Katholische Kleinkinderziehung von 1800 - 1920

Inhaltsverzeichnis

  1. 2. Anfänge und Entwicklung der katholischen Kleinkindererziehung
  2. 3. Die Stellung der katholischen Kleinkindererziehung gegenüber den Fröbel’schen Kindergärten
  3. 4. Theoretische und praktische Ausrichtung der katholischen Kleinkindererziehung
  4. 4. Zur Ausbildungssituation an katholischen Seminaren
  5. 5. Fazit
  6. Literatur

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„Die Händchen falten zum Gebet; Mein Herzchen da zum Heiland fleht“


Außerfamiliäre Einrichtungen für noch nicht schulpflichtige Kinder gehen vereinzelt bis ins 17. Jahrhundert zurück, „ohne dass sie sich als Aufgabe der öffentlichen oder kirchlichen Sozial- oder Bildungspolitik etablieren konnten“ (Schröder 2015, S. 89). Im Zuge der Industrialisierung verschärfte sich die Notwendigkeit einer Unterbringung und Betreuung von kleinen Kindern, vor allem in stark protestantisch geprägten Gebieten. Immer mehr Frauen und Mütter, „welche ihr Brod außer dem Hause verdienen müssen“ (Rolfus/Pfister 1867a, S. 26), wurden in den Arbeitsprozess mit einbezogen. Während bis ca. 1825 wenige Einrichtungen für kleine Kinder existierten, „setzte in der Zeit von 1830 bis 1848 ihre größte Ausdehnung ein. Diese Tatsache war eng mit dem beginnenden wirtschaftlichen Aufschwung Deutschlands verknüpft... Obwohl nun die öffentliche Propagierung der Kleinkinderbewahranstalten durch zahlreiche Regierungen erfolgte, waren von 223 Einrichtungen, die vor 1848 gegründet wurden, 74% auf die Initiative bürgerlicher Vereine und 20% auf das Engagement von Einzelpersonen zurückzuführen. Auffallend war die geringe Beteiligung von Kirchengemeinden und kommunalen Behörden an der Errichtung der Bewahranstalten und Kleinkinderschulen“ (Althaus/Hahn/Reul-Friedrich/Schön/Volk 1987, S. 13).

Von den beiden christlichen Kirchengemeinden erkannte die evangelische Kirche verhältnismäßig früh die Erforderlichkeit zur Errichtung von vorschulischen Institutionen, der sie „mit regem und zielbewußtem Eifer ihre Sorgfalt zuwandte“ (Ziehen 1917, S. 79). Dabei standen prophylaktische Erwägungen im Vordergrund der Einrichtungen, wie Kleinkinderschulen, Kleinkinderbewahranstalten, Kinderasyle etc. Durch Beaufsichtigung und Bewahrung sollten die „Kinder, die bereits gehen und sich verständlich machen können, aber noch nicht schulfähig sind“ (Rolfus/Pfister 1867a, S. 26), vor sittlicher und körperlicher Verwahrlosung geschützt werden. Auf katholischer Seite sah man in der Gründung von vorschulischen Anstalten einerseits die Gefahr, dass sich die Eltern auf einfache Weise ihrer Erziehungs- und Fürsorgepflicht entledigen würden und mahnte davor, dass „die Bande, welche die Eltern an die Kinder knüpfen, würden dadurch gelockert und die Eltern eher veranlaßt, leichtsinniger Weise Ehen einzugehen und die ihnen obliegenden Pflichten auf die öffentliche Mildthätigkeit überzuwälzen“ (ebd., S. 28). Andererseits wussten die Verantwortlichen um die Notwendig und Bedeutung solcher Einrichtungen, da diese „auch abnormen Verhältnissen zu Hilfe kommen, man diese abnormen Verhältnisse nicht beseitigt, wenn man die Hilfe unterläßt. Wenn man z. B. bedenkt, daß in London im Jahr 1835 mehr als 100 Kinder verbrannten, weil sie von den Eltern allein gelassen und in Zimmern mit Heizung eingeschlossen worden waren, daß dagegen in Städten, in welchen die Kleinkinderbewahranstalten Aufnahme fanden, die Sterblichkeit unter den Kindern sich verringerte, so wird nicht nur der Menschenfreund, sondern auch der Staatsökonom gestehen, daß das allgemeine Wohl befördert wird“ (ebd.).

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Beten und Strammstehen in Kleinkinderschule (Quelle: Ida-Seele-Archiv)
Mutter Theresia Gerhardinger, Gründerin des Ordens der „Armen Schulschwestern von Unserer Lieben Frau, befürwortete die Gründung sozialer Nothilfeeinrichtungen für die „unschuldigen Kinder“, um diese vor „dem giftigen Hauch der Gasse zu bewahren und damit die armen Eltern (aus der Arbeiterschicht; M. B.) getrost ihrer Arbeit nachgehen können“ (zit. n. Ziegler 1934, S. 169). Trotz positiver Beurteilungen galt größtenteils bis weit in das 20. Jahrhundert für die katholische Kleinkindererziehung, dass nur in Fällen „wo die Familie aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage ist, dem kleinen Kinde zu bieten, was es braucht, und nur so lange, als die Familie hiezu nicht in der Lage ist, soll das Kind einer Anstalt überwiesen, beziehungsweise von einer solchen angenommen werden“ (Göttler 1918, S. 51). Diese zig-Jahrzehnte vorherrschende Ansicht war sicher mit einer der Gründe, dass bis Mitte des 19. Jahrhunderts in Deutschland die eine oder andere vorschulische Einrichtung in katholischer Trägerschaft ins Leben gerufen wurde.