Sozialpädagogische Assistenzausbildung als Voraussetzung
Niedersachsen ist eines der wenigen Bundesländer mit einer für Fachfremde zwingend erforderlichen Sozialpädagogischen Assistenzausbildung als Zugang zur Erzieher/innenausbildung. Im Interview erläutert Frau Bayır die Position des Landes dazu. Die konsequente Umsetzung der gemeinsamen Rahmenvereinbarungen zur Erzieher/innenausbildung der KultusministerkonferenzKultusministerkonferenz|||||Die KMK ist die ständige Konferenz der Länder in der BRD, wurde 1948 gegründet und ging aus der "Konferenz der deutschen Erziehungsminister" hervor. Sie basiert auf dem freiwilligen Zusammenschluss der zuständigen Minister/Senatoren der Länder für Bildung, Erziehung und Forschung. Da nach dem Grundgesetzt und sog." Kulturhoheit der Länder" die Zuständigkeiten für das Bildungswesen bei den einzelnen Ländern liegt, behandelt die KMK Angelegenheiten von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer "gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung, sowie der Vertretung gemeinsamer Anliegen". (KMK) ist ausschlaggebend und das 2005 angehobene Ausbildungsniveau soll aufrechterhalten werden. Der damit verbundene Status als echte Fachschule und damit auch die Einordnung auf Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQRDQR|||||Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen soll umfassende, bildungsbereichsübergreifende Kompetenzen, die in Deutschland erworbenen wurden, erfassen. Als nationale Realisierung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) soll er die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems berücksichtigen und zur angemessenen Bewertung und Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa beitragen. Zunächst sollen formale Qualifikationen des deutschen Bildungssystems in den Bereichen Schule, Berufliche Bildung, Hochschulbildung und Weiterbildung einbezogen werden. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. In weiteren Schritten werden die informellen und nonformalen Kompetenzen ebenfalls berücksichtigt.) sollen beibehalten werden. Darin zeigt sich laut Frau Bayır eine konsequente Haltung zur qualitativen und nachhaltigen Aufwertung des personenbezogenen sozialen Dienstleistungsbereichs. Denn das Berufsfeld wird durch die steigenden gesellschaftlichen und pädagogischen Anforderungen gegenwärtig und zukünftig eine qualitativ gute Ausbildung erfordern. Aufgrund dessen dürften in der qualitativ erforderlichen Ausbildungszeit keine Abstriche gemacht werden.
Für fachfremde Berufswechsler/innen gibt es aber im niedersächsischen Ausbildungssystem die Option des Quereinstiegs in die Sozialpädagogische Assistenzausbildung durch die Verkürzung um ein Jahr. Eine finanzielle Förderung dieser Ausbildung ist als Umschulung über die Arbeitsagenturen möglich. Im Anschluss bietet sich dann eine berufsbegleitende Erzieher/innenausbildung in Teilzeit an, die drei Jahre dauert. In Niedersachsen besteht diese Möglichkeit bereits an 13 Standorten und soll zukünftig weiter ausgebaut werden. Frau Bayır sieht in der „berufsbegleitende[n] Teilzeit [...] eine Zukunftschance und schafft fachfremden Berufswechsler/innen neue Perspektiven.“
Im Zuge der aktuellen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (QuiK), veröffentlicht am 08.06.2017, sind die Möglichkeiten für Träger, fachfremde Berufswechsler/innen zu beschäftigen und berufsbegleitend weiter zu qualifizieren, rückwirkend zum 01.01.2017 erweitert worden.
Link zum kompletten Interview mit Ümmü Gülsüm Bayır
Zudem stellt die Koordinationsstelle auf ihrem Onlineportal für jedes Bundesland umfassende Informationen zum fachfremden und fachnahen Quereinstieg bereit:
Link zur Pressemitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (Quik):
Quelle: Koordinationsstelle „Chance Quereinstieg/Männer in Kitas“