Bericht verdeutlicht Fortschritte in der Kindertagesbetreuung

Mit dem Ziel die Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung bundesweit weiterzuentwickeln, haben die Bundesländer 2019 begonnen, das Gute-KiTa-Gesetz umzusetzen. Bereits erzielte Fortschritte zeigt der Gute-KiTa-Bericht.

Das Bundesfamilienministerium hat am 18. Dezember den Gute-KiTa-Bericht 2020 veröffentlicht. Es ist der erste Monitoringbericht zum Gute-KiTa-Gesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz werden die Bundesländer zunächst bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro vom Bund unterstützt, um die Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Die Länder haben anhand ihrer Bedarfe selbst entschieden, welche Maßnahmen sie mit den zusätzlichen Mitteln konkret umsetzen wollen. Wählen konnten sie aus zehn Handlungsfeldern - zum Beispiel "guter BetreuungsschlüsselBetreuungsschlüssel||||| Der Betreuungsschlüssel gibt an wieviele Personen, für die Betreuung anderer Personen zur Verfügung stehen. Es wird meist in dem Format angegen 1:n, um zu verdeutlichen, dass eine Persone für eine bestimmte Anzahl n Personen zuständig ist. Der Betreuungsschlüssel wird auch als Personalschlüssel angegeben, oder im Bereich der Schule, als Klassengröße. Bei Vorgaben zu Betreuungsschlüssel spielen auch die Qualifikationen der betreuuenden Personen  eine Rolle. ", "qualifizierte Fachkräfte", "sprachliche Bildung" oder "kindgerechte Räume" - sowie Maßnahmen, um Eltern von Gebühren zu entlasten. Jedes Land hat dazu mit dem Bund einen eigenen Vertrag abgeschlossen.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: "Nicht zuletzt die Coronavirus-Pandemie und ihre Einschränkungen haben uns vor Augen geführt, dass frühkindliche Bildungs- und Betreuungsangebote systemrelevant sind - vor allem für die Kinder und ihre Familien, aber auch für die Wirtschaft. Investitionen in den Ausbau und die Verbesserung der Qualität und der Zugänglichkeit der Angebote machen sich bezahlt: Kleinere Gruppen, bessere Personalschlüssel und qualifizierte Fachkräfte sind nicht nur unter Pandemie-Bedingungen wichtig. Mit den Investitionen in mehr Qualität und weniger Gebühren verbessern wir die Bildungschancen, damit es jedes Kind packt."

Bundesweit hochwertige Betreuungsangebote schaffen

Der erste Gute-KiTa-Bericht 2020 beschreibt die Ausgangslage im Jahr 2019 und die Fortschritte, die erzielt wurden. Er schafft damit die Grundlage, um künftig Entwicklungen in den zehn Handlungsfeldern sowie beim Thema Elternbeiträge abbilden zu können. Der Bericht liefert Bund, Ländern, Kommunen und Trägern wichtiges Steuerungswissen, um die Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln.

Der Gute-KiTa-Bericht 2020 zeigt, dass die Situation in einigen Bereichen bundesweit bereits vergleichbar ist. So lag die Betreuungsquote für Kinder über drei Jahre bis zum Schuleintritt im Jahr 2019 bundesweit auf einem hohen Niveau. Dagegen bestanden in anderen Bereichen, beispielsweise dem Fachkraft-Kind-Schlüssel, der Qualifikation von Fachkräften in Einrichtungen sowie der KindertagespflegeKindertagespflege|||||Kindertagespflege oder Tagespflege umfasst eine zeitweilige Betreuung von Jungen und Mädchen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 ist die Tagespflege neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung.  oder den Elternbeiträgen, 2019 noch größere Unterschiede.

Genau hier setzt das Gute-KiTa-Gesetz an. Damit Bildungs- und Betreuungsangebote überall in Deutschland qualitativ hochwertig sind, entwickeln die Länder sie bedarfsgerecht weiter. Der Gute-KiTa-Bericht zeigt, dass viele Maßnahmen der Länder bereits erfolgreich umgesetzt wurden.


Fünf Länder haben 2019 beispielsweise die Personalausstattung verbessert, zum Beispiel wurde der Personalschlüssel erhöht. Es gibt Verbesserungen bei der mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit, die Personalausstattung bei verlängerten Betreuungszeiten wurde aufgestockt sowie für Einrichtungen mit besonderem Entwicklungsbedarf.

Vier Länder investierten in die Gewinnung und Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte. Sie implementierten die vergütete praxisintegrierte Ausbildung, stärkten den Lernort Praxis durch mehr Ressourcen für die qualifizierte Anleitung oder setzten um, dass in der schulischen Ausbildung kein Schulgeld mehr bezahlt werden musste.

Zwei Länder stärkten die Kindertagespflege, etwa durch Anrechnung von Zeiten für mittelbare pädagogische Tätigkeiten bei der Vergütung. Und sechs Länder haben die Eltern durch Beitragssenkungen oder Beitragsbefreiungen bei den Gebühren entlastet.


Monitoring in der Form einzigartig

Die Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung werden durch ein länderspezifisches und länderübergreifendes Monitoring begleitet. In einem Forschungsprojekt erarbeiten das Deutsche Jugendinstitut (DJI) und die Technische Universität Dortmund die empirischempirisch|||||Empirie bezeichnet wissenschaftlich durchgeführte Untersuchungen und Erhebung, die gezielt und systematisch im Forschungsfeld oder im Labor durchgeführt werden. Empirische Forschungen können durch verschiedene Methoden praktisch angewendet werden.e Basis für den Bericht - gefördert vom Bundesfamilienministerium.

Das indikatorengestützte Monitoring zum Gute-KiTa-Gesetz ist in dieser Form einzigartig: Es berücksichtigt nicht nur amtliche Daten, sondern auch die Perspektiven aller relevanten Akteure des Betreuungssystems. Alle zwei Jahre werden dafür in ganz Deutschland repräsentativ Jugendämter, Träger, Leitungen und pädagogische Fachkräfte in Einrichtungen und der Kindertagespflege sowie Eltern befragt.

Im Jahr 2021 werden zudem Kinder befragt, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung aus ihrer Perspektive zu beleuchten. Die Ergebnisse werden von 2020 bis 2023 in einem jährlichen Monitoringbericht (Gute-KiTa-Bericht) des Bundesfamilienministeriums veröffentlicht.

Zum Download des Berichts


Veranstaltungs-Tipp:

Frühjahrskonferenz der BAG-BEK: "Wie geht's weiter mit dem Gute KiTa-Gesetz?"