheinigung
• regelmäßige Gelegenheiten für Zusammenkunft bei Veranstaltungen
• öffentlichwirksame Partnerschaft

Dennoch sollten Sie wissen, dass Drittmittel-Geber nicht die pädagogische und institutionelle Arbeit und Konzeption Ihrer KiTa beeinflussen dürfen. Als Orientierung sollten Sie - wie in Schulen - darauf achten, dass Sponsoren sich im Sinne Ihrer KiTa (Profil) äußern, dem Zwecke entsprechen und danach handeln. Dies sollten Sie mit dem Beirat und den Elternvertretern absprechen.

Ob Spende, Sponsoring oder Stiftungsmittel, drei Arten von Zuwendungen (Einnahmen) gibt es:

• Geld
• Sache/Gegenstand (Spielgerät, Kücheneinrichtung, Lebensmittel)
• Dienstleistung (Reparatur, EDV-Service, Druck von Kommunikationsmitteln)

Beachten Sie, dass die gesamten Einnahmen des Fördervereins 30.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen dürfen, um steuerbefreit zu bleiben.

Artikel zum Weiterlesen

Förderverein

Spende, Sponsoring, Stiftungsmittel