Zukünftig sollen zudem Kinder einer Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigten, die/der in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist, aufgenommen werden können. So können etwa die Bereiche Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung), Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien und Kultur, Risiko- und Krisenkommunikation einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse zuzurechnen sein. Alle anderen Möglichkeiten einer Betreuung müssen aber vor der Möglichkeit der Inanspruchnahme ausgeschöpft worden sein. Diese Neuregelungen sollen im Verlaufe der kommenden Woche sukzessive vor Ort umgesetzt werden.
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Diese Öffnung ist gut, denn sie schafft Entlastung für Eltern. Gleichwohl ist klar, dass diese Veränderungen einen Vorlauf und Vorbereitung durch die Träger benötigen. Die Situation ohne frühkindliche Bildung und Betreuung ist aber belastend und strapazierend für die Eltern. Nach wie vor bleiben der Gesundheitsschutz und die Begrenzung von Neuinfektionen das oberste Ziel. Der Bund und die Länder haben daher gemeinsam beschlossen, dass für Krippen, Kindergärten, Horte und den Bereich der KindertagespflegeKindertagespflege|||||Kindertagespflege oder Tagespflege umfasst eine zeitweilige Betreuung von Jungen und Mädchen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 ist die Tagespflege neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. vorerst weiterhin nur die Notbetreuung gilt. Bis wann diese Lage so bleibt, kann heute niemand seriös sagen. Diese Planungen werden im Zweiwochen-Rhythmus überprüft und bewertet. Wenn weitere Lockerungen in zwei Wochen als verantwortbar bewertet werden, dann freuen wir uns darüber und werden für den Kita-Bereich eine schnelle Umsetzung einleiten."
Das Niedersächsische Kultusministerium lädt die Kommunalen Spitzenverbände in der nächsten Woche ein, um die neuen Regelungen in einem Auswertungsgespräch zu begutachten und gegebenenfalls weitere Anpassungen bei der Notbetreuung vorzunehmen.
Quelle: Presseinfo Niedersächsisches Kultusministerium