2013 hat der Bund einen Rechtsanspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung für alle Kinder ab einem Jahr in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege verabschiedet. Das nun vorgestellte Strategiepapier zur Bekämpfung der Kita- Krise lässt völlig offen, ob und in wieweit der Bund dauerhaft finanzielle Verantwortung zur Erreichung seiner 2013 formulierten gesetzlichen Vorgaben übernimmt.
Die Kita-Fachkräfteverbände fordern, dass auch in der Kita-Krise das Wohlergehen der Kinder und ihr Recht auf frühkindliche Bildung und Förderung an erster Stelle aller politischen Überlegungen stehen.
Auf der Abschlusskonferenz „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kita und Ganztag“ selbst wurde diese Forderung durch Frau Dr. Waring vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung Nürnberg erhoben.
Die Bildungspläne oder Bildungs- und Erziehungsempfehlungen der Bundesländer für Kitas sowie die Orientierungshilfe „Anforderungen an eine Einrichtungskonzeption für Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 45 ff. SGBVIII“ machen deutlich, dass den Kita-Akteuren seit vielen Jahren bewusst ist, wie wichtig kindgerechte Rahmenbedingungen für eine gute kindliche Entwicklung sind.
Deutliche Worte zum Thema finden auch die Autoren des kürzlich im Herder Verlag erschienen Buches „Die gute Kita-Handlungsempfehlungen für die Frühpädagogik“ mit folgender Aussage:
„ Zahlreiche Forschungsergebnisse machen deutlich, dass die institutionelle Bildung nur dann nicht die kindliche Entwicklung schädigt, wenn sie von hoher Qualität ist“ (Seite 5).
Weder in personeller noch in räumlicher Hinsicht werden in den Bundesländern bisher die qualitativen Mindestanforderungen an eine gute Kita-Qualität umgesetzt. Die beste und nachhaltigste Strategie zur Gewinnung qualifizierter Kita-Fachkräfte wären Kita-Rahmenbedingungen, die eine gute frühpädagogische Arbeit und adäquate Begleitung der kindlichen Entwicklung ermöglichten und damit den Fachkräften gute Arbeitsbedingungen böten. Hier schließen wir uns den aktuellen Forderungen der AG Frühe Bildung des BMFSFJ an.
Gemäß dem Spruch „Wer bestellt, muss auch bezahlen,“ steht der Bund in der Verantwortung, einen angemessenen dauerhaften finanziellen Beitrag zu leisten, damit der von ihm vor 11 Jahren verabschiedeten Rechtsanspruch endlich in der Kita-Praxis umgesetzt werden kann.
Das Vorhaben der Koalition, in dieser Legislaturperiode mit einem Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz kindgerechte und bundesweit verbindliche Standards zu schaffen, ist eine weitere Chance, der frühkindlichen Bildung die notwendige Priorität einzuräumen und die Etablierung einer kindgerechten Kita-Qualität als eine in die Zukunft gerichtete gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen.
Quelle: Presseinfo Kita-Fachkräfteverbände