Start des Interessenbekundungsverfahrens

Um Kindern und Familien den Zugang zu Angeboten der Kindertagesbetreuung zu erleichtern, startet das Bundesfamilienministerium das neue Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“. Damit sollen ab Frühjahr 2017 Angebote gefördert werden, die den Einstieg in das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung vorbereiten, begleiten und Zugangshürden abbauen. Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe können noch bis zum 17. Februar ihr Interesse an einer Teilnahme am Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ bekunden (keine Ausschlussfrist).

Mit Hilfe von gezielten Angeboten soll Eltern und Kindern, die bisher nicht oder nur unzureichend von der institutionellen Kindertagesbetreuung erreicht werden, der Einstieg in Angebote der Kindertagesbetreuung erleichtert werden. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom Frühjahr 2017 bis Ende 2020. Mit der Förderung in Höhe von bis zu 150.000 Euro im Jahr können konkrete niedrigschwellige Angebote für Kinder und Familien gefördert werden.

Die Antragstellung erfolgt durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese durchlaufen ein zweistufiges Verfahren in Form eines Interessenbekundungsverfahrens (Stufe 1) und eines anschließenden Antragsverfahrens (Stufe 2).

Das Interessenbekundungsverfahren erfolgt in der Zeit vom 2. Januar 2017 bis zum 17. Februar 2017. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe bekundet sein Interesse an der Teilnahme am Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ über ein elektronisch und postalisch eingereichtes Formular.

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