Flexiblerer Einschulungstermin +++ 26,5 Millionen für Sprachförderung in Kitas +++ Regionale Spielräume für inklusive Schule

Mit großer Mehrheit hat der Kultusausschuss des Niedersächsischen Landtages am (heutigen) Freitag schulgesetzlichen Änderungen zum 1. August 2018 zugestimmt. Unter anderem sollen Eltern in Niedersachsen künftig mehr Entscheidungsspielraum beim Einschulungstermin ihrer Kinder erhalten. Zudem rücken Änderungen bei der Umsetzung der inklusiven Schule und der vorschulischen Sprachförderung näher. Letztendlich beschließen muss der Niedersächsische Landtag in seiner nächsten Sitzung vom 27. Februar bis 1. März 2018.

„Dieser Schulgesetzentwurf ist ein Dokument der praktischen Vernunft. Mein Dank gilt den Fraktionen von SPD und CDU, die die Vorschläge eingebracht haben. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages mehrheitlich die vielen Vorteile ebenfalls sehen und Ende Februar den Weg für die Umsetzung zum kommenden Schuljahr 2018/2019 ebnen werden", kommentiert der Niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne.

Flexibilisierung des Einschulungstermins

Mit Blick auf die avisierte Flexibilisierung des Einschulungsstichtages sagt der Kultusminister: „Das ist eine Maßnahme, die für viele Eltern höchste Relevanz hat, das neue Schulgesetz stellt die Bedürfnisse der Familien in den Mittelpunkt. Pädagogisch richtige Entscheidungen, die sich an der Entwicklung jedes einzelnen Kindes orientieren, werden somit zum entscheidenden Maßstab. Die Änderungen sind zudem unbürokratisch und berücksichtigen die berechtigten Interessen der Schulen, Schulträger, und Kindertageseinrichtungen nach Planungssicherheit", so Tonne. Der Schulgesetzentwurf sieht vor, dass Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, die Möglichkeit erhalten, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben. Dabei sollen die Eltern sich bis zum Stichtag 1. Mai eines jeden Schuljahres entschieden haben, ob die Einschulung des Kindes um ein Jahr hinausgeschoben werden soll. In diesem Fall reicht eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule aus.

Integrierte Vorschulische Sprachförderung in der KiTa

Die Entwicklung von Sprachkompetenz ist maßgeblich für den Lern- und Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen. Neben der Förderung dieser Schlüsselkompetenz im familiär-sozialen Kontext nimmt die frühe Sprachförderung in den frühkindlichen Bildungseinrichtungen eine zentrale Rolle ein: Die Förderung von Sprachkompetenz von Kindern beginnt nicht erst in der Schule, sondern bereits im Elementarbereich. Das neue Schulgesetz legt die Basis zur Stärkung eben dieses Bildungsauftrages der Kindertagesstätten, indem hier zukünftig die Sprachförderung integriert erfolgen soll. Rein schulgesetzlich hat der Kultusausschuss daher heute zugestimmt, dass die im Frühjahr regelmäßig stattfindenden sehr aufwändigen Sprachstandfeststellungen bereits im laufenden Schuljahr entfallen könnten. Kinder mit besonderem Förderbedarf werden im letzten Jahr vor der Einschulung zudem mit differenzierten Sprachfördermaßnahmen unterstützt.

Für die Kinder, die keine Tageseinrichtung besuchen, wird die Schule das bisherige System der Sprachstandsfeststellung fortführen und weiterhin Sprachfördermaßnahmen zusammen mit den Kindern des 1. Schuljahrgangs vornehmen (zirka 500 Kinder). „Für die bedarfsgerechte und differenzierte Sprachförderung im letzten Jahr vor der Einschulung werden wir den örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zukünftig 26,5 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellen", sagt Kultusminister Tonne. Hinzu kommen 6 Millionen Euro Landesmittel, die bisher befristet über die Richtlinie Sprachförderung im Elementarbereich an die Träger ausgezahlt werden. Tonne: „Durch die systematische Verankerung der Sprachförderung in den Kitas werden die Ressourcen nun gebündelt und erheblich erhöht. Den Trägern von Kindertageseinrichtungen stehen ab dem Jahr 2019 damit insgesamt 32,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Sprachförderung im Elementarbereich kann damit konzeptionell und personell auf eine nachhaltige, dauerhafte und gesetzlich geregelte Grundlage gestellt werden." Im Nachtragshaushalt sind zusätzliche Mittel für 2018 bereits eingeplant.


Entlastung der Grundschulen

Durch die Verlagerung der Sprachförderung in die Hände der Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen werden Lehrerstunden im Umfang von rund 14.500 oder rund 500 Vollzeitlehrereinheiten frei. Diese Stunden stehen ab dem kommenden Schuljahr für Unterricht an den Grundschulen zur Verfügung. Das führt zu einer deutlichen und nachhaltigen Verbesserung der Unterrichtsversorgung an den Grundschulen und zu einer Verschlankung der Schulanmeldung. „Das ist ein Entlastungseffekt für die Grundschulen und ein substantieller Beitrag zur Stabilisierung der Unterrichtsversorgung", erklärt der Kultusminister. Änderungen am Erlass zur vorschulischen Sprachförderung sowie am Kindertagesstättengesetz werden nun zügig in die Umsetzung gegeben, damit zum 1. August 2018 ein reibungsloses Anlaufen der Umstellung erfolgt.

Auf Antrag können Schulträger bestehende Förderschulen Lernen befristet weiterführen, sagt die Schulgesetznovelle ferner. Letztmalig im Schuljahr 2022/2023 sollen Schülerinnen und Schüler in den 5. Schuljahrgang der Förderschule Lernen aufgenommen werden. Die Förderschulen Lernen würden demnach längstens bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028 geführt werden. Tonne: „Das Recht der inklusiven Beschulung bleibt damit selbstverständlich bestehen: Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können nach wie vor eine allgemeine Schule wählen. Dort, wo die Strukturen noch nicht so sind, dass auf die Förderschule Lernen verzichtet werden kann, geben wir den Schulträgern mehr Zeit, um sich für die inklusive Schule gut aufzustellen. Damit nehmen wir auch die unnötige Schärfe aus der Diskussion und sorgen für mehr gesellschaftlichen Rückhalt bei der Inklusion." Der befristete Bestandsschutz für die Förderschulen Lernen ist verknüpft mit einem regionalen Konzept, in welchem der Schulträger erklärt, wie die Inklusion im Bereich der schulischen Bildung für sein Gebiet umgesetzt werden soll. Möglich soll mit der Schulgesetznovelle zudem sein, dass Schulträger Lerngruppen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen an weiterführenden allgemein bildenden Schulen einrichten. Auch diese Lerngruppen können bis längstens zum Ende des Schuljahres 2027/2028 geführt werden.

Quelle: Presseinfo Niedersächsisches Kultusministerium