Bedeutung und Veränderung der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen in Zeiten der COVID-19-Pandemie


Angesichts der zum Teil gravierenden Veränderungen für den Arbeitsalltag von Fachberater*innen hat die AG Fachberatung der Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Frühen Kindheit (BAG-BEK) eine Stellungnahme verfasst. Beleuchtet wird hier die aktuelle Arbeitssituation der Fachberater*innen sowie die Auswirkungen der Corona-Situation auf ihr professionelles Handeln und entsprechende Formen und Inhalte.

Im Fokus steht dabei einerseits die Frage, welchen Beitrag Fachberater*innen für die Aufrechterhaltung des Angebotes in der aktuellen Situation geleistet haben und was sie dabei wiederum gestützt hat. Andererseits wird gefragt, wie gleichzeitig die Sicherstellung des originären Erziehungs-, Bildungs- und Schutzauftrages von Kindertageseinrichtungen geleistet werden kann.

Das Positionspapier schließt mit folgenden Forderungen:
  1. Die rechtliche Absicherung von Fachberatung: Rechtsanspruch der Fachpraxis und der Träger auf Fachberatung im SGB VIII verankern und die Finanzierung von Fachberatung auf Länderebene verbindlich regeln. Hierfür muss im § 22 SGB VIII in Verbindung mit § 72 SGB VIII und ggf. § 78 a SGB VIII eine Regelung aufgenommen werden, die die Länder stärker verpflichtet, Fachberatung in ihre Landesausführungs-gesetze aufzunehmen.
  2. Kein Abbau von Fachberatungsressourcen im Zusammenhang mit der in der SGB VIII-Reform geplanten Ausweitung von Beratungsangeboten bzw. -verpflichtungen (z.B. bezogen auf § 8a SGB VIII-E, § 37 SGB VIII-E, § 10b SGB VIII-E) sowie keine Verlagerung von weiteren Beratungsaufträgen an die Fachberatung für Kindertages-betreuung.
  3. Die bedarfsgerechte personelle Ausstattung mit Fachberatung: für jede Fachberatungsstelle ist eine Mindestausstattung vorzusehen, die unabhängig von den regionalen, kommunalen und trägerspezifischen Gegebenheiten zum Tragen kommen muss. Diese umfasst einen Zeitsockel von 5 Stunden pro Vollzeitstelle für die Trägerberatung und Netzwerkpflege. Hinzu kommt ein variabler Teil, welcher sich mit 0,5 Wochen-stunden pro pädagogischer Planstelle in den zu beratenden Kitas berechnet.
  4. Die Wahrnehmung von Fachberatung durch die Praxis: Ermöglichung der Wahrnehmung von Fachberatung durch ausreichende Stundenkontingente der Fachkräfte. Gewährleistung der Inanspruchnahme für alle Mitarbeitenden der Kindertageseinrichtungen und Trägervertreter*innen.
  5. Die Entwicklung und Sicherstellung von Qualifizierungs- und Weiterbildungs-möglichkeiten sowie dafür notwendige Zeitressourcen für die Fachberater/innen.
  6. Die Schaffung von trägerübergreifenden, verbindlichen Strukturen und Angeboten kollegialer Beratung und Netzwerken, insbesondere für Fachberater/innen kleinerer Träger.
  7. Die Entwicklung und Etablierung von Strukturen zur regelhaften Beteiligung von Fachberatung in der Erarbeitung von Regelungen, die das System der Kindertagesbetreuung in den Ländern betreffen.
  8. Die Erhebung von Daten zur Fachberatung durch die Kinder- und Jugendhilfestatistik, um durch Langzeitbeobachtung zur Entwicklung des Feldes der Kindertagesbetreuung und seines Fachberatungssystems beizutragen. (vgl. Preissing 2015)

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