Manuela Schwesig begrüßte entsprechende Initiativen auf Länderebene: „Ich freue mich daher, dass jetzt auch die Justizministerinnen und Justizminister auf ihrer Herbstkonferenz und schon zuvor die bayerische Staatsregierung sich für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ausgesprochen haben.“
„Entscheidend ist für mich, dass sich durch die neue Grundgesetzregelung tatsächlich und nicht nur rein symbolisch etwas zugunsten der Kinder und Jugendlichen ändert. Denn wir haben in Deutschland ein Problem bei der Anwendung der Kinderrechte“, so Manuela Schwesig in einer Videobotschaft zum Jahrestag der Kinderrechtskonvention. „Die Lösung gibt die Kinderrechtskonvention vor: Parlamente, Verwaltungen und Gerichte müssen die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Zweifel vorrangig berücksichtigen.“
Durch eine ausdrückliche Verankerung dieses Grundprinzips und der Subjektstellung von Kindern im Grundgesetz wird gewährleistet, dass Kinderinteressen beispielsweise bei der Stadt- und Verkehrsplanung, im Bildungs- und Gesundheitsbereich, kurz: überall, wo ihre Belange berührt sind, auf den Tisch kommen und angemessen berücksichtigt werden. Hierdurch wird auch ein entscheidender Beitrag zu Chancengerechtigkeit und der Bekämpfung von Kinderarmut sowie zum umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen geleistet.
„Kinder sind nicht nur unsere Zukunft, sie sind die Gegenwart. Worauf warten wir also noch? Machen wir uns zusammen stark für Kinderrechte und geben ihnen dort ein Zuhause, wo sie hingehören: im Grundgesetz“, appellierte die Bundesfamilienministerin.
Kinder und Jugendliche sind eigenständige Persönlichkeiten mit speziellen Bedürfnissen und eigenen Rechten. Das hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen vor 27 Jahren, am 20. November 1989, mit der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention verbindlich für nahezu alle Staaten der Erde erklärt. Die Kinderrechtskonvention garantiert allen Menschen unter 18 Jahren einen besonderen Schutz, bestmögliche Förderung und Beteiligung. Parlamente, Verwaltungen und Gerichte müssen das Wohl und die Interessen von Kindern und Jugendlichen vorrangig berücksichtigen.
Weiterführende Informationen finden sich auf www.bmfsfj.de/kinderrechte und www.facebook.com/bmfsfj.
Quelle: Presseinfo BMfSFJ