Ab dem 15. Februar 2022 müssen sich Kinder ab drei Jahre zudem dreimal pro Woche testen, bevor sie in den Kindergarten oder zur KindertagespflegeKindertagespflege|||||Kindertagespflege oder Tagespflege umfasst eine zeitweilige Betreuung von Jungen und Mädchen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 ist die Tagespflege neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. gehen können.
„Die Schule ist heute wieder im Präsenzbetrieb gestartet, wofür ich sehr dankbar bin. Trotz der Hochinzidenzlage halte ich das für ausdrücklich richtig", sagte Niedersachsens Kultusminister Tonne. Tonne weiter: „Ich verstehe aber sehr gut, dass die hohen Infektionszahlen bei Kindern und Jugendlichen auch für Verunsicherung sorgen und es Ängste bei Schülerinnen und Schülern ebenso wie bei Lehrerinnen und Lehrern gibt. Gleiches gilt für die Kita-Eltern und die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen. Damit der Gesundheitsschutz der Kinder und des Personals weiterhin auf hohem Niveau erfolgt und die Kitas und Schulen offenbleiben können, legen wir regelmäßig bei der Sicherheit nach - so auch in dieser Phase der Pandemie."
Testpflicht im Kindergarten zum 15. Februar 2022
Nach dem freiwilligen Testangebot für Kinder im Kindergartenalter führt Niedersachsen zum 15. Februar 2022 eine Testpflicht ein: Dreimal pro Woche müssen sich die Kinder ab drei Jahren dann vor dem Kita-Besuch oder der Betreuung bei einer Tagespflegeperson auf das Coronavirus testen. Die Eltern werden weiterhin die Tests über ihre Einrichtung erhalten.Minister Tonne erläutert: „Es handelt sich dabei um qualitätsgesicherte und kindgerechte PoC-Antigen-Tests zur Selbstanwendung, vorerst als Nasenabstrich. Wir haben aber alles in die Wege geleitet, um auch Lutsch- oder Lollitests als Ergänzung anbieten zu können. Alle durch das Land Niedersachsen beschafften Tests entsprechen den Anforderungen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und damit der geforderten Sensitivität von mehr als 75%."
Analog zum Schulbereich sollen die Tests vor dem Kita-Besuch zu Hause gemacht werden. Die Einrichtungen haben aber Spielraum, ggf. in der Einrichtung testen zu lassen. Wenn ein Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht testen kann oder das Procedere absolut nicht toleriert, haben wir die Möglichkeit der „Umfeldtestung" vorgesehen: Anstelle des betreffenden Kindes kann sich dann das Elternteil, das das Kind in die Kita bringt, selbst testen und den Nachweis der Testung gegenüber der Einrichtungsleitung bzw. der Kindertagespflegeperson erbringen.
Der Kultusminister ordnet die Gesamtlage wie folgt ein und formuliert folgende Perspektive:
„Es liegen noch ein paar harte Wochen vor uns. Es ist vorerst noch mit mehr Infektionen zu rechnen. Wir alle wollen über den Omikron-Berg und das geht nur, wenn auch alle mitmachen, so strapaziös und nervenaufreibend das auch ist! Damit meine ich ausdrücklich die Erwachsenen, die sich zurückhalten und wenn noch nicht geschehen, impfen lassen sollten!
Wenn wir über den Berg sind, dann können wir und dann werden wir auch sehr zügig lockern und mehr alte Normalität umsetzen. Wir arbeiten an konkreten Exit-Plänen, was das Zurückfahren von Test- und Maskenpflichten anbelangt. Keine Einschränkung und Belastung soll länger laufen, als es die pandemische Lage erfordert. Wir wollen auch so schnell wie möglich wieder Klassenfahrten ermöglichen."
Quelle: Presse-Info Kultusministerium Niedersachsen