Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung vor (18/11408). Die Gelder des Bundes sind für Neu-, Aus- und Umbauten sowie für Sanierungen, Renovierungen und Ausstattungsinvestitionen einsetzbar. Die konkrete Verwendung liegt in der Hand der Länder.
Steigende Betreuungsquoten
Der Bund begründet die erneute Finanzhilfe an die Länder mit dem steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen. Bei Kindern unter drei Jahren sei die Betreuungsquote von 17,6 Prozent im Jahr 2008 auf 32,7 Prozent im Jahr 2016 gestiegen. Laut einer Befragung des Deutschen Jugendinstituts wünschten sich aber 43,2 Prozent der Eltern einen Betreuungsplatz für ihre Kinder unter drei Jahren. Für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung sei bundesweit bereits eine Betreuungsquote von 95,3 Prozent erreicht worden. Aufgrund der steigenden Geburtenrate und des Zuzugs von Flüchtlingskindern werde sich die Zahl der Kinder mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr weiterhin erhöhen.Mit dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" hat sich der Bund zwischen 2008 und 2018 bereits mit insgesamt 3,28 Milliarden Euro am Ausbau der Kindertagesbetreuung beteiligt. Weitere 6,26 Milliarden Euro stellte der Bund an Betriebskostenzuschüssen zur Verfügung.
Quelle: Presseinfo Deutscher Bundestag