„Das gut gemeinte Gute-Kita-Gesetz läuft Gefahr, in der Praxis lediglich zum Stopfen von Haushaltslöchern missbraucht zu werden. Sollte nicht nachgebessert werden, droht die Qualität auf der Strecke zu bleiben“, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Obwohl es einen Konsens zwischen allen Beteiligten gegeben habe, dass die durch Bundesmittel ermöglichten Maßnahmen einen zusätzlichen Qualitätsschub generieren müssten, soll nach aktuellem Stand offenbar ein Großteil der Mittel lediglich zur Refinanzierung einer allgemeinen Beitragsbefreiung eingesetzt werden.
Der Paritätische fordert eine Klarstellung, dass das Geld vorrangig in Qualitätsverbesserungen fließen müsse. Was die Gebührenfreiheit angeht, spricht sich der Verband für eine gezielte Beitragsbefreiung für alle einkommensschwachen Familien unterhalb der Armutsgrenze aus, insbesondere Hartz-IV- und Wohngeld-Bezieher. „Wir brauchen keine Familienpolitik mit der Gießkanne, sondern passgenaue Unterstützung und wirksame Hilfen für diejenigen, die darauf angewiesen sind und bestmögliche Qualität in den Kitas, von der alle Kinder gleichermaßen profitieren“, so Schneider.
Quelle: Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 6.12.2018