Mit dem Dialogforum „Strukturqualität in Tageseinrichtungen für Kinder" hat Kultusministerin Frauke Heiligenstadt am (heutigen) Montag den Startschuss für den Novellierungsprozess des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) gegeben. Auf Einladung der Ministerin hatten sich in Hannover rund 60 Akteurinnen und Akteure aus allen Bereichen der frühkindlichen Bildung zu einem fachlichen Austausch getroffen. Der Teilnahmekreis bestand neben den kommunalen Spitzenverbänden, kirchlichen und privaten Einrichtungsträgern und Bildungsgewerkschaften, auch aus Elterninitiativen sowie den im Niedersächsischen Landtag vertretenen Fraktionen.

In ihrem Eröffnungsvortrag sagte Kultusministerin Heiligenstadt, die Weichen für eine erfolgreiche Bildungs- und Erwerbsbiografie würden bereits in der frühen Kindheit gestellt. Die am Dialogforum beteiligten Akteurinnen und Akteure verfolgten das gemeinsame Ziel, alle Kinder so früh wie möglich und so gut wie möglich zu fördern. Heiligenstadt: „Das Dialogforum ‚Strukturqualität in Kindertageseinrichtungen' ist ein erster Schritt zu einer Modernisierung und Novellierung des Kindertagesstättengesetzes. Es dient dem Austausch und der gemeinsamen Meinungsbildung aller Beteiligten, über welche gesetzlichen Regelungen die Landesregierung zukunftsfähige Rahmenbedingungen für die qualitative Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung in Niedersachsen schaffen kann."

Das KiTaG trat am 1. Januar 1993 in Kraft und ist seitdem lediglich zweimal inhaltlich angepasst worden. Die Niedersächsische Landesregierung will das KiTaG zu einem modernen und den heutigen Realitäten angepassten Kindertagesstättengesetz weiterentwickeln. Die Gesetzgebung soll an eine Vielzahl von bildungs-, familien- und gesellschaftspolitischen Entwicklungen angepasst werden und dem heutigen Stellenwert der frühkindlichen Bildung Rechnung tragen. Dabei würden die Handlungsspielräume des Landes maßgeblich durch drei Faktoren bestimmt, wie Ministerin Heiligenstadt erläuterte: „Es geht um die für diesen Zweck dauerhaft verfügbaren Haushaltsmittel, um einen konstruktiven Dialog zwischen Land und Kommunen in Sachen Konnexität und um neue Regelungen, die es erlauben, zusätzliche Gelder des Landes dort einzusetzen, wo die Belastungen für Fachkräfte und Kinder am höchsten sind." Die Ministerin erklärte: „Ich werde mich dafür engagieren, dass zukünftige Mittel vom Bund für die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden können. Die Niedersächsische Landesregierung unterstützt außerdem den erneuten Vorstoß Hamburgs, das Betreuungsgeld zu kippen und fordert weiterhin eine Aufhebung des Kooperationsverbotes."

In sechs Fachforen tauschten sich die Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden und Institutionen unter anderem darüber aus, wie eine modernisierte gesetzliche Regelung die Träger bei einer flexiblen Gestaltung bedarfs- und kindgerechter Angebote unterstützen könnte und wie eine stufenweise Verbesserung der derzeitigen personellen Mindestanforderungen zu erreichen sei. Die Diskussionsbeiträge wurden vom Niedersächsischen Kultusministerium protokolliert und sollen im weiteren Diskussions- und Gesetzgebungsprozess in geeigneter Form berücksichtigt werden. „Die gegenüber dem Land geltend gemachten Wünsche und Forderungen habe ich aufmerksam zur Kenntnis genommen. Das Kultusministerium wird seine Handlungsspielräume in geeigneter Form nutzen, um diesen Rechnung zu tragen", sagte Ministerin Heiligenstadt, die im Rahmen der Fachforen den anwesenden Akteuren zuhörte und Anregungen entgegennahm.

Der Dialogprozess über frühkindliche Bildung und Betreuung in Niedersachsen und die Modernisierung des KitaG geht am 31. März weiter. Dann steht das Thema „KindertagespflegeKindertagespflege|||||Kindertagespflege oder Tagespflege umfasst eine zeitweilige Betreuung von Jungen und Mädchen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 ist die Tagespflege neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. " im Mittelpunkt. Hierzu gibt es im Kindertagesstättengesetz bisher noch keine ausführlichen Regelungen.


Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium