Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Grundschulalter wurde vom Gesetzgeber im Achten Sozialgesetzbuch verankert und soll stufenweise ab dem Jahr 2026 eingeführt werden. Ein Bündnis aus 30 Verbänden hat nun einen „Aufruf für eine qualitativ hochwertige Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes“ veröffentlicht.

Darin fordern die beteiligten Akteure von Bund, Ländern und Kommunen den kontinuierlichen Dialog mit der Praxis und die Einbeziehung der Expertise der Fach-, Wohlfahrts- und Interessensverbände bei der Entwicklung eines wirkungsvollen Qualitätsrahmens. Dieser sollte die Systeme Schule und Kinder- und Jugendhilfe gleichermaßen und kooperierend adressieren sowie Aussagen zum Bildungsverständnis, zu Fachkräften, zum ordnungsrechtlichen Rahmen und zur Ausgestaltung treffen. Dafür geben die unterzeichnenden Verbände Empfehlungen, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Das Ziel des Aufrufs ist es, der Debatte um einen guten Ganztag einen weiteren Schub zu geben und die breite Unterstützung für eine hohe Qualität zu zeigen. Die Empfehlungen im Papier sind bewusst grundsätzlich gehalten, und lassen Raum für weitere und eigene Positionierungen.

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