Veranstaltungen
Was macht Kitas zu sicheren Orten?
Institutioneller Kinderschutz: Vom Papierkonzept zur gelebten Praxis!
Die Veranstaltung richtet sich an pädagogische Fachkräfte, Leitungskräfte und Fachberater*innen der KiTas aus dem Landkreis Verden (Aller).
Vor über zehn Jahren ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Seitdem hat sich der Kinderschutz weiterentwickelt, es gibt viele Verbesserungen für den vorbeugenden und eingreifenden Schutz von Kindern, etwa vor Gewalt oder Vernachlässigung. Kinderschutz wird inzwischen nicht mehr nur mit Risiken aus dem familiären Umfeld von Kindern in Verbindung gebracht, sondern auch die KiTa selbst muss garantieren, ein sicherer Ort für Kinder zu sein, an dem die Rechte von Kindern geschützt sind und ihr Wohl Vorrang hat. Dennoch kommt es gar nicht so selten zu Fehlverhalten von pädagogischen Fachkräften. Manchmal können dadurch Risiken für das Wohl von Kindern entstehen. Was ist also zu tun, um die KiTa zu einem sicheren Ort zu machen?
Folgende Fragen stehen im Fokus der Veranstaltung: Was verstehen wir im Team unter Kinderschutz? Wie passen Partizipation und Kinderschutz zusammen? Was tun in Dilemmasituationen, zum Beispiel wenn Kindeswille und Kindeswohl im Wiederspruch zueinander stehen, oder Kindeswille und Elternwille? Wie können wir uns im Team in herausfordernden Situationen unterstützen, etwa wenn wir uns durch einzelne Kinder an eigene Grenzen gebracht fühlen? Wie entschärfen wir Konflikt- oder Überlastungssituationen? Wie geben wir einander Feedback? Wie sprechen wir beobachtetes Fehlverhalten von Kolleg*innen an?
Zu der Referentin:
Veranstalter:
Veranstaltungsdetails
Nummer: | NO-24-06-04 |
Typ: | Vortrag |
Beginn: | 04.06.2024 um 14:30 Uhr |
Ende: | 04.06.2024 um 18:00 Uhr |
Straße: | Lindhooperstr. 67 |
Ort: | 27283 Veden (Aller) |
Veranstaltungsort: | Kreistagssaal im Landkreis Verden |
Anmeldeschluss: | 17.05.2024 |
Kontakt
Name: | Mirela Schmidt |
Institution: | nifbe Regionale Transferstelle NordOst |
Telefon: | 04131 75628 - 13 |
Email: | mirela.schmidt@nifbe.de |
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Eine Abmeldung mit Erstattung von bereits gezahlten Teilnahmebeiträgen ist spätestens bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich (abzgl. einer Bearbeitungsgebühr bis max. 50% des Teilnahmebeitrags). Nach dieser Frist ist eine Erstattung leider nicht mehr möglich, es kann aber bei Nicht-Teilnahme Ihrerseits eine Ersatzperson benannt werden.
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