Der Bundestag stimmt heute über das sogenannte „Gute-Kita-Gesetz“ (19/4947, 19/5416, 19/5647 Nr. 14) ab. Dazu hat der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Beschlussempfehlung (19/6471 neu), der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/6472) vorgelegt. In zweiter Beratung wird über einen gemeinsamen Änderungsantrag der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen (19/6480), in dritter Beratung über Entschließungsanträge der FDP (19/6481) und der Linken (19/6482) abgestimmt.

Im Laufes des Tages soll das Gesetz auch noch vom Bundesrat verabschiedet werden, so dass das Gesetz wie geplant Anfang 2019 in Kraft treten könnte. Schleswig-Holstein will möglicherweise einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zu dem Gesetz einbringen. Sollte der Ausschuss angerufen werden, kann der geplante Starttermin nicht mehr gehalten werden.


5,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Kita-Betreuung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, wie der offizielle Titel lautet, sieht vor, dass der Bund bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro in den qualitativen Ausbau der Kita-Betreuung in Deutschland investiert. Mit dem Gesetz sollen bundesweit soziale Staffelungen der Elternbeiträge eingeführt beziehungsweise einkommensschwache Familien ganz von der Kita-Gebühr befreit werden.

Damit die zur Verfügung gestellten Mittel zielgenau eingesetzt werden, sollen die Bundesländer mit dem Bund individuelle Verträge über die Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Qualität der Kita-Betreuung abschließen. Finanziert werden können Maßnahmen zur Gewinnung, Qualifizierung und Weiterbildung von Fachkräften, zur Verbesserung der Kind-Betreuer-Relation, zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen und zur kindgerechten Gestaltung von Innen- und Außenflächen von Kindertageseinrichtungen. 

Antrag der Grünen

Abgestimmt wird darüber hinaus über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5078), zu dem der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ebenfalls eine Beschlussempfehlung (19/6471) vorlegte. Die Fraktion will bundesweit verbindliche Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung festschreiben. Sie fordert die Bundesregierung auf, im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) eine Fachkraft-Kind-Relation von eins zu zwei für unter Einjährige, eins zu drei bis eins zu vier für unter Dreijährige und eins zu neun für über Dreijährige zu definieren, die nach einer Übergangsfrist in Kraft treten soll. Zudem wollen die Grünen erreichen, dass die von der Jugend- und Familienkonferenz entwickelten Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz umgesetzt werden und dass der Bund sich an der Finanzierung beteiligt.

Zur Förderung der Qualität in der Kindertagespflege soll nach dem Willen der Grünen die Eignungsvoraussetzung für Tagespflegepersonen mindestens an das Absolvieren eines Lehrgangs geknüpft werden. Um die pädagogische Qualität sicherzustellen, fordern die Grünen, dass die jeweils nach fünf Jahren zu erneuernde Erlaubnis zur Kindertagespflege durch die Einführung eines Gütesiegels ergänzt wird. Die Fraktion begründet ihren Antrag mit den großen Unterschieden in der Kita-Qualität in den Bundesländern. Alle Kinder hätten jedoch unabhängig von ihrem Wohnort „die Chance auf ein gutes Aufwachsen verdient“. 

Änderungsantrag der Linken und der Grünen

Die beiden Fraktionen wollen gesetzliche Mindestvorgaben für die Fachkraft-Kind-Relation bei der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen vor Schuleintritt in das Gesetz aufnehmen (19/6480). Kinder sollen einen gesetzlichen Anspruch auf Einhaltung der Fachkraft-Kind-Relation haben, heißt es in dem Änderungsantrag. 

Entschließungsantrag der FDP

Die FDP fordert unter anderem (19/6481), die vorgesehene Möglichkeit der pauschalen Beitragsfreiheit als Qualitätsmerkmal ausdrücklich auszuschließen und den Einsatz von Bundesmitteln lediglich für eine sozial gestaffelte Beitragsbefreiung für Wohngeldbezieher zu gewähren, die über die bereits bestehende Beitragsbefreiung von Eltern im Sozialleistungsbezug hinausgeht.

Gefördert werden sollten nur solche Maßnahmen, die frühestens ab Inkrafttreten des Gesetzes begonnen wurden. Eine Anschlussfinanzierung über das Jahr 2022 hinaus will die Fraktion sicherstellen.

Entschließungsantrag der Linken

Die Linke fordert unter anderem (19/6482), verbindliche Mindestqualitätskriterien für die Fachkraft-Kind-Relation, für Kompetenzprofile, Ausbildung, Qualifizierung und Weiterbildung der Fachkräfte sowie weitere Kriterien festzuschreiben. 

Damit solle sichergestellt werden, dass eine bestehende höhere Qualität nicht abgesenkt wird. (sas/vom/13.12.2018)



Rede der Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey





Quelle: Bundestag / Redaktion