Die Notbetreuung in niedersächsischen Kindertageseinrichtungen und Schulen wird fortgesetzt und ausgeweitet. Insbesondere bei den Härtefällen soll es Erweiterungen geben mit Blick auf drohende Kindeswohlgefährdung, die Situation Alleinerziehender, die gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern sowie drohende Kündigung und erheblichen Verdienstausfall. Diese Neuerungen hat das Niedersächsische Kultusministerium heute kurzfristig den Kommunalen Spitzenverbänden, den örtlichen Trägern der Jugendhilfe und den Vertretern der Trägerverbände vorgestellt. Hintergrund ist die heute in Kraft getretene „Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus".

Zukünftig sollen zudem Kinder einer Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigten, die/der in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist, aufgenommen werden können. So können etwa die Bereiche Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung), Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien und Kultur, Risiko- und Krisenkommunikation einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse zuzurechnen sein. Alle anderen Möglichkeiten einer Betreuung müssen aber vor der Möglichkeit der Inanspruchnahme ausgeschöpft worden sein. Diese Neuregelungen sollen im Verlaufe der kommenden Woche sukzessive vor Ort umgesetzt werden.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Diese Öffnung ist gut, denn sie schafft Entlastung für Eltern. Gleichwohl ist klar, dass diese Veränderungen einen Vorlauf und Vorbereitung durch die Träger benötigen. Die Situation ohne frühkindliche Bildung und Betreuung ist aber belastend und strapazierend für die Eltern. Nach wie vor bleiben der Gesundheitsschutz und die Begrenzung von Neuinfektionen das oberste Ziel. Der Bund und die Länder haben daher gemeinsam beschlossen, dass für Krippen, Kindergärten, Horte und den Bereich der KindertagespflegeKindertagespflege|||||Kindertagespflege oder Tagespflege umfasst eine zeitweilige Betreuung von Jungen und Mädchen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 ist die Tagespflege neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung.  vorerst weiterhin nur die Notbetreuung gilt. Bis wann diese Lage so bleibt, kann heute niemand seriös sagen. Diese Planungen werden im Zweiwochen-Rhythmus überprüft und bewertet. Wenn weitere Lockerungen in zwei Wochen als verantwortbar bewertet werden, dann freuen wir uns darüber und werden für den Kita-Bereich eine schnelle Umsetzung einleiten."

Das Niedersächsische Kultusministerium lädt die Kommunalen Spitzenverbände in der nächsten Woche ein, um die neuen Regelungen in einem Auswertungsgespräch zu begutachten und gegebenenfalls weitere Anpassungen bei der Notbetreuung vorzunehmen.

Quelle: Presseinfo Niedersächsisches Kultusministerium




Aktuelle Infos:

Auf seiner Homepage hat das Kultusministerium Infos rund um die Notbetreuung zusammen gestellt Für Fragen steht zudem das Fachreferat unter der Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.