Schnelltests, Impfungen, Luftfilter und Hygienekonzepte sichern den Kitabetrieb
Der Deutsche Kitaverband fordert, die Formulierung im Infektionsschutzgesetz (IfSG) anzupassen und die Kitas inzidenzunabhängig bundesweit offenzuhalten. Alleingänge der Bundesländer (vgl. § 28b Absatz 4) bei der Schließung von Kitas sorgen weiter für einen Flickenteppich an Regelungen.Selbstverständlich brauchen wir Maßnahmen, die geeignet sind, die Pandemie in den Griff zu bekommen – auch in Kindertageseinrichtungen. Der Kitabetrieb kann jedoch jetzt schon durch konsequentes Handeln und Einsatz aller bekannten Maßnahmen sichergestellt und gleichzeitig das Ansteckungsrisiko für die Mitarbeiter*innen und Kinder möglichst geringgehalten werden. Hierfür braucht es keine Schließungen mit einer Notbetreuung, die Kinder systematisch ausschließt. Kinder brauchen für ihre Entwicklung andere Kinder, ihren Tagesrhythmus, die Gemeinschaft in der Kita, ihre Bezugspersonen und ihre Bewegungsmöglichkeiten.
Kinder brauchen Kinder.
Anstatt Kitas wieder reflexartig zu schließen, müssen die vorhandenen Erfahrungen schnellstens in konsequentes Handeln umgesetzt werden. Dazu schlägt der Deutsche Kitaverband ein dreistufiges Vorgehen zur Absicherung der Offenhaltung vor: ein pragmatisches Testkonzept für Mitarbeiter*innen und Kinder in den Kitas, eine schnelle Impfung der Kita-Mitarbeiter*innen und den Einsatz von Luftfiltergeräten.Die Bundesvorsitzende des Deutschen Kitaverbands, Waltraud Weegmann: „Das Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung durch Krippen- und Kindergartenkindern muss mit den psychischen und sozialen Auswirkungen für Kinder abgewogen werden. Ein Jahr Corona-Pandemie bedeutet für ein dreijähriges Kind ein Drittel Lebenszeit im Ausnahmezustand – für einen Erwachsenen sind es „nur“ 12 Monate. Die Kleinsten tragen bei Kitaschließungen die größten Einbußen. Wir können uns eine nochmalige flächendeckende Schließung der Kitas nicht leisten.“
Schutz- und Testkonzept
In seinem Konzept fordert der Deutsche Kitaverband verpflichtende, anlasslose Selbsttests im Rahmen eines pragmatischen Testkonzepts für Kitakinder ab 3 Jahren und das Personal ab einer lokalen 7-Tage-Inzidenz von über 100. Getestet wird zweimal pro Woche, direkt vor Ort. Zutritt zur Kita erfolgt nur mit negativem Selbsttest. Bei einer Inzidenz unter 100 ist das Testkonzept auf die Mitarbeiter*innen beschränkt und für die Kinder freiwillig. Die Eltern testen ihre Kinder. Selbsttests, die auch für kleine Kitakinder geeignet sind, z.B. Kurzstäbchen, Gurgel- oder Lolli-Tests, müssen entsprechend schnell zugelassen und geliefert werden. Bei einem positiven Fall in der Kita werden an vier aufeinanderfolgenden Tagen alle Personen der Kita getestet – Zutritt nur bei negativem Ergebnis. So wird die Bildung eines Hot-Spots verhindert und die Kita muss nicht geschlossen werden. Die Gesundheitsämter und zuständigen Ministerien können bei diesem Vorgehen die Quarantäneregelungen aufheben, da durch die Tests bestätigt wäre, dass keine Ansteckungsgefahr durch die Kontaktpersonen besteht.Die Beschäftigten in den Kitas haben zwar die Berechtigung für die Impfung, aber es braucht auch ausreichend Impfstoff und vor allem eine zügige Vereinbarung von Impfterminen. Nur so kann ein sicherer Kitabtrieb gewährleistet werden. Die Länder sollten für eine schnelle Durchimpfung den Kita-Mitarbeiter*innen in den Impfzentren Termine für Gruppen-Impfungen anbieten oder die Impfungen über die Betriebsärzte organisieren.
Der dritte Baustein des Konzepts ist die Ausstattung der Kitas mit Luftfiltergeräten, da diese Geräte für schlecht zu belüftende Räume (wie z.B. die Wickelbereiche) essentiell sind. Bisher werden mobile Luftfiltergeräte nur für Schulen gefördert, Bayern unterstützt als einziges Bundesland hier auch die Kitas. Der Deutsche Kitaverband plädiert für eine bundesweite Förderung.
Quelle: Presseinfo Deutscher Kitaverband