Prozessbegleitung - ein nifbe-Definitionsentwurf



Prozessbegleitung wird im nifbe als innovatives Konzept der Erwachsenenbildung, insbesondere der Fort- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten verstanden und zum Beispiel im Rahmen von landesweiten Qualifizierungsinitiativen ausgeführt. Damit schließt das nifbe an sein Verständnis von Transfer als dialogischem Prozess an.

Für die Selbstvergewisserung im nifbe und seinen Kontexten, aber auch als Diskussionsbeitrag zum generellen DiskursDiskurs|||||Der Begriff Diskurs kann verschiedene Bedeutungen haben, wurde ursprünglich jedoch als  „hin und her gehendes Gespräch“ verwendet. Weitere Bedeutungen sind: theoretische Erörterung, systematische, methodische Abhandlung, gesellschaftliche Auseinandersetzung, Erörterung. Sinnverwandt sind auch Debatte, Diskussion, Disput.  der Erwachsenenbildung, ist in einer ersten theoretische Annäherung die folgende Definition entstanden, die sich als work in progress versteht und weiter fundiert und entwickelt werden soll.

 

Definitionsentwurf Prozessbegleitung

Kontexte und Hintergründe

Außerhalb des nifbe ist die Bezeichnung „Prozessbegleitung“ in verschiedenen Zusammenhängen anzutreffen. Eine ausgearbeitete, standardisierte Verwendung liegt im Rahmen von Strafverfahren vor und beschreibt dort die psychosoziale Begleitung von Opfern im Vorfeld von, während und im Anschluss an Strafverfahren. Darüber hinaus wird „Prozessbegleitung“ von einigen Anbietern von Organisationsentwicklung, Coaching und ähnlichen Beratungskonzepten verwendet, dort aber in der Regel begrifflich nicht präzisiert und häufig synonym zu Coaching gesetzt. Schließlich wird die Bezeichnung in verschiedenen übergreifenden Maßnahmen im pädagogischen, insbesondere schulischen Feld gebraucht1. Auch hier wird der Begriff allerdings nur selten, wenn dann in Ansätzen ausgeführt oder definiert.

Innerhalb des nifbe wurde die Bezeichnung erstmals in 2016 verwendet, bei der Umsetzung des damaligen nifbe-Bildungsschwerpunktes „Übergang Kita – Grundschule“ (2013 bis 2017). Bis dahin wurden die Erwachsenenbildner*innen, die die entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen unter Einbeziehung von mindestens je zwei Fachkräften aus Kita und Grundschule durchführten, als „Multiplikator*innen“ bezeichnet. In 2015 wuchs sowohl im nifbe, als auch unter den beteiligten Erwachsenenbildner*innen die Erkenntnis, dass die Aufgabe dieser Multiplikator*innen in der praktischen Durchführung der Maßnahmen eher in der Moderation und Strukturierung von Annäherungs- und Kooperationsprozessen zwischen den beteiligten Einrichtungen bestand und weniger in der Vermittlung spezifischen inhaltlichen Wissens. Entsprechend wurde für die landesweite Qualifizierungsinitiative im Themenfeld „Vielfalt“, deren Umsetzung in 2017 vorbereitet wurde, die Bezeichnung „Prozessbegleitung“ für die konzipierten Maßnahmen-Formate eingeführt. Basis ist die Annahme, dass eine diskriminierungssensible und an der gleichen Wertschätzung aller Kinder orientierte Pädagogik der Vielfalt primär von der Weiterentwicklung personaler und sozialer Kompetenzen (Haltung, Selbstkonzept u.ä.) pädagogischer Fachkräfte abhängt und nur in Teilen von der Vermittlung von Wissensbeständen. Die Maßnahmen sind dementsprechend nicht an einem feststehenden Curriculum ausgerichtet, in ihrem Kern stehen eher die wertebasierte Auseinandersetzung mit eigenen Überzeugungen und die Arbeit an der pädagogischen Qualität und deren konzeptionellen und einrichtungsspezifischen Bedarfen der pädagogischen Fachkräfte, sowie der Einrichtung im Sozialraum. Damit schließt das nifbe im Weiteren auch an sein Verständnis von Transfer an: Transfer wird als dialogischer Prozess, als Aushandlungsprozess zwischen Transfergeber*innen und Transfernehmer*innen, verstanden. Die Wahrnehmung und Berücksichtigung von Sichtweisen und Bedarfen aus den verschiedenen Praxisebenen der frühkindlichen Bildung durch Wissenschaft und Politik ist damit ebenso bedeutsam wie der Transfer innovativer, wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse in die Praxis.

Prozessbegleitung wird im nifbe als innovatives Konzept der Erwachsenenbildung, insbesondere der Fort- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten verstanden und ausgeführt. Obschon die hier zu beschreibende Prozessbegleitung sich von Coaching-Prozessen unterscheidet2, sind gewisse Prinzipien übertragbar – wie beispielsweise eine dialogische Grundhaltung und Wertorientierung (Deutscher Bundesverband Coaching, 2019). Die Prozessbegleitung zielt darauf ab, der Zielgruppe eigenständiges Lernen zu ermöglichen. Die Teilnehmer*innen werden darin unterstützt, sich selbstständig und selbstverantwortlich weiterzuentwickeln und zu wachsen. Es geht um die Gestaltung eines gemeinsamen Entwicklungsweges. Dieses ist eine deutliche Abgrenzung zu Formaten in denen eine Vermittlung von Wissen (im Sinne von Schulung) oder das Erteilen von Rat oder Empfehlungen im Vordergrund stehen. So lehnt sich das hier dargestellte Verständnis an systemische, konstruktivistische sowie humanistische Grundüberzeugungen an. Handlungsleitend ist eine Werthaltung, die sich am Leitbild des nifbe orientiert (https://www.nifbe.de/das-institut/einfuehrung/leitbild).

Merkmale von Prozessbegleitung im nifbe
  • Prozessbegleitung richtet sich an Teams. Diese verfügen über einen übergreifenden organisatorischen Rahmen. Die Mitglieder eines Teams sind durch eine gemeinsame professionelle Zielsetzung verbunden. Delegierte verschiedener Teams bzw. Organisationen die temporär oder dauerhaft als Kooperationsverbünde, Netzwerke o.ä. arbeiten, werden in diesem Zusammenhang ebenfalls als Team verstanden.
  • Prozessbegleitung findet innerhalb eines vorab beschriebenen thematischen Rahmens statt. Sie hat Projektcharakter. Im Prozess werden konkrete Ziele und Umsetzungsschritte erarbeitet. Prozessbegleitung bezieht sich insofern nicht auf Teamentwicklung (oder Organisationsentwicklung) an sich, sondern auf festgelegte Ausschnitte der inhaltlichen Aufgaben des Teams3.
  • Prozessbegleiter*innen bewerten die Teilnehmer*innen nicht – sie bestimmen die Formulierung der konkreten Ziele nicht. Sie gehen auf ggf. unterschiedliche Bedarfe und Sichtweisen innerhalb des Teams ein. Dennoch behalten sie den vorab festgelegten (thematischen) Rahmen ebenso im Blick wie die Handlung und Planung entlang des Grundwissens um pädagogische Qualität – entsprechend regen sie zur Gestaltung und Reflexion an.
  • Prozessbegleitung beinhaltet die Strukturierung und Begleitung von Prozessen. Vereinfacht und allgemein lassen sich Einstiegs-, Arbeits- und Abschlussphase unterscheiden. Von besonderer Bedeutung für das Gelingen ist die Einführungsphase. Sie dient der Orientierung und der Zielformulierung. Orientierung meint die Klärung der Rollen der direkt Beteiligten (Prozessbegleiter*in, Leitung, Team) und ggf. der Relevanz nicht direkt Beteiligter (Finanzgeber, Erwachsenenbildungseinrichtung, Einrichtungsträger etc.). Zielformulierung bezieht sich auf die Erarbeitung konkreter Ziele der Maßnahme auf der Grundlage des beschriebenen thematischen Rahmens sowie der Ausgangssituation und der konkreten Bedarfe des Teams. Die Arbeitsphase umfasst die gemeinsame, schrittweise Erarbeitung der formulierten Ziele; in der Abschlussphase werden die Ergebnisse der Arbeit und mögliche, weitere Arbeitsschritte reflektiert (die nach Beendigung der Maßnahme, also ohne externe Prozessbegleitung durchgeführt werden sollen oder können), um die Nachhaltigkeit der Maßnahme zu sichern.
  • Die im Rahmen einer Prozessbegleitung gestalteten Prozesse sind nicht planbar, sondern grundsätzlich offen, ihre Ergebnisse lassen sich nicht vorhersagen, nicht herstellen oder gar erzwingen.
  • Der von der Prozessbegleiter*in begleitete Prozess beginnt nicht mit dem förmlichen Beginn der Maßnahme (Erstkontakt zur Einrichtung oder zur Leitung) und endet nicht mit dem förmlichen Ende der Maßnahme (Abschlussgespräch mit dem Team und/oder der Leitung). Schon vor Beginn der Maßnahme finden Prozesse statt (etwa die Entscheidung für die Durchführung der Maßnahme), die für den Prozess innerhalb der Maßnahme selbst relevant sein können. Auch nach Beendigung der Maßnahme finden Prozesse statt, die auf die weitere Bearbeitung Einfluss nehmen, ohne dass sie von der Prozessbegleiter*in vorhersehbar oder als Teil der Maßnahme integrierbar wären.


Erläuterungen: Prozessbegleitung zwischen „Beratung“ und „Lehre“

„Fragen können wie Küsse schmecken“ - so der Titel eines Buches, in dem „systemische Fragetechniken für Anfänger und Fortgeschrittene“ vorgestellt werden.4 Der Satz beschreibt die Grundhaltung systemischer Ansätze oder einer systemischen Haltung, wie sie grundlegend für große Teile der Literatur zu und der Praxis in verschiedenen Beratungskonzepten5 geworden ist. Der hier bzw. im Rahmen von nifbe verwendete Begriff von Prozessbegleitung orientiert sich an dieser Grundhaltung.

In der Prozessbegleitung ist das Anstoßen von Selbstreflexionsprozessen zentral. Prozessbegleiter*innen arbeiten mit impulsgebenden Fragen und Methoden, die den Teilnehmer*innen ermöglichen, selbst neue Sichtweisen und Lösungen zu entwickeln. Sie bieten ihr Wissen nicht vorgefertigt an, sondern regen die Teilnehmer*innen an, selbst Wissen, Problemverstehen und Lösungen zu generieren. Ausgangspunkt der Prozessbegleitung sind Anliegen der Teilnehmer*innen und nach Möglichkeit authentische Bedarfe. Die Haltung der Prozessbegleiter*in ist geprägt durch „Nichtwissen und Nichtverstehen“ (Barthelmess 2016, 27). Barthelmes beschreibt so eine systemische sowie konstruktivistische Sichtweise. Gemeint ist, dass die jeweilige Berater*in (die Prozessbegleiter*in) darum weiß, dass Wissen an Systeme gebunden ist und von jedem immer wieder neu konstruiert werden muss. Die Prozessbegleiter*in hält die eigene Meinung zurück und unterstützt den Klienten bei der Aktivierung eigenen Wissens (ebd., 24f).

In dem hier beschriebenen Sinne ist Prozessbegleitung von den oben bereits genannten klassischen Konzepten der Erwachsenenbildung wie „Schulung“ oder „Lehrgang“ abzugrenzen. Dort liegt der primäre Fokus auf der Vermittlung von inhaltlichem Wissen durch eine Kurs- oder Lehrgangsleitung und dem Ziel, dass die Teilnehmer*innen sich die jeweiligen Wissensbestände aneignen6 und diese umsetzen können. Gleichzeitig ist Prozessbegleitung aber auch in spezifischer Weise von den genannten, systemisch arbeitenden Beratungskonzepten abzugrenzen. Im Rahmen von Coaching und Organisationsentwicklung geht es ausschließlich um die Frage wie eine Person, ein Team, eine Organisation sich besser organisieren kann, um inhaltliche Ziele zu realisieren; es geht nicht um die inhaltlichen Aufgaben oder Ziele selbst (oder darum diesbezüglich Wissen und Kompetenzen zu erlangen). Prozessbegleitung hingegen basiert und operiert auf einem vorab beschriebenen, spezifischen thematischen Rahmen und hat die Weiterentwicklung pädagogischer Fachkompetenz im Hinblick auf diesen Rahmen im Visier. Prozessbegleitung richtet sich also auf die Erarbeitung von konkreten Zielen, Lösungen und Handlungsschritten innerhalb des thematischen Rahmens durch die Teilnehmer*innen selbst. Dementsprechend sind kein vorgegebenes Curriculum oder die Vermittlung von festen bzw. festgelegten Wissensbeständen grundlegend. Gleichwohl muss die jeweilige Prozessbegleiter*in über fundierte Feld- und Fachkenntnisse verfügen, um kompetent agieren zu können, anerkannt zu werden und bei entsprechendem Bedarf auch Wissen präsentieren zu können. Die Herausforderung für die Prozessbegleiter*in liegt u.a. sicher darin zu entscheiden, in welchen Situationen es für den Prozess angemessen und hilfreich ist spezifische Wissensbestände zu präsentieren und in den Prozess einzuspeisen.


Gelingensbedingungen und Stolpersteine

Das Gelingen einer Prozessbegleitung hängt von vielfältigen Faktoren ab – einige zentrale Aspekte seien hier hervorgehoben:

Störungen haben Vorrang
So lautet ein zentrales Postulat der themenzentrierten Interaktion, wie sie in den 1960er Jahren von Vertreter*innen der Humanistischen Psychologie zur Arbeit mit Gruppen entwickelt wurde. – Dieses kann auch als Prämisse für Prozessbegleitungen verstanden werden, wie folgendes Zitat verdeutlicht: „Das Postulat, dass Störungen und leidenschaftliche Gefühle den Vorrang haben, bedeutet, dass wir die Wirklichkeit des Menschen anerkennen; und diese enthält die Tatsache, dass unsere lebendigen, gefühlsbewegten Körper und Seelen Träger unserer Gedanken und Handlungen sind. Die Gruppenmitglieder werden ermutigt, bestehende Störungen direkt und verbal äußern.“  Weitergehend und im Rahmen von Prozessbegleitung können „Störungen“ auch als Ressourcen betrachtet und für die Gestaltung genutzt werden.

Rollenklarheit:
Da die Rolle der Prozessbegleiter*innen nicht unbedingt den Gepflogenheiten entspricht und möglicherweise gar den Erwartungen der Teilnehmer*innen widerspricht, ist eine klare Positionierung diesbezüglich unumgänglich. Den Teilnehmer*innen muss klar sein, dass die Verantwortung für die Prozesse bei ihnen liegt und sie diese aktiv gestalten müssen.

Transparenz:
Eng mit dem Aspekt Klarheit ist der der Transparenz verwoben. Es liegt in den Händen der Prozessbegleiter*in, die Situation und den Weg im Auge zu behalten und für die Teilnehmer*innen sichtbar zu machen. Immer wieder gilt es, (Teil-)Ziele und Ausrichtung zu überprüfen. Die Prozessbegleiter*innensicht gilt es mit der Teilnehmer*innensicht abzugleichen.

Abgrenzung:
Wiederum im engen Zusammenhang mit den vorgenannten Punkten steht die Fähigkeit zur Abgrenzung. Die Probleme, Fragen und Prozesse sind die der Teilnehmer*innen und müssen dies auch bleiben. Das ist nicht nur Teil der Selbstfürsorge der Prozessbegleiter*innen sondern auch ein entscheidender Aspekt für die Initiierung und Nachhaltigkeit von Veränderung und Entwicklung der (Einrichtung der) Teilnehmer*innen.

Einrichtungsleitung:
Werden Prozesse in Teams einer Einrichtung begleitet oder Projekte mit der Beteiligung verschiedener Einrichtungen (wie beispielsweise im Kontext Übergang Kita / Grundschule), ist ein entscheidendes Kriterium des Gelingens, dass die jeweiligen Leitungen die Prozesse mittragen. Dieses muss nicht immer über die aktive Teilnahme geschehen, sondern kann auch mittels einer guten Informationskultur erreicht werden. Wahrscheinlich oder gar sicher ist hingegen, dass bei fehlender Akzeptanz und Unterstützung durch die Leitung, Erfolg sowie Nachhaltigkeit eher kritisch einzuschätzen sind (Müller et al. 2016).

Fazit: Prozessbegleiter*innen nehmen eine zentrale Rolle ein
Prozessbegleiter*innen nehmen in der Gestaltung, Umsetzung und Qualitätssicherung der nifbe- Qualifizierungsinitiative eine entscheidende Rolle ein. Sie strukturieren, moderieren und begleiten die Prozesse und achtet auf die Orientierung an pädagogischer Qualität und (inklusiven) Werthaltungen. Da die Prozesse sehr offen gestaltet werden, benötigen Prozessbegleiter*innen umfassendes Wissen und umfangreiche (methodische) Kompetenzen im Bereich der frühkindlichen Bildung und Entwicklung sowie der Erwachsenenbildung. Prozessbegleiter*innen unterstützen Teilnehmer*innen in unterschiedlichen Maßnahmen-Formaten darin, selbst Lösungsmöglichkeiten für eigene Fragestellungen und authentische Bedarfe zu entwickeln. Sie regen kontinuierlich zur Reflexion an.
 
 

Literatur
  • Barthelmess, Manuel (2016). Die systemische Haltung. Was systemisches Arbeiten im Kern ausmacht. Vandenhoeck & Ruprecht. Göttingen.
  • Deutscher Bundesverband Coaching e.V. (Hrsg.) (2019). Leitlinien und Empfehlungen für die Entwicklung von Coaching als Profession. Kompendium mit den Professionsstandards des DBVC.), 5., aktualisierte Auflage 2019.
  • Kühl, Stefan (2005). Das Scharlatanerieproblem. Coaching zwischen Qualitätsproblemen und ProfessionalisierungProfessionalisierung|||||Eine Professionalisierung findet im weiteren Sinne statt wenn die Entwicklung einer privat oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit zu einem  Beruf wird. Im Rahmen der Professionalisierung werden häufig Qualitätsverbesserungen und Standardisierungen erreicht. Professionalisierung bedeutet auch die Entwicklung eines Berufs zu einer Profession, darunter wird meist ein akademischer Beruf mit hohem Prestige und Anerkennung verstanden.  sbemühung. 90 kommentierte Thesen zur Entwicklung des Coachings. Eine Studie im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Supervision e.V..
  • Müller, Margaretha; Faas, Stefan; Schmidt-Hertha, Bernhard (2016). Qualitätsmanagement in der frühpädagogischen Weiterbildung. Konzepte, Standards und Kompetenzanerkennung. WiFFWiFF|||||WiFF ist ein Projekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, der Robert Bosch Stiftung und des Deutschen Jugendinstituts e.V. Die drei Partner setzen sich dafür ein, im frühpädagogischen Weiterbildungssystem in Deutschland mehr Transparenz herzustellen, die Qualität der Angebote zu sichern und anschlussfähige Bildungswege zu fördern. Expertisen Nr. 45.


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