Aufschlag von 2 Milliarden gegenüber ursprünglichen Planungen

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat den Haushaltsplan des Bundesfamilienministeriums im Deutschen Bundestag als „ein klares Signal für starke Familien, starke Demokratie und eine Politik, auf die sich die Menschen verlassen können“ gelobt. Sie sagte weiterhin: „Familien und Kinder stehen im Mittelpunkt - im Koalitionsvertrag steht dieses Thema ganz vorn. Die Menschen in Deutschland verlassen sich darauf, dass die Regierung das anpackt. Das Elterngeld ist ein Erfolgsschlager, und zwar im doppelten Sinne: Es hilft bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Und es hilft Vätern, sich mehr Zeit für die Familie zu nehmen. Die 6,67 Milliarden Euro sind gut investiertes Geld. Eine bessere Vereinbarkeit bringt auch das Gute-KiTa-Gesetz, das in der Ressortabstimmung ist. Bisher waren hierfür 3,5 Milliarden Euro vorgesehen. Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, an dieser Stelle noch einmal nachzulegen. Bis 2022 werden wir insgesamt 5,5 Milliarden Euro für Verbesserungen in der Kindertagesbetreuung investieren – das ist ein gutes Signal für alle Familien und Kinder in unserem Land. Und wir kümmern uns um die Zukunft unserer Demokratie: Daher habe ich nach meinem Amtsantritt entschieden, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zu entfristen. Mit dem vorliegenden Haushalt stellen wir 120 Millionen Euro für die Förderung von Demokratie und Vielfalt und zur Extremismusprävention bereit.“

Die Finanzierung für „Gute Kinderbetreuung“ stellt sich wie folgt dar:

Zu guten Rahmenbedingungen für Familien gehört auch eine gute und flexible Kindertagesbetreuung. Daher geht der Ausbau des Platzangebots weiter: Dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau werden im Jahr 2018 planmäßig 400 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums zufließen. Hinzu kommen zusätzliche 288 Millionen Euro für gute Qualität in der Kindertagesbetreuung durch Programme wie etwa "KitaPlus" und "Sprachkitas". Insgesamt werden damit über 7000 Kitas und Kindertagesstätten gefördert.

Noch nicht im Haushalt 2018 enthalten sind die Investitionen für das Gute-Kita-Gesetz, das zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten soll. Damit wird sich der Bund erstmals dauerhaft und verlässlich an der Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung sowohl in den Kitas als auch in der KindertagespflegeKindertagespflege|||||Kindertagespflege oder Tagespflege umfasst eine zeitweilige Betreuung von Jungen und Mädchen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 ist die Tagespflege neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung.  beteiligen. Das Gesetz enthält neun verschiedene Instrumente, um die Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität zu unterstützen - von der Gebührenbefreiung über den BetreuungsschlüsselBetreuungsschlüssel||||| Der Betreuungsschlüssel gibt an wieviele Personen, für die Betreuung anderer Personen zur Verfügung stehen. Es wird meist in dem Format angegen 1:n, um zu verdeutlichen, dass eine Persone für eine bestimmte Anzahl n Personen zuständig ist. Der Betreuungsschlüssel wird auch als Personalschlüssel angegeben, oder im Bereich der Schule, als Klassengröße. Bei Vorgaben zu Betreuungsschlüssel spielen auch die Qualifikationen der betreuuenden Personen  eine Rolle. bis zur Sprachförderung. Der Bund stellt den Ländern dafür bis 2022 zusätzliche 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung, noch einmal 2 Milliarden Euro mehr, als im Koalitionsvertrag vereinbart.
 
Quelle: Presseinfo BMSFJF