Das „Neue Kindergeld“ ist ein erster Schritt. Mehr Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur und eine Kindergrundsicherung müssen aber dringend folgen. Die Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley plant in der nächsten Legislaturperiode eine Reform des Kindergeldes. Für ärmere Familien soll der Kinderzuschlag von derzeit 170 Euro auf bis zu 201 Euro erhöht und mit dem Kindergeld einkommensabhängig und unbürokratisch ausbezahlt werden. Familien ohne oder mit nur geringem Einkommen würden damit für das erste Kind 393 Euro erhalten, was dem derzeit errechneten sächlichen Existenzminimum entspricht. Hierzu erklärt Wolfgang Stadler (AWO-Bundesvorsitzender): &bdqu o;Armut bei Kindern und Jugendlichen ist keine Bagatelle. Die Politik hat jedoch bisher die Chance verpasst, ein Gesamtkonzept zur Beseitigung von Armut und Ausgrenzung von Kindern und ihren Familien vorzulegen. AWO und ZFF begrüßen den Vorschlag von Bundesfamilienministerin Barley, das Kindergeld und den Kinderzuschlag zu einer Leistung zusammenzuführen und einkommensabhängig auszubezahlen. Neben einer ausreichenden Geldleistung braucht es aber dringend mehr Investition in eine familienfreundliche und bildungsfördernde Infrastruktur in der Kindertagesbetreuung, der KindertagespflegeKindertagespflege|||||Kindertagespflege oder Tagespflege umfasst eine zeitweilige Betreuung von Jungen und Mädchen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 ist die Tagespflege neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. und der Familienförderung. Nur so gelingt es, den Kreislauf der Armut langfristig zu durchbrechen und allen Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu garantieren.“ Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) ergänzt: „In jedem 5. Kinderzimmer spielt die Armut mit. Einschränkungen in der materiellen, der sozialen, der kulturellen und der gesundheitlichen Lage sind die Folgen. Kinder und ihre Familien brauchen daher eine unbürokratische Leistung, die die das kindliche Existenzminimum sichert und sie aus dem stigmatisierenden Bezug von SGB-II Leistungen herausholt. Es ist gut, dass nun das rechnerische Existenzminimum zur Grundlage einer familienpolitischen Leistung gemacht werden soll. Es fehlen allerdings die dringend notwendigen Verbesserungen im Bereich der sozio-kulturellen Teilhabe. Für die AWO und das ZFF darf diese neue Leistung daher nur ein erster Schritt hin zu einer Kindergrundsicherung sein. Gemeinsam mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaftlern fordern wir den politischen Mut für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt und neben dem sächlichen Existenzminimum auch den Teilhabebedarf abdeckt.“
Quelle: Pressemittteilung des Zukunftsforums Familie und des AWO Bundesverbandes vom 12.9.2017