Katholische Kleinkinderziehung von 1800 - 1920

Inhaltsverzeichnis

  1. 2. Anfänge und Entwicklung der katholischen Kleinkindererziehung
  2. 3. Die Stellung der katholischen Kleinkindererziehung gegenüber den Fröbel’schen Kindergärten
  3. 4. Theoretische und praktische Ausrichtung der katholischen Kleinkindererziehung
  4. 4. Zur Ausbildungssituation an katholischen Seminaren
  5. 5. Fazit
  6. Literatur

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„Die Händchen falten zum Gebet; Mein Herzchen da zum Heiland fleht“


Außerfamiliäre Einrichtungen für noch nicht schulpflichtige Kinder gehen vereinzelt bis ins 17. Jahrhundert zurück, „ohne dass sie sich als Aufgabe der öffentlichen oder kirchlichen Sozial- oder Bildungspolitik etablieren konnten“ (Schröder 2015, S. 89). Im Zuge der Industrialisierung verschärfte sich die Notwendigkeit einer Unterbringung und Betreuung von kleinen Kindern, vor allem in stark protestantisch geprägten Gebieten. Immer mehr Frauen und Mütter, „welche ihr Brod außer dem Hause verdienen müssen“ (Rolfus/Pfister 1867a, S. 26), wurden in den Arbeitsprozess mit einbezogen. Während bis ca. 1825 wenige Einrichtungen für kleine Kinder existierten, „setzte in der Zeit von 1830 bis 1848 ihre größte Ausdehnung ein. Diese Tatsache war eng mit dem beginnenden wirtschaftlichen Aufschwung Deutschlands verknüpft... Obwohl nun die öffentliche Propagierung der Kleinkinderbewahranstalten durch zahlreiche Regierungen erfolgte, waren von 223 Einrichtungen, die vor 1848 gegründet wurden, 74% auf die Initiative bürgerlicher Vereine und 20% auf das Engagement von Einzelpersonen zurückzuführen. Auffallend war die geringe Beteiligung von Kirchengemeinden und kommunalen Behörden an der Errichtung der Bewahranstalten und Kleinkinderschulen“ (Althaus/Hahn/Reul-Friedrich/Schön/Volk 1987, S. 13).

Von den beiden christlichen Kirchengemeinden erkannte die evangelische Kirche verhältnismäßig früh die Erforderlichkeit zur Errichtung von vorschulischen Institutionen, der sie „mit regem und zielbewußtem Eifer ihre Sorgfalt zuwandte“ (Ziehen 1917, S. 79). Dabei standen prophylaktische Erwägungen im Vordergrund der Einrichtungen, wie Kleinkinderschulen, Kleinkinderbewahranstalten, Kinderasyle etc. Durch Beaufsichtigung und Bewahrung sollten die „Kinder, die bereits gehen und sich verständlich machen können, aber noch nicht schulfähig sind“ (Rolfus/Pfister 1867a, S. 26), vor sittlicher und körperlicher Verwahrlosung geschützt werden. Auf katholischer Seite sah man in der Gründung von vorschulischen Anstalten einerseits die Gefahr, dass sich die Eltern auf einfache Weise ihrer Erziehungs- und Fürsorgepflicht entledigen würden und mahnte davor, dass „die Bande, welche die Eltern an die Kinder knüpfen, würden dadurch gelockert und die Eltern eher veranlaßt, leichtsinniger Weise Ehen einzugehen und die ihnen obliegenden Pflichten auf die öffentliche Mildthätigkeit überzuwälzen“ (ebd., S. 28). Andererseits wussten die Verantwortlichen um die Notwendig und Bedeutung solcher Einrichtungen, da diese „auch abnormen Verhältnissen zu Hilfe kommen, man diese abnormen Verhältnisse nicht beseitigt, wenn man die Hilfe unterläßt. Wenn man z. B. bedenkt, daß in London im Jahr 1835 mehr als 100 Kinder verbrannten, weil sie von den Eltern allein gelassen und in Zimmern mit Heizung eingeschlossen worden waren, daß dagegen in Städten, in welchen die Kleinkinderbewahranstalten Aufnahme fanden, die Sterblichkeit unter den Kindern sich verringerte, so wird nicht nur der Menschenfreund, sondern auch der Staatsökonom gestehen, daß das allgemeine Wohl befördert wird“ (ebd.).

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Beten und Strammstehen in Kleinkinderschule (Quelle: Ida-Seele-Archiv)
Mutter Theresia Gerhardinger, Gründerin des Ordens der „Armen Schulschwestern von Unserer Lieben Frau, befürwortete die Gründung sozialer Nothilfeeinrichtungen für die „unschuldigen Kinder“, um diese vor „dem giftigen Hauch der Gasse zu bewahren und damit die armen Eltern (aus der Arbeiterschicht; M. B.) getrost ihrer Arbeit nachgehen können“ (zit. n. Ziegler 1934, S. 169). Trotz positiver Beurteilungen galt größtenteils bis weit in das 20. Jahrhundert für die katholische Kleinkindererziehung, dass nur in Fällen „wo die Familie aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage ist, dem kleinen Kinde zu bieten, was es braucht, und nur so lange, als die Familie hiezu nicht in der Lage ist, soll das Kind einer Anstalt überwiesen, beziehungsweise von einer solchen angenommen werden“ (Göttler 1918, S. 51). Diese zig-Jahrzehnte vorherrschende Ansicht war sicher mit einer der Gründe, dass bis Mitte des 19. Jahrhunderts in Deutschland die eine oder andere vorschulische Einrichtung in katholischer Trägerschaft ins Leben gerufen wurde.


Anfänge und Entwicklung der katholischen Kleinkindererziehung


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Kinderbewahranstalt in Plattling (Quelle: Ida-Seele-Archiv)
Innerhalb der katholischen Kleinkindererziehung standen von Anfang an Frauenorden in der Pflicht. Die Klosterschwestern arbeiteten in Kleinkinderbewahranstalten, Krippen, Säuglingsheimen, Krankenhäusern und Spitälern, Armen- und Pfründhäusern, Alten- und Siechenheimen, unterhielten Stationen der ambulanten Kranken- und Siechenpflege, Waisen- und Rettungshäuser sowie Mädchenschulen. In den meisten Fällen oblag auch die Leitung aller genannten karitativen Einrichtungen in den Händen der Klosterschwestern. Unter den weiblichen Ordensgenossenschaften engagierten sich insbesondere die „Schulschwestern“, deren „Hauptarbeitsgebiet Unterricht und Erziehung in Volks- und höheren Mädchenschulen ist... Fast stets haben sie nebenher aber auch Bewahrschulen oder Kindergärten, vereinzelt auch Waisenhäuser errichtet“ (Liese 1914, S. 61 f). Neben den „Schulschwestern“ waren die „Barmherzigen Schwestern“, die allgemein als Hauptträgerinnen kirchlicher Caritas gesehen werden, intensiv in Kleinkinderbewahranstalten tätig.

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Quelle: Ida-Seele-Archiv
Bereits schon vor 1782 hatte der Orden der „Ursulinen zu Straubing“ in ihrem Kloster eine geschlechtsgebundene „Vorbereitungs Schuhl“ für „unfähige Mägdlein von vier und fünf Jahren“ ins Leben gerufen.

Die „Lehr“ bestand u.a. im „Gebeth und Gesang, Unterhaltungen über Gott, Biblische Erzählungen, Übungen des Verstandes und Handarbeiten... Die unfähigen Mägdelein ‚sollen ‚Gott wahrhaft fürchten und die Sünde über alles verabscheuen lernen‘“ (Hergang 2013, S. 25).

Ab Mitte der 1830er Jahre begannen weitere weibliche Ordensgemeinschaften damit, Kleinkinderbewahranstalten ins Leben zu rufen, beispielsweise die „Dillinger Franziskanerinnen“. Am 2. November 1837 nahm der Stadtmagistrat von Dillingen an der Donau das Anerbieten des Klosters, entsprechend der Restaurationsurkunde vom 25. April 1827, eine Einrichtung für kleine Kinder zu eröffnen, mit Dank an und versprach, die geforderten Wünsche der Oberin, Frau M. Theresia Haselmayr, zu erfüllen. Bürgermeister Wieser schrieb an die Oberin:
„Das Anerbieten des Kloster-Konventes, dahier ebenfalls eine Kleinkinder-Bewahranstalt zu errichten, bekundet auf rühmliche Weise den hehren Sinn der Ordensfrauen für eine frühzeitige Bildung und das Gedeihen der zarten Jugend und hat darum die diesseitige Anerkennung nicht verfehlt. Indem man sich in Folge dessen verpflichtet hält, im Namen der Eltern und Vormünder etc. das Wohlgefallen und den vorläufigen Dank hiermit auszusprechen, erklärt sich der Magistrat noch, daß sowohl die zugemutete Herbeischaffung des zur Beheizung erforderlichen Holzes als auch die anzubringende neue Türe nach mitgeteiltem Wunsche sogleich besorgt werden werde“ (zit. n. Schreyer 1980, S. 80).

Die Klosterchronik berichtet wie folgt:

„Den 6. November 1837 hat man die Mauer von der Pforte (d. Klosters) in das Apothekerstübchen eingebrochen, um eine neue Türe einzusetzen, weil dieses Stübchen in Zukunft zu einer Kinderbewahranstalt verwendet wird.
Den 21. November 1837 nahm die Kleinkinderbewahranstalt den Anfang.“ (ebd.).

Dass, wie hier die „Dillinger Franziskanerinnen“, ein Frauenkloster selbst eine Kleinkinderbewahranstalt ins Leben ruft, ist eher eine Seltenheit. In den meisten Fällen wurden die Frauenklöster von Gemeinde-, Stadtverwaltungen, Vereine und Pfarreien angefragt, ob sie Schwestern zur Übernahme der von ihnen gegründeten oder geförderten vorschulischen Institutionen übernehmen könnten. Genannte Träger waren an Klosterfrauen sehr interessiert, kamen diese doch gegenüber dem weltlichen Personal wesentlich billiger. Bald nach ihrer eigenen Kinderbewahranstaltsgründung wurden die „Dillinger Franziskanerinnen“ so auch an andere Orte, vor allem in Bayern, Württemberg und Rheinpfalz, zur Betreuung vorschulpflichtiger Kinder gerufen (vgl. Schreyer 1980). Zum Beispiel hatte der Magistrat der Stadt Volkach 1858 eine Schwester für die hiesige Kinderbewahranstalt angestellt. Am 6. Juli 1895 forderte die damalige Oberin des Dillinger Mutterhauses in einem Brief an das Kgl. Bezirksamt Gerolzhofen, die bezirksamtliche Genehmigung der Einrichtung:


Betr.: Kinderbewahranstalt in Volkach

Die gehorsamste Unterfertigte stellt an das kgl. Bezirksamt Gerolzhofen das Ansuchen um bezirksamtliche Genehmigung der von unseren Schwestern geleiteten Kinderbewahranstalt Volkach. Dieselbe besteht seit dem Jahre 1858 und wurde auf Wunsch und Anregung der Stadtgemeinde Volkach eröffnet. Sie erfreute sich stets einer guten Frequenz mit einer Durchschnittszahl von 70 – 80 Kindern. Diese Anstalt ist Gemeindeanstalt, die auch für die nötige Einrichtung des Lokals und Beschaffung von Spielzeug aufzukommen hat. Gegenwärtig sind für einige Stunden am Tag zwei Schwestern notwendig. Die Anstalt ist das ganze Jahr geöffnet. Die Kinder kommen im Sommer um 7 Uhr morgens, im Winter um 8 Uhr und bleiben bis 11 Uhr; nachmittags kommen sie um 12 Uhr und bleiben im Sommer bis 5 Uhr, im Winter bis 4 Uhr. Hierfür errichtete jedes Kind pro Woche 10 – 15 Pfennig. Für ganz arme Kinder zahlt die Stadt jährlich 100 M.

Um die gnädige Genehmigung dieser Anstalt bittend, zeichnet hochachtungsvollst
ergebenste (M. Angelina Schmid =.S.F. Oberin)“ (Schreyer 1980, S. 411)


1849 wurde auf dem zweiten Deutschen Katholikentag in Breslau die Notwendigkeit von Kleinkinderbewahranstalten hervorgehoben. Demzufolge setzte ein beschleunigter Aufschwung zur Errichtung von katholischen vorschulischen Einrichtungen ein (vgl. Hermanutz 1977, S. 83 ff.), zumal die einzelnen deutschen Staaten ab 1850 die in kirchlicher Trägerschaft stehenden frühkindlichen Institutionen unterstützten:

„Drei Viertel aller bestehenden Einrichtungen im Deutschen Bund wurden in jenem Jahr von kirchlichen Vereinen getragen. In den meisten Fällen waren diese Vereine sogar selbst Gründer der Anstalten gewesen. Der Staat beanspruchte dennoch die Aufsicht und ließ die Kinderbewahranstalten von Schulinspektoren überprüfen“ (Schröder 2014, S. 89).

Die um 1870 festzustellende Stagnation ist auf den "Kulturkampf" in Preußen zurückzuführen, der auch Auswirkungen auf andere Gebiete des Deutschen Reiches hatte. Der Konflikt zwischen Staat und Kirche traf auch schwer die Frauenorden, die inzwischen für zahlreiche Einrichtungen verantwortlich zeichneten (vgl. Krieg 1987, S. 71 ff.). Beispielsweise wurde vom Innenministerium des Großherzogtums Baden folgendes Gesetz erlassen:

"Das Gesetz vom 2. April 1872, die öffentliche Lehrwirksamkeit der Mitglieder eines religiösen Ordens betreffend, ist - wie der Inhalt der vorausgegangenen ständischen Verhandlungen unzweideutig ergibt - auch auf sog. Kleinkinderbewahranstalten zu beziehen. Mitglieder ordensähnlicher religiöser Congregationen - insbesondere barmherzige Schwestern - dürfen deshalb an solchen Anstalten nicht verwendet werden "(zit. n. Joos 1879, S. 178)

Nach Wilhelm Liese, engster Vertrauter und Mitarbeiter des Präsidenten des Caritasverbandes Prälat Lorenz Werthmann, sind die meisten katholischen Anstalten für kleine Kinder "erst seit 1885 entstanden" (Liese 1914, S. 38). Eine von ihm sehr kryptische Zusammenstellung aus dem Jahre 1915 führt für Deutschland „1610 Bewahranstalten und 29 Kindergärten (an; M.B.)... Unter diesen 1639 Tagesheimen für Kleinkinder sind kaum 50 - also etwa 3% - nicht von Ordensschwestern geleitet. Man könnte sonach füglich die Ordensschwestern als die Träger der katholischen Kleinkinderpflege nennen. Sie steht und fällt mit ihnen" (Noppel 1917, S. 184). Zum Beispiel existierten 1913 in Groß-Berlin zehn katholische Kleinkinderbewahranstalten. Im Norden: „Herz Jesu“, Schönhauser Allee 182; „St. Afra“, Graunstraße 31; „Hl. Familie“, Pappelallee 61; „St. Josef“, Wildenowstraße 8. Im Nord-Osten: Kleinkinderbewahranstalt Greifswalder Straße 18; „Corp. Christi“, Thorner Straße 64. Im Nord-Westen: „St. Paulus“, Waldstraße 52; „St. Paulus“, Kruppstraße 8. Im Süden: keine Einrichtung. Im Süd-Osten: „St. Michael“, Michaelkirchplatz 3. Im Süd-Westen: keine Anstalt, ebenso im Osten. Im Westen: „St. Matthias“, Koloniestraße 38 (vgl. Zentrale für private Fürsorge 1913, S. 22 f). Aber auch kleinere Gemeinden und Vereine wünschten sich Ordensfrauen für die Betreuung noch nicht vorschulpflichtiger Kinder. Dabei wurden, wie voranstehend schon vermerkt, die Klosterschwestern auch für weitere sozialen Anliegen verpflichtet, wie nachstehend am Beispiel der Kleinstadt Vohenstrauß in der Oberpfalz deutlich wird:

„Schon am 19. Juli 1898 kam ein Vertrag zwischen der Vorstandschaft des Kinderasyl-Vereins Vohenstrauß und dem General des Ordens der Armen Schulschwestern zustande. In diesem wurde die Übernahme der Leitung der katholischen Mädchenschule und der katholischen Kleinkinderbewahranstalt in Vohenstrauß vereinbart. Der Orden verpflichtete sich hier, zwei vorschriftsmäßig geprüfte Elementarlehrerinnen, eine Handarbeitslehrerin und eine Aufsichtsschwester für die Kindebewahranstalt zu stellen. In den Vereinbarungen heißt es u.a.:

‚Der Kinderasyl-Verein gewährt für jede der anderen obengenannten Schwestern einen Jahresgehalt von 300 Mark. Er liefert an dieselben das für die Beheizung der Unterrichtsräume und für ihren Hausbedarf nötige Brennmaterial, stellt ihnen freie Wohnung im Schulhaus und Nutznießung des daran liegenden Gartens, sowie die erste Hauseinrichtung in nutznießlicher Weise zur Verfügung und übernimmt die Obsorge für die Reinigung der Mädchenschulzimmer.‘
Für ihre Verpflegung hatten die Klosterfrauen selber zu sorgen“ (Heimatkundlicher Arbeitskreis Vohenstrauß e.V. 1998, S. 15 f).

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Nebenstehende Statistik (Stand 1917, Quelle: Leo Hermanutz 1977, S. 83) gibt einen Überblick über die Gründung katholischer Kleinkinderbewahranstalten (die im Gegensatz zur Zentrale für private Fürsorge für Berlin 9 Einrichtungen ausweist).

Daraus wird ersichtlich, dass die Zahl der Einrichtungen für noch nicht vorschulpflichtige Kinder kontinuierlich anstieg, anfangs schleppend, mit zunehmender Jahreszahl rasanter.




Die Stellung der katholischen Kleinkindererziehung gegenüber den Fröbel’schen Kindergärten


IMG 20160905 0001 Kinderbewahranstalt in Pfenried Wassertrüdingen (Quelle: Ida-Seele-Archiv)Mit der langsamen Erstarkung der katholischen Kleinkindererziehung kam es bald zur kritischen Auseinandersetzung mit den "modernen Kindergärten", die mehr auf ideologischer als pädagogischer Basis verlief. Dabei verlief die Diskussion äußerst ambivalent. Man warf den Kindergärten vor, sie würden nichts taugen, wie so viele "moderne Einrichtungen... Sie leiden an den großen Fehler, daß man in diesen Kindergärten ein viel zu großes Gewicht auf die frühzeitige Entwicklung des Verstandes und wenig Werth auf die religiöse Erziehung gelegt hat, was den Kindern nur nachtheilig sein kann. Aus diesem Grunde haben sich auch alle unchristlichen Männer, Freimauer, Katholikenfeinde, Schön- und Freigeister für diese sogenannten Fröbel'schen Kindergärten interessiert und einzuführen versucht, um den nach christlichen Grundsätzen geleiteten Kleinkinderschulen ein Gegengewicht zu geben. Natürlich soll dann das Kind in diesen Anstalten nichts von Gott und Religion hören, und schon frühzeitig dem lieben Gott weggenommen werden. Christliche Eltern dürfen schon deswegen, weil sie mit unchristlichen Menschen nichts gemein haben wollen, ihre Kinder solchen Anstalten nicht übergeben, abgesehen davon, daß auch sonst den Kindern große Nachtheile aus dem Besuche solcher Anstalten entwachsen können" (Sickinger o. J., S. 140 f). Und anderen Orts fällte man folgendes Urteil über den unchristlichen Fröbel'schen Kindergarten:

"Die Kinder schon im vorschulischen Alter während einer bestimmten Zeit zu sammeln, und ihnen die ersten Elemente der Bildung auf eine ihrem Alter entsprechende Weise, nämlich durch Spiel und Beschäftigung beizubringen, ohne hierbei die Absicht des Unterrichts durchblicken zu lassen, das ist ein Gedanke, der an sich zu billigen ist. Aber freilich muß von solchen Kindergärten verlangt werden, daß sie vor Allem und Jedem das christlich-religiöse Gefühl und Bewußtsein in den Kindern wecken, nähren und pflegen; widrigenfalls mögen die Kindergärten allerdings züchtend auf den Verstand einwirken, aber die Erziehung würde fehlen, wenn diese fehlt, fehlt eben Alles. Dafür haben Fröbel und seine Anhänger kein Verständnis gehabt; von christlichen, und zwar von positiv christlichen Anklängen findet sich in ihren Kindergärten Nichts. Von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet sind daher die Fröbel'schen Kindergärten nur als eine Frucht der 'modernen' unchristlichen Pädagogik zu betrachten" (Stöckl 1876, S. 582).

Insbesondere wurde auf katholischer Seite Fröbels „Irreligiösität“ kritisiert und seine „phanteistischen Anschauungen“ (Rolfus/Pfister 1867b, S. 580) verworfen. Aber man erkannte auch, dass in seinen „Spielgaben und Beschäftigungsmaterial“ „viel ächt Kindliches und Naturwüchsiges in dem dargebotenen Stoff“ (ebd., S. 585) enthalten ist, das nur einer Sonderung bedarf, „um das allzusehr Tändelnde, wie das zu viel Reflektirende auszuscheiden“ (ebd., S. 585 f). Und dem Mangel an fehlende religiöse Pflege kann abgeholfen werden, „es kann das positiv-christliche Moment gar wohl im Kindergarten, ohne mit dem Wesen desselben in Widerspruch zu treten, den realen Unterricht durchdringen. Es mag da und dort auch Lehrer geben, welche Kindergärten zur Vorbereitung demokratischer und irreligiöser Ideen benützen wollten oder möchten. Allein wie (Kardinal; M. B.) Hergenröther berichtete... wurden die asili d’infanzia (Kleinkinderbewahranstalten) in Toskana auch dazu benutzt, das Volk für revolutionäre Ideen zu gewinnen und die zarte Jugend zu corrumpiren. Dieselben wurden deßhalb im übrigen Italien mit Mißtrauen betrachtet. Dies hielt Pius IX. nicht ab, sie im Kirchenstaate einzuführen; nur legte er sie in die Hände von Personen, deren religiöser Charakter Garantie für ihr Wirken gab. In Wahrheit haben auch in Frankreich und Belgien Bischöfe um die Kindergärten sich angenommen und dieses Institut auf den Boden der Kirche verpflanzt. So stehen wir denn nicht an..., daß trotz allen Mängeln die Idee Fröbels eine an sich wahre und fruchtbare ist und, von gottesfürchtigen Gärtnerinnen gepflegt, werden auch Blumen und Blüthen für den Himmelsgarten entsprießen“ (ebd., S. 586 f).

Ein anderer Mann der Kirche vertrat die Ansicht, dass Mütter aus dem Arbeiterstande, die „ihre Kinder nicht selbst hüten, pflegen und erziehen können, weil sie mit der Noth des Lebens zu kämpfen haben und dem Verdienste nachgehen müssen“ (Knecht 1891, S. 471), ihre Kinder keinesfalls in einen Fröbel’schen Kindergarten geben sollten, da dort „eine confessionslose oder aufgeklärte ‚Tante‘ des Geldes wegen die Kleinen abrichtet“ (ebd.). Darum ist die geeignete Anstalt einzig und allein die „christliche Bewahranstalt, „wo die Ordensschwester um der Liebe Christi willen mit himmlischer Geduld die Kinder behütet, pflegt, zum Spielen und zu leichten Fertigkeiten anleitet, im Gebete und in den Anfangsgründen der Religion unterweist, mit Einem Worte, christlich erzieht. Der Fröbel’sche Kindergarten aber ist aus pädagogischen, religiösen und socialen Gründen zu verwerfen und zu bekämpfen“ (ebd.).

Die der englischen Hocharistokratie angehörende Emy Gordon of Ellon führte in einem ihrer Aufsätze aus, dass Fröbel die Kindergärten in die „Erziehungslehre eingebürgert hat" (Gordon 1898, S. 149). Mit Recht „wurden und werden gegen diese Schöpfung Fröbels Schöpfung mannigfache Bedenken" erhoben; denn der irreligiöse Standpunkt ihres Urhebers, die verschiedenen pädagogischen Mißgriffe in der Methode verdienen Widerspruch" (ebd.). Doch wenige Jahre später vertrat Gordon an anderer Stelle die Ansicht, dass Fröbels „klug erdachtes, segensreiches System sich mühelos zur Verpflanzung auf rein katholischen Boden eignet" (Gordon 1902, S. 5).

Regine Strobel, Kindergärtnerin und Dozentin an der in Köln ansässigen "Schule für Kommunale Wohlfahrtspflegerinnen", bemängelte in ihrer Publikation, dass bisher auf katholischer Seite, im Gegensatz zur evangelischen Kleinkinderpädagogik, kaum eine Auseinandersetzung mit Friedrich Fröbel, seiner Pädagogik und seinem Kindergarten erfolgte. Für sie war es gerade die Religion, "worauf Fröbel alle und jede Erziehung gegründet wissen wollte" und es darum "nicht zu schwer sein kann, das segensreiche System Fröbels auf katholischen Boden zu verpflanzen" (Strobel 1908, S. 6). Bewusst verwendete sie auch die Titulierungen Kindergarten und Kindergärtnerin. In ihrem 1908 und 1914 in zweiter und erweiterter Auflage erschienen "Lehrbuch für die katholische Kindergärtnerin" verwies Strobel ausführlich auf die Fröbelschen Spiel- und Beschäftigungsmitteln: Ball, Kugel, Walze, Würfel, geteilte Würfel, Legetäfelchen, Stäbchen- und Ringelegen, Ausnähen, Verschränken, Falten, Flechten etc. Zudem hob sie den pädagogischen Wert der Bewegungsspiele hervor, die sie in "Kreis-, Maschier-, Arm-, Hand- und Fingerspiele" (ebd., S. 14) einteilte. Diese Spiele sind sehr geeignet, "die körperliche Entwicklung und Kräftigung der Kinder zu fördern und ihnen zugleich Gelegenheit geben, das innerlich Erkannte und Empfundene äußerlich darzustellen" (ebd., S. 13). Allgemein betrachtete Strobel das Spiel des Kindes, ganz im Sinne des Kindergartenstifters, als "das reinste geistige Erzeugnis des Menschen auf dieser Stufe, denn es ist die freie Darstellung des Inneren aus Notwendigkeit und Bedürfnis" (ebd., S. 15). Und so wird ein Kind, dem genügend Raum und Zeit zum Spielen eingeräumt wird, "gewiß auch ein tüchtiger, tätiger, Fremd- und Eigenwohl befördernder Mensch" (ebd.). Ihre Äußerungen zum Spiel stehen im Widerspruch zu ihren rigiden Anleitungsvorschlägen im Umgang mit den Fröbl'schen Spiel- und Beschäftigungsmitteln. Nachdem die Kinder mit der 3. Gabe, den in acht Würfel geteilten Würfel, bereits einen Dom mit zwei Türmen gebaut haben, gibt die Kindergärtnerin folgende Anweisungen, die ein Beispiel für subtile Manipulation sind:

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Kleinkinderbewahranstalt in Monheim (Quelle: Ida-Seele-Archiv)
„Wir rücken unsere Domtürme wieder zusammen, nehmen rechts die zwei oberen Würfel herunter und stellen sie rechts daneben. Dann nehmen wir links den obersten Würfel und setzen ihn rechts auf die beiden. Da haben wir ein Schloß, vielleicht gar das Schloß des Kaisers... Ihr habt den Kaiser und seine Familie sehr gern; der Kaiser ist unser Landesvater, er sorgt für das ganze Land. Wenn Kaisers Geburtstag ist, schmücken wir unser Zimmer mit Fähnchen und das Bild des Kaisers mit Blumen und wir singen dabei gar fröhlich. Auch jetzt wollen wir unser Liedchen recht schön singen, daß es der Kaiser in seinem Schlosse hört! (Das Lied: 'Der Kaiser ist ein lieber Mann' usw.)“ (ebd., S. 121).

Theoretische und praktische Ausrichtung der katholischen Kleinkindererziehung


Mit der langsamen Erstarkung der katholischen Kleinkindererziehung ging eine vorsichtige "theoretische" Standortbestimmung einher, verbunden mit Versuchen eine eigenständige Konzeption für die pädagogische Arbeit in den vorschulischen Anstalten zu entwickeln. Doch lassen sich, im Vergleich zur Fröbelbewegung oder der evangelischen Kleinkinderpflege, nur wenige theoretische Schriften zur katholischen Kleinkinderpädagogik finden. Die ersten katholischen Fach- und Handbücher(!) wurden überwiegend von Geistlichen oder Ordensschwestern verfasst. Ihre VerfasserInnen setzten sich mit genuin pädagogisch/psychologischen Themen so gut wie nicht auseinander. Ihre Publikationen sind eher Anleitungsbroschüren bzw. Beschäftigungsbücher, Ansammlungen von Gedichten, Versen, Märchen, Gebeten usw., gutgemeinte Winke, als unentbehrliche Begleiter für den Berufsalltag. An den katholischen „Fachbüchern“ lässt sich zwar das Engagement katholischer Persönlichkeiten "für die Zwecke der (konfessionell geführten) Bewahranstalten ablesen - aber in der Programmatik fielen diese sowohl hinter die Ausführungen (beispielsweise eines; M. B.) Johann Georg Wirths... als auch hinter die zeitgenössische pädagogische Diskussion im Rahmen der Fröbelbewegung weit zurück" (Erning 1997, S. 729).

Eines der ersten theoretischen Fachbücher auf dem Gebiet der frühkindlichen Pädagogik dürfte das Lehrbuch "Der katholische Kindergarten", herausgegeben von Pater Matthias Siegert, erster Spiritual der "Armen Schulschwestern von Unserer Lieben Frau" in München, gewesen sein. Der Verfasser "wendet sich gänzlich gegen Fröbels Erziehungsweise und bietet keine Adaption vom Kindergarten, sondern ein Handbuch zur Beschäftigung in Kleinkinderschulen, in dem zwar - sehr untergeordnet - Spiele mit dem Ball, der Kugel, dem Würfel und der Walze... zu finden sind, deren Herkunft von Fröbel aber kaum noch erkennbar ist" (Erning/Gebel 1999, S. 86).

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Kleinkinderbewahranstalt in München, Quelle: Ida-Seele-Archiv
Der Geistliche Franz Xaver Gutbrod setzte sich nicht nur publizistisch für Kinderbewahranstalten ein. Schon als junger Kaplan von Augsburg-Oberhausen erkannte er die Not der Arbeiterkinder, deren Mütter aufgrund der notwendigen Erwerbstätigkeit über lange Zeit von zuhause abwesend waren. Er handelte und gründete in eine Kinderbewahranstalt, die 1872 feierlich eingeweiht wurde. Als Stadtpfarrer von Burgau rief er auch dort 1884 eine vorschulische Einrichtung ins Leben. Die Verantwortung für die Einrichtung übergab er zwei Jahre später, bedingt durch seinen Wegzug nach Obergünzburg, an den Orden der „Dillinger Franziskanerinnen“. Mit seinen Anstalten wollte der katholische Geistliche helfen, die zunehmende Verunsittlichung der aufsichtslosen Kleinkinder einzudämmen, denn: "Wer die Jugend hat, dem gehört die Generation" (Gutbord 1884, S. 10). Wegen der prinzipiellen Sündhaftigkeit des menschlichen Wesens war für ihn die Gewöhnung an Gehorsam und Sittlichkeit aus Liebe zu Gott der wichtigste Bestandteil der Erziehung in der Kleinkinderbewahranstalt. In seiner Schrift "Die Kinderbewahr-Anstalt in ihrem Zwecke und in den Mitteln zur Erreichung dieses Zweckes", erschienen 1884, forderte der Geistliche, die "Kleinen sollen erzogen werden zu dem höchsten Ideale, das wir haben: zum Ebenbilde Gottes!" (ebd., S. 57). Neben der Pflege des "religiösen Sinnes" sollten die Kinder sinnvoll beschäftigt werden: Stricken für Mädchen, Flechten-Zupfen, Stäbchenlegen, Strohknüpfen, Zeichnen oder Ringelegen. Was die Gründung, Lokalität und Unterhaltung einer Kinderbewahranstalt sowie die Anforderungen an das Erziehungspersonal und deren Bezahlung betraf, schlug der Geistliche folgende (schon seinerzeit) obsolete Präskription vor:

"Nimm die Kinder deines Ortes in dem Alter von 3-6 Jahren; führe sie in ein Pfründerstübchen oder in ein leerstehendes Benefiziatenhaus oder in was immer für passende Lokalität; setzte ihnen als Wärterin eine ältere Person vor, welche darauf achtet, daß sich die Kinder nicht gegenseitig, wehe thun und welche im Stande ist, religiöse Geschichten zu erzählen und in Geduld auszuharren bei den Kleinen; bezahle aus deiner eigenen Tasche die Ausgaben des ersten Monates und laß die Eltern deiner Pfleglinge die Wärterin mit Eier, Schmalz, Butter, Brod, Mehl etc. bezahlen; sieh selbst alle Tage nach, ob nicht Unordentliches vorkommt und die Anstalt ist gegründet" (ebd., S. 145).


stundenplan Stundenplan der Kleinkinderbewahr-Anstalt in Burgau (Quelle: Ida-Seele-Archiv)Gutbord ging in seiner Publikation mit keinem Wort auf die Bedeutung der Fröbelpädagogik ein, "noch wurde von ihm die Bedeutung des Spiels erkannt und gewürdigt. Stattdessen richtete er seine Aufmerksamkeit anderen Problemfeldern zu, beispielsweise der Benutzung der Sanitäranlagen, die unbedingt nach Geschlechtern getrennt stattzufinden habe, um keine sittliche Gefahr entstehen zu lassen (vgl. ebd., S. 107; M.B.). Auch der Gesundheitspflege, der Beschaffenheit der Räume und dem Umgang mit Verletzungen widmete er... einen großen Teil (vgl. ebd., S. 113 ff.; M. B.). Der Auseinandersetzung mit genuin pädagogischen Themen widmete er sich dagegen weniger (Wasmuth 2011, S. 278).


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Kleinkinderbewahranstalt der Dillinger Franziskanerinnen in Dillingen an der Donau, Quelle: Ida-Seele-Archiv
Die Ordensfrauen Athanasia und Eusebia aus der "Genossenschaft der Schwestern von der göttlichen Vorsehung in Mainz" hatten mit ihrem 1890 erstmals erschienen Werk "Nützliche Beschäftigungen für die Kleinen. Vademecum für Kleinkinderschulen und die Familie" die katholische Kleinkindererziehung gegen Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts fundamental beeinflusst. Die letzte (sechste) Auflage, neubearbeitet und zusammengestellt durch die "Schwestern von der göttlichen Vorsehung" in Mainz, erschien noch im Jahre 1927. Da um diese Zeit die Fröbelpädagogik längst schon in der öffentlichen katholischen Kleinkindererziehung angekommen war, hatten die Schwestern in der Neuausgabe den Fröbelschen Beschäftigungen einen eigenen Abschnitt gewidmet. Bei Durchsicht des Werkes fällt auf, dass, wie bei Gutbord, kaum eine pädagogische Auseinandersetzung mit dem Gebiet der Kleinkinderpädagogik stattfindet. Überwiegend besteht die Schrift aus einer Fülle an praktischen Beispielen und Anleitungen für Gebete, Lieder (religiösen und weltlichen Inhalts), Sprüche, Verse, Glückwünschen, Gedichten und Deklamationen, religiöse Zwiegespräche oder biblischen Geschichten, welche die Kinderschwestern umzusetzen hatten. Johanna Huber kritisierte mit scharfen Worten in ihrem Buch "Die religiös-sittliche Erziehung des Kleinkindes im Kindergarten und Familie" das Werk der beiden Schwestern als unschönes Beispiel, "als ein Erweis gänzlichen Mangels an kinderpsychologischer Einsicht" (Huber 1916, S. 10). Der Hauptzweck der Kleinkinderbewahranstalten erschöpfte sich für die Ordensfrauen in der "körperlichen Pflege und Geisteserziehung der kleinen Kinder im Alter von 2 bis zu 6 Jahren" (Schwestern Athanasia und Eusebia 1890, S. 1). Die Zöglinge sollen, laut "Vademecum", "lernen, gern, schnell und pünktlich zu gehorchen" (ebd., S. 5) und vor Nachteilen bewahrt werden, "welche dem kindlichen Alter drohen, wenn sie ohne Aufsicht sind. Sie sollen durch liebevolle Behandlung nach konsequenten Grundsätzen zur Aufrichtigkeit und Offenheit, Schamhaftigkeit und Reinlichkeit, Ordnung und Pünktlichkeit, Dienstfertigkeit und Mäßigung, Dankbarkeit und Liebe, zum Gehorsam und zur Freude an nützlichen Thätigkeit angeleitet werden" (ebd., S. 1). Hinsichtlich der Ordnung dürfen die Kinder beispielweise während des Essens nicht Sprechen, strengstes Stillschweigen ist zu beachten. Und wie begegnet man erzieherisch einem Kind, dass sich an eine einmal eingeführte Ordnung nicht hält? Die Schwestern gaben folgenden Ratschlag:

"Kommt aber so ein Gassenkind, dem, weil es nicht unter Aufsicht stand, zu seinem sittlichen Verkommen alle Freiheiten gestattet waren, jetzt in die Bewahrschule, so fügt sich so ein Kind nicht gern in die Ordnung. Gewöhnlich sucht es durch Weinen und Schreien seinen Willen durchzusetzen und trotzt oft Tage lang. Man gebe sich ja nicht den Schein, als ob man sich rühren lasse von solchen Thränen. Kalt und kurz sei das Benehmen gegen derartige Kinder. Die geduldige Ausdauer wird zuletzt triumphieren über den jungen Trotzkopf, und einmal besiegt, ist ein solches Kerlchen zu vielem Guten fähig" (ebd., S. 9).


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(Quelle: Ida-Seele-Archiv)
Die beiden Ordensfrauen plädierten dafür, "höchst selten" zu strafen. Wenn aber doch eine Strafe fällig ist, sollte man auf „sublimere Strafen“ zurückgreifen, bspw. das Kind "während einer Stunde" negieren, nicht anreden, vom Spiel oder Beschäftigungen ausschließen. Bei größerem Vergehen "thut das zeitweilige Stehen in der Ecke, eine Ermahnung unter vier Augen genügende Dienste. Wo auffällige Bosheit oder Starrsinn gebrochen werden muß, kann einmal eine gelinde Züchtigung vorkommen" (ebd., S. 4). Die gesellschaftlich erwünschten Tugenden wie Fleiß, Disziplin, Gehorsamkeit und Ordnung ist den Kindern (indirekt) durch Verse, Sprüche, Gebete, Zweigespräche, Marschierlieder (teilweise mit militärischen Inhalt) etc. beizubringen. Nachstehende Auswahl „kurzen Verslein und Sprüche, die den Kindern gut vorzusprechen sind“, aber „dem jungen Gedächtnis (nicht; M.B.) eingebläut werden müssen“ verdeutlicht, "wie die Kleinen gute Beispiele nachahmen und auch recht höfliche Kinder werden sollen" (ebd., S. 54):

„Was thut ein gutes Kind beim Erwachen?
‚Wenn am Morgen ich erwach‘,
Dem lieben Gott gleich Dank ich sag‘
Weil er ja die ganze Nacht
So väterlich für mich gewacht.‘
...
Wem grüßt ein gutes Kind am Morgen zuerst?
‚Den lieben guten Eltern mein
Soll der erste Gruß ja sein;
Lieb und teuer sind sie mir,
Ich dank‘ den lieben Gott dafür.‘
Wie verhält sich ein gutes Kind bei Tisch?
‚Ein braves Kind muß artig sein
Und seine Suppe essen fein,
Schön auf seinen Teller seh’n
Und nicht von seinem Platze geh’n‘
...
Wie verhält sich ein gutes Kind in der Kirche?
'Da muß ich fromm und ruhig sein
Und mit den Engelein im Verein
Die Händchen falten zum Gebet;
Mein Herzchen da zum Heiland fleht.'
...
Wie beträgt sich ein artiges Kind in der Kinderschule?
'Sitz' recht still auf meinem Plätzchen,
Sage aber laut mein Sätzchen,
Beten, Singen, Jubilieren
Wird als braves Kind mich zieren.'
...
Wie verläßt ein gutes Kind die Schule?
‚Ist die Kinderschule aus,
Geh‘ ich sittsam nach Haus;
Bleibe auf dem Weg nicht steh’n
Dies und jenes anzuseh’n.‘
...
Vor welchen Fehlern hütet sich ein gutes Kind?
'Bei Scherz und Spiel da lüg ich nicht,
Man glaubt nur den, der Wahrheit spricht;
nicht geizig, neidisch will ich sein,
will andrer Fehler gern verzeih'n.'
...
Für wen betet ein frommes Kind am Abend?
'Ich bete für der Eltern Wohl,
Daß Gott sie mir erhalten soll;
Befehl' mich für die finst're Nacht
In Gottes und der Engel Wacht.'
...
Darf ein Kind auch fröhlich spielen?
'Lustig wie ein Vögelein
Darf ein kleines Kind wohl sein;
Immer fröhlich bei dem Spiel,
Nicht zu lang und nicht zu viel.'" (ebd., S. 55 ff.).

Gerade letzter Vers voranstehenden Gedichts verdeutlicht die Ambivalenz der Klosterfrauen gegenüber dem kindlichen Spiel. Einerseits darf es sich am Spiel erfreuen, anderseits jedoch nicht zu lang und zu viel. Einerseits schreiben sie, dass alles was im "Inneren des spielenden Kindes sich regt und bewegt, kommt beim Spiele selbst zum Vorschein", andererseits soll diese kindliche Tätigkeit überwacht werden, denn in der Regel "dauert doch ein Spiel ohne jede Leitung... nicht lange und gewährt nicht den ganzen Nutzen, den es bringen könnte" (ebd., S. 165). Mit aller Entschlossenheit warnten die Ordensfrauen vor "unsittlichen Spielen". Mit Rückgriff auf "hervorragende Geistesmänner, die auf dem Gebiete der Erziehung Großes Geleistet haben", verurteilten sie den Gebrauch des Schaukelpferdes, "weil dieses Spiel einen eigenen Reiz ausübt zum sittlichen Verderben der Kinder. Viele Leiterinnen der Bewahrschule werden es gestehen müssen, daß sowohl Mädchen als Knaben sehr gern auf dem Schaukelpferd reiten. Warum aber? Es ist die sinnliche Lust, die dabei erregt und gefördert wird und unbemerkt und ungewollt erwacht in der zarten Kinderseele die Leidenschaft, die es total ruinieren könnte... Also weg mit ihnen!" (ebd., S. 165 f). Wie beigefügtes Foto belegt, fanden die Ordensfrauen von der "Genossenschaft der Schwestern von der göttlichen Vorsehung in Mainz" mit ihrer Forderung, die Schaukelpferde aus den Einrichtungen zu verbannen, nicht unbedingt Gehör bei ihren Dillinger „Glaubensgenossinnen“.


schaukelpferd 250
Kleinkinderbewahranstalt in Kleinostheim (Quelle: Klosterarchiv der Dillinger Franziskanerinnen)
Die in dem Buch der beiden Klosterfrauen enthaltenen Marschierlieder und -übungen entsprachen dem damaligen Verständnis katholischer Kleinkinderpädagogik. Emy Gordon of Ellon, geb. Freiin Beulwitz, lobte diese Form der körperlichen Bewegung, die eine Unzahl von Varianten zulässt:
"Die Kleinen gehen einzeln, zu zweien, dreien u.s.f. in geraden oder gebogenen Linien, einige Schritte rechts, einige links, 'Füßchen geschlossen, Füßchen auswärts, das ist schön, so laßt uns im Kreise gehn'. Sie gehen im militärischen Schritt, gewöhnen sich an eine gute Haltung und sind sich ihrer Handlung durch das erklärende (gesprochene oder gesungene) Wort genau bewußt. Statt wild herumzutollen, erlangen die Kinder die Fähigkeit, sich anmutig zu bewegen; statt zu schreien, gewöhnen sie sich an melodischen Gesang" (Gordon 1902, S. 21 f).

Für Schwester Martha war die Bewahranstalt ein "notwendiges Uebel'". Darum sollte es Aufgabe der erzieherisch Verantwortlichen sein, "die 'Uebel' so klein als möglich zu gestalten, weil sie eben notwendig sind" (Martha 1902, S. 3). Um die "böse Kindernatur" im Zaume zu halten, hat die Autorin eine Fülle pädagogische (!) "Winke" bereit, die zweifelsohne der "Schwarzen Pädagogik" zu geordnet werden können. Sie rät zu "ständiger Wachsamkeit", denn jeder kindliche Fehler "muß sofort gerügt" (ebd.) bzw. bestraft werden. Dabei ist die Ordensfrau nicht gerade zimperlich hinsichtlich körperlicher Züchtigung. Peinlichste Aufsicht ist beispielsweise beim Spiel geboten, weil manche Kinder "gerne vom Spielzeug etwas in die Tasche (stecken; M. B.) und nehmen es mit nach Hause: Das muß sofort bestraft werden, auch bei den Kleinsten, die es noch nicht verstehen. Mit den ernsten Worten: 'Das darf man nicht thun' - klopft man sie auch auf die Finger" (ebd., S. 6). Sollte ein Kind dem anderen etwas nehmen oder schlagen, stoßen oder zwicken, "müssen ihm sofort die Hände tüchtig verklopft werden" (ebd., S. 20). Oder sagt ein Kind "aus Rachsucht Unwahres über ein anderes, ohne jede Veranlassung, so muß es eine viel größere Strafe erhalten; erst Schläge, und dann muß es allein sitzen und herausstehen" (ebd., S. 23). Ein weiteres Übel, das Schwester Martha beklagt, ist die Unsittlichkeit. Dazu bedarf es "ein scharfes Auge, um richtig zu beobachten, und große Klugheit, um richtig einzugreifen. Wenn Kinder die Füße übereinander legen oder auf den Bänken hin und her rutschen, oder die Hände in die Taschen und unter die Schürze stecken, so kann das harmlos sein oder auch nicht. Darum darf hier nur die unpassende Stellung gerügt werden, um nicht auf die Dinge aufmerksam zu machen, von welchen sie vielleicht keine Ahnung haben! Hilft die Rüge nicht, so muß das Kind in der Bank stehen, und damit ist vorgebeugt. Ist man aber nicht im Zweifel, sondern hat man sich überzeugt, das etwas Unsittliches vorgefallen, so klopft man das Kind tüchtig auf die Hände, herrscht es strenge an:... 'Das ist abscheulich, das darf man nicht thun.'... Man kann ihnen begreiflich machen, daß sie krank werden - und früh sterben müssen usw. Wenn es möglich ist, soll man sich mit deren Eltern verständigen, damit die Kinder vernünftig abgehärtet werden, nicht auf gar zu weichen Betten schlafen, wenig Fleisch und mehr Gemüse zu essen erhalten, sich viel in freier Luft bewegen usw. (ebd., S. 21 f). Allgemein sollte der Grundsatz einer guten katholischen Bewahranstalt lauten: "Immer beaufsichtigt, immer beschäftigt" (ebd., S. 28), damit "das Böse im Keim erstickt und der gute Samen in gutes Erdreich gesenkt" (ebd.) werde.

Um 1896 erschien "Für die lieben Kleinen! Gedichte, Plaudereien und dramatische Scenen für Kindergärten". Das umfangreiche Werk hatte Schwester M. Paula Münster, die dem Orden der "Franziskanerinnen von der Buße und der christlichen Liebe auf dem Liebfrauen-Eiland Nonnenwerth" angehörte, verfasst. Die in Einrichtungen der katholischen Kleinkindererziehung sehr verbreitete Publikation enthielt Gebete, Gedichte (religiösen und heitern oder ersteren Inhalts), Plaudereien, dramatische Scenen und Spielchen etc. Sie boten den Kinderschwestern anregende Beispiele für die alltägliche Praxis. Dass dem Bewahrschulkind viele schöne Sachen gelehrt werden, nämlich beten, still und fleißig zu sein, war Sr. M. Paula sehr wichtig

"Bewahrschulkind.
Nun schaut mich alle an,
Ihr lieben Leut' und sagt mir dann,
Ob ich nicht bin ein frohes Kind?
Da nickt Ihr alle 'ja' geschwind.
Ich lerne viele schöne Sachen,
Die mich so froh und glücklich machen,
Ich lerne beten und dabei
Auch, auch wie ich still und fleißig sei.
Und wollt ihr gerne wissen Ihr,
Warum man alles lehret mir?
Paßt auf! ich sage es geschwind,
Ei, weil ich bin - 'Bewahrschulkind.'"(Schwester M. Paula o. Ja., S. 79).

In einem weiteren Bändchen von Schwester M. Paula, „mit Gedichten, Plaudereien und dramatischen Scenen, Geschichten und Märchen für Kindergärten“ findet sich zu Vaters Geburtstag folgender Gratulationssprüchlein zum Auswendiglernen “für zwei kleine Knaben in Uniform“:

GedichtAus: Sr. M. Paula, o.J.b, S. 25 fRegine Strobel hatte mit ihrem „Lehrbuch für die katholische Kindergärtnerin“ die katholische Kleinkindererziehung reformiert, zumindest hinsichtlich der Strafpädagogik. Ihre Vorschläge fallen milder aus. Deutlich lehnte die Pädagogin körperliche Züchtigungen ab, da für die Kleinen "ja die leichtesten Strafen (genügen; M. B.) wie: das Ausschließen beim gemeinschaftlichen Spiel, oder das Entziehen eines kleinen Ehrenämtchens" (Strobel 1908, S. 70). Wie alle bisher genannten katholischen Pädagogen und Pädagoginnen war auch sie davon überzeugt, dass in erster Linie der katholische Kindergarten "durch religiöse Eindrücke auf das Seelenleben des Kindes einwirken" (ebd., S. 3) muss. Dazu finden sich, wie in den meisten Werken der katholischen Kleinkinderpädagogik, im praktischen Teil ihres Buches, genügend lehrreiche Gebete, religiöse Besprechungen und biblische Geschichten, u.a. von den Engeln, die im Himmel beim lieben Gott wohnen, die alle der liebe Gott erschaffen hat, "so schön und gut, damit sie bei ihm im Himmel wohnen sollten" (ebd., S. 78).

markheidenfeld 250 Kleinkinderschule in Marktheidenfeld (Quelle: Ida-Seele-Archiv)Ein weiteres wichtiges Erziehungsmittel war die „Bildung der Gemütsseite“, zumal „das Gemüt vieler Kinder von Natur roh ist“ (Dursch 1916, S. 201). Demzufolge sollte alles „Rohe, Harte, Streitsüchtige, Unbescheidene, Ungenügsame usw.“ nieder gedrückt „und die Kinder an gegenseitige Duldung, Verträglichkeit, Friedfertigkeit, Mitteilsamkeit usw.“ (ebd., S. 200 f.) gewöhnt werden. Und da „die Liebe die Sonne des Gemütes ist, welche Licht, Wärme und Fruchtbarkeit über das menschliche Leben verbreitet, so muß man besonders darauf achten, daß die Liebe zu Gott und Jesus Christus, zu den Eltern und allen Menschen erweckt werde... Man erinnere die Kinder bei jedem Genusse an die Liebe und Güte Gottes. Wie sehr wird die Liebe zu Gott belebt, wenn man sie schöne Dankgebete lehrt und sie anhält, dieselben öfters zu verrichten. Das Gebet ist besonders geeignet, das Gemüt mit Liebe zu Gott zu erfüllen. Wie lieb und teuer wird der Erlöser den Kindern, wenn sie von Jugend an hören, was er für die Menschen getan und gelitten hat, daß sie ihm angehören, und er sie aufgenommen habe, um sie in den Himmel zu führen!“ (ebd., S. 2001).

Ein ehemaliges Kleinkinderbewahranstaltskind, das von 1914 bis 1917 die Anstalt in Vohenstrauß besuchte, erinnerte sich mit folgenden Worten an diese Zeit:

„Die regulären Öffnungszeiten waren von 8 Uhr morgens bis 11 Uhr mittags und nachmittags von 12 Uhr bis 16 Uhr. In den Wintermonaten endete die Besuchszeit schon um 15 Uhr. Der Tag begann mit einem Morgengebet. Dann erzählte meistens Schwester Mar. Alora Pickl Märchen. Für die Vormittags- und Nachmittagspause brachten die Kinder in einem Umhängetäschchen oder in einer länglichen Brotbüchse das Pausebrot mit. Nach der Pause stellten sich die Kleinen im Kreis auf zur Spielstunde. Es gab auch viele Holzklötzchen, Puppen u.ä. Die Schwester beschäftigte die Kinder auch mit Papierarbeiten, Stäbchen legen oder einfachen Flechtarbeiten. Kinder, die wegen des weiten Weges mittag nicht nach Hause gehen konnten, bekamen jeden Mittag eine warme Suppe aus der ‚Suppenanstalt‘. Schwester Alora hat während der Kriegszeit selbst ganz kleine vom ersten Jahr an aufgenommen und betreut. Was für die Mütter, die tagsüber in Arbeit waren, eine große Wohltat war“ (Heimatkundlicher Arbeitskreis Vohenstrauß 1998, S. 19).

Für manche Anstalten war die Trennung der Kinderchen nach ihrem Geschlecht eine normale Selbstverständlichkeit. Diesbezüglich schrieb die Oberin der "Armen Schulschwestern von unserer Lieben Frau in München", S. M. Augusta, an den Stadtmagistrat von Haßfurt am Main:

"Bei der großen Kinderzahl der hiesigen Stadt ist es erstens schon an und für sich unmöglich, daß eine einzige Person zum Überwachen aller Kinderchen und ein Lokal für alle hinreichend wäre. Da also doch zwei Zimmer erforderlich sind, ist es ebenso notwendig und zweckmäßig, bezüglich der Normalität der Kinder, wenn dieselben nach Geschlechtern getrennt werden" (zit. n. Becker-Textor 2016, S. 193 f).

Zusammenfassend ist zu konstatieren, dass in katholischen vorschulischen Anstalten die Erziehung der Kinder im Wesentlichen auf Bewahrung, Überwachung, Disziplinierung und religiöse Beinflussung ausgerichtet war, wie der Vertrag zwischen der Gemeindeverwaltung Pretzfeld (Oberfranken) und den Dillinger Franziskanerinnen vom 3. Dezember 1889 ausdruckvoll bekundet. Dort steht:

"Diese Anstalt bezweckt: a) die Kinder hiesiger Einwohner im Alter von zwei Jahren bis zur beginnenden Schulpflicht in den festgesetzten Stunden zu überwachen, sie vor leiblichen Schaden zu bewahren, dem verderblichen Einfluß des Straßenlebens zu entziehen, dieselben zur Ordnung und Reinlichkeit anzuhalten und an leichte Arbeit zu gewöhnen, ihnen den ersten Unterricht in der Religion zu erteilen und ihre geistigen Fähigkeiten zu wecken" (zit. n. Schreyer 1980, S. 699).

Nach Elsbeth Krieg dienten diese Erziehungsziele der Heranbildung eines unterwürfigen Staatsbürgers, "der weder die kirchliche Macht noch die gesellschaftspolitische Ordnung in Frage stellte" (Krieg 2011, S. 209).



Zur Ausbildungssituation an katholischen Seminaren

Im Vergleich zur katholischen Kirche, baute die evangelische Kirche „in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts das Netz ihrer Ausbildungsstätten aus, indem sie in einer Reihe von Diakonissenanstalten ‚Mutterhäuser für Kleinkinderpflege‘ angliederten“ (Metzinger 1993, S. 75). Auf katholischer Seite sah man vordergründig in der Arbeit mit Kleinkindern eine karitative Aufgabe, für die die „gottgegebene Mütterlichkeit“ völlig ausreichte. Eine Ausnahme bildeten die in München ansässigen "Armen Schulschwestern v. U.Lb.Fr.". Im Jahre 1843 errichtete die Kongregation der Schwesternschaft, die 1833 von der in Regensburg gebürtigen Lehrerin Maria Theresia Gerhardinger gegründet wurde, einen einjährigen "Lehrkurs zur Heranbildung der Kleinkinderbewahranstaltskandidatinnen“. Dem Lehrplan von 1881 ist zu entnehmen:

„Den Bewahranstalts-Kandidatinnen soll in diesem Lehrkurse jene Ausbildung vermittelt werden, welche sie zur Führung solcher Anstalten befähigt, nämlich: Kenntnis der kindlichen Natur, Bekanntschaft mit dem Erziehungsziele der Bewahranstalten und den hiezu dienenden Mitteln, Übung in Anwendung der letzteren... Das wichtigste über die leibliche, intellektuelle und sittlich-religiöse Bildung des Kindesalters, über die hierin anzustrebenden Ziele und hiefür anzuwendenden Mittel. – Bedeutung der Bewahranstalten für die kindliche Erziehung und ihre besonderen Erziehungsmittel“ (zit. n. Fachakademie für Sozialpädagogik der A. Schulschwestern v.U.L.Frau 2013, S. 44).

Weiter Ausbildungskurse wurden in den Häusern der Ordensgemeinschaften der „Schwestern von der Göttlichen Vorsehung“ 1857 in Finthen, der „Armen Dienstmägde Jesu Christi“ 1867 in Dernbach, 1883 in Speyer im "Institut der Armen Schulschwestern O.P.“ und 1889 in Mallersdorf von den „Armen Franziskanerinnen“ ins Leben gerufen.

Beispielsweise ist über die Ausbildungsstätte in Speyer, die 1905 die staatliche Anerkennung erhielt und 1928 nach Landstuhl verlegt wurde, nachzulesen:

„Auch diese Schwestern (die in „Kleinkinderschulen“ oder „Spielschulen“ arbeiten; M. B.) bedürfen einer Ausbildung, sollen sie ihrem Erziehungsauftrag gerecht werden. 1883 erfolgte die Einrichtung einer privaten Ausbildungsstätte für ‚Kleinkindlehrerinnen‘ im Mutterhaus in Speyer (war zwischen 1816 und 1945 Sitz der bayrischen Verwaltung der Pfalz; M. B.) in starker Anlehnung an die Ausbildung der Volksschullehrerinnen nach den in Bayern geltenden Richtlinien... In einem Schreiben vom 15. 12. 1908 forderte das Königlich-bayrische Bezirksamt in Speyer... die Satzungen der Lehrpläne‘ für die Unterrichtskurse zur Heranbildung von Schwestern für die ‚Kinderpflege‘ an. In den Akten sind folgende Lehrfächer ausgewiesen:

Psychologie, Erziehungslehre, Kindergartentheorie – Kindergartenpraxis, Beschäftigungslehre – Handfertigkeit, Turnen, Literatur- und Kunsterziehungs-Erzählen, Gesundheitslehre, Sachkunde – Naturkunde, Musik – Gesang und Violine“ (Dominikanerinnen Landstuhl 1983, S. 18)

1897 bildete der "Marianische Mädchenschutzverein" in der "Marienanstalt", unterstützt von Emy Gordon of Ellon, einer führenden Persönlichkeit des Katholischen Deutschen Frauenbundes, junge Mädchen in vierteljährigen Fachkursen zu Kindergärtnerinnen heran. Für die Durchführung der Kurse zeichneten die "Augsburger Franziskanerinnen vom Kloster Maria Stern" verantwortlich, die seit 1879 in Würzburg in verschiedenen sozialen Feldern wirkten. Die "Statuten für die Aufnahme von Schülerinnen, die sich zu Kindergärtnerinnen ausbilden wollen in der Marienanstalt in Würzburg" lauteten:

"1. Zur Ausbildung von Kindergärtnerinnen und Pflegerinnen werden nur solche Mädchen angenommen, welche gesund, unbescholten, mit den nöthigen geistigen Fähigkeiten ausgestattet und mindestens 16 Jahre alt und zur Pflege eines Kindes auch körperlich genugsam entwickelt sind.
2. Die heranzubildenden Mädchen müssen entweder ihre Eltern, Verwandte oder Vormünder am Ort haben, oder in der Anstalt wohnen. Ausnahmsweise kann auch der Aufenthalt bei ordentlichen Miethleuten gestattet werden.
3. Sollten ausnahmsweise solche Mädchen aufgenommen werden, welche noch 'fortbildungsschulpflichtig' sind, so haben sich dieselben zu verpflichten, den vorschriftsmäßigen Unterricht in der zuständigen Fortbildungsschule zu besuchen.
4. Der Lehrkurs dauert zum mindesten in der Regel drei Monate; d. h. es wird kein Mädchen zum Unterricht angenommen, welches sich nicht für drei Monate zum Unterrichtsbesuche verpflichtet. Wer vor dieser Zeit wegbleibt, verliert jeden Anspruch auf sein im voraus einbezahltes Lehr- und Schulgeld.
5. Das für drei Monate voraus zu bezahlende Lehrgeld beträgt monatlich 12 Mark ohne Kost. Für solche Mädchen, welche in der Anstalt essen und über Mittag bleiben, allenfalls auch die Nähschule daselbst besuchen wollen, ist von der Oberin eigene Genehmigung zu erbitten, die je nach Befund ertheilt und die Vergütung dafür vereinbart wird...
6. Die Anstalt stellt den Mädchen beim Austritt ein Zeugniß aus, daß sie in einem Kindergarten thätig waren, und dort theoretischen wie praktischen Unterricht genossen haben, und zwar mit Angabe des Betragens, der Geschicklichkeit, wie der erzieherischen Verlässigkeit.
Die Entlassung aus dem Unterricht erfolgt auf Vorschlag der Lehrerin mit Genehmigung des Ausschusses des Marianischen Mädchenschutzvereins.
7. Zu einem Unterrichtskursus werden in der Regel nur je sechs Mädchen gleichzeitig zugelassen"(ebd., S. 149 f).

Der theoretische Unterricht gliederte sich in zwei Hauptbereiche:

"1. Erziehungslehre, wobei besonders Gewicht gelegt wird auf Beschäftigung und Unterhaltung der Kinder (wozu Arm-, Hand- und Fingerspielen nach dem System Fröbel gehört), Anleitung zum Erzählen, Redeform und Gesprächston, Belohnung und Bestrafung kleiner Kinder.
2. Einige Kenntniß auf dem Gebiete der populären Medicin, sich erstreckend auf die Pflege der Hauptorgane des Menschen: Auge, Ohr u.s.w.; den Unterricht über Achtsamkeit auf Knochen, Muskeln, Nerven, Rückenmark ect., die Athmungsorgane, über die Verdauung, die am meisten vorkömmlichen Gesundheitsstörungen der Kinder u.a.m. Die hierbei nothwendigen Belehrungen oder Ergänzungen sind durch den Anstaltsarzt zu geben" (ebd., S. 150).

Anfang des 20. Jahrhunderts wurden katholische Ausbildungsseminare u.a. in Aachen (gegr. 1906), Nördlingen (gegr. 1906), Würzburg (gegr. 1908), Münster (gegr. 1909), Aschaffenburg (gegr. 1912), Dillingen (gegr. 1913), Freiburg (gegr. 1914), Ulm (gegr. 1918) und Trier (1920) gegründet, um nur einige der vielen zu nennen.


lehrplanAusschnitt: Lehrplan für „Kindergärtnerinnen-Lehrkurs“ (Quelle: Ida-Seele-Archiv)Am Beispiel der „Franziskanerinnen in Dillingen an der Donau“ sollen nun exemplarisch die Anfänge der professionellen katholischen Ausbildungssituation erläutert werden. Die Generaloberin des bis in das Jahr 1241 zurückreichenden Frauenordens, Sr. M. Innocentia Mußak, war davon überzeugt, wie sie der „Königl. Regierung von Schwaben und Neuburg, Kammer des Inneren“, brieflich mitteilte, dass eine „profunde Ausbildung der Erziehungsschwestern durchaus erforderlich ist, da ein mütterliches Herz und frommer Sinn allein für die Erziehung von Kleinkindern nicht mehr ausreicht, sicher aber weiterhin von hoher Bedeutung sein wird“ (zit. n. Berger o. J., S. 15). Im Gegensatz zu den bereits im Königreich Bayern bestehenden Kindergärtnerinnenseminaren konnten den zehn monatigen Kindergärtnerinnen-Lehrkurs in Dillingen auch „begabte Volksschülerinnen“ absolvieren. Aufgenommen wurden nur junge Mädchen und Frauen, die schriftlich erklärten, in den Orden der Franziskanerinnen einzutreten. Aber auch für die unausgebildeten Klosterfrauen, die als sog. „Erziehungsschwestern“ nicht nur in Kindergärten, ebenso in Erziehungsheimen, Krippen, Heil- und Pflegeanstalten etc. tätig waren, war die Ausbildung gedacht. Diese orientierte sich an der Friedrich Fröbels pädagogischem Gedankengut, zu dessen Verständnis sein Leben und Wirken in die Einzelheiten hinein behandelt wurde. Im Rechenschaftsbericht aus dem Jahre 1913 steht geschrieben:

„Auf dem Gebiet der geistigen Erziehung ist immer noch unser Altmeister Fröbel tonangebend. Er ist ja auch keineswegs unzeitgemäß. In seinem Buch ‚Die Menschenerziehung‘ hat Fröbel viele seiner Gedanken über Erziehung niedergelegt...Er gibt uns doch Anhaltpunkte, die mit den modernsten Zeitideen übereinstimmen. Der Begründer des Kindergartens war ein Vertreter des Familiengedankens, er hat in seinen berühmten Spielgaben zum erstenmal ein festgefügtes System der geistigen Erziehung im Kleinkindalter erdacht, er hat vor allem die sittlich-religiöse Seite der Erziehung in den Mittelpunkt der Arbeit gestellt. Darum ist Friedrich Fröbel uns auch heute noch Vorbild in der täglichen Erziehung im Kindergarten“ (zit. n. ebd.).

Nachstehender Stoffverteilungsplan für das Fach Pädagogik (einschl. Kindergartenlehre) belegt die Orientierung an der Fröbel’schen Konzeption:

1. Der geistige Standpunkt eines Kindes im Kindergartenalter
2. Zweck des Kindergartens
3. Erziehungsmittel des Kindergartens:
I. Das Spiel
1. Die Bewegungsspiele des Kindergartens
a) Arm- und Fingerspiele
b) Marschier- und Gehspiele
c) Kreisspiele
2. Andere Spiele (mit minder kostspieligen Spielsachen wie Papierstückchen, Fäden, Blätter, Steinchen)
3. Turnübungen
II. Spielgaben und Beschäftigungsmittel (nach Fröbel)
*Der Ball (1. Gabe)
*Kugel, Walze und Würfel (2. Gabe)
*Das Bauen mit den Baukästen (3. bis 6. Gabe)
*Das Täfelchenlegen
*Das Verschränken
*Das Stäbchenlegen
*Das Ringelegen
*Das Legen mit Steinchen und rundlichen Körper
*Das Fadenlegen
*Das Ausschneiden
*Das Zeichnen
*Das Formen (Modellieren)
*Das Ausstechen
*Das Ausnähen
*Das Kettenschnüren
*Das Flechten
*Das Stäbchenverbinden
III. Das Erzählen
IV. Das Lernen von Gedichten
V. Anschauungsübungen
VI. Der Gesang
VII. Der Verkehr des Kindes mit der Natur
4. Äußere Einrichtung des Kindergartens
5. Beschäftigungspläne für den Kindergarten
6. Die Pflichten der Kindergärtnerin
a) Im Kindergarten
b) In der Familie
7. Zur Geschichte der Anstalten des Vorschulalters
a) Kinderbewahranstalten
b) Kindergärten
c) Andere Anstalten für das Vorschulalter.

Im Fach "Kindergartenlehre" wurde ferner über bedeutende Persönlichkeiten der Kleinkinderpädagogik (Pestalozzi und seine Wohnstubenkraft, Fröbel und sein Kindergarten, Schrader-Breymann und ihr Monatsgegenstand, Montessori und ihr Material), über Für und Wider ihrer Pädagogik diskutiert (vgl. Fachakademie für Sozialpädagogik der Franziskanerinnen in Dillingen 1988, S. 17).


Fazit

Die Leistung der katholischen Kirche beim Aufbau von vorschulischen Einrichtungen muss auf jeden Fall anerkannt werden, unabhängig davon, wie die inhaltliche Arbeit in den einzelnen Kleinkinderbewahranstalten, Kleinkinderschulen, Kindergärten etc. ausgesehen haben mag. Die Reaktion auf soziales Elend, das in besonderem Maße auch die kleinen Kinder betroffen hatte, bestimmte die Arbeit der in den Einrichtungen Tätigen, sprich Ordensfrauen. Die katholische Kleinkindererziehung war geprägt von einer sehr starken religiösen Ausrichtung, gepaart mit der Erziehung zum Gehorsam und zur Unterwürfigkeit. Diese unleugbare Tatsache muss einerseits vom Auftrag der katholischen Kirche her verstanden werden und ihrem Versuch, religiösen Geist und religiöse Tradition schon Kindern zu vermitteln. Andererseits erkannte die Kirche, dass eine möglichst frühe Beeinflussung der kleinen zukünftigen Kirchenmitglieder ihren Interessen dienlich ist.

Da sich die katholische Kleinkindererziehung anfänglich nur schleppend entwickelte, bestand auch kein hohes Interesse an einem Ausbau von Ausbildungsstätten, zumal eine religiös-sittliche Schulung die Ordensfrauen ohnehin innerhalb der Klostergemeinschaft erfolgte. Erst um die Jahrhundertwende erkannte man immer mehr die Wichtigkeit und Notwendigkeit einer professionellen Ausbildung des Erziehungspersonals. Bis dahin genügte für die Erziehung von Kleinkindern allein ein „mütterliches Herz und frommer Sinn“.


Literatur


  • Althaus, J./Hahn, H./Reul-Friedrich, B./Schön, C./Volk, I.: Kindergarten. Zur Entwicklung der Vorschulerziehung, Frankfurt/Main 1987
  • Becker-Textor, I.: Wohltätigkeitsstiftungen zu Kinderbewahranstalten in Unterfranken, Noderstedt 2016
  • Berger, M.: Vergangen – Vergessen – Aktuell... 95 Jahre Fachakademie für Sozialpädagogik Dillingen, in: Fachakademie für Sozialpädagogik (Hrsg.): Festschrift zum 65. Geburtstag von Sr. Vera, Dillingen o. J., S. 14-27
  • Derschau, D. v.: Die Fachkräfte in den katholischen Kindergärten. Zur Geschichte ihrer Ausbildung, in: Schnabel, T. (Hrsg.): versorgen bilden erziehen 1912-1987. Festschrift des Zentralverbandes katholischer Kindergärten und Kinderhorte Deutschlands, Freiburg 1987, 173-194
  • Dominikanerinnen Landstuhl (Hrsg.): 100 Jahre Dominikanerinnen Landstuhl 1883 – 1983, Landstuhl 1983
  • Dursch, G. M.: Pädagogik oder Wissenschaft der christlichen Erziehung auf dem Standpunkte des katholischen Glaubens, Freiburg/Brsg. 1916
  • Erning, G.: Geschichte der öffentlichen Kleinkindererziehung - von der Bewahranstalt zur Bildungsanstalt, in: Liedtke, M. (Hrsg.): Handbuch der Geschichte des bayerischen Bildungswesens. Vierter Band, Bad Heilbrunn 1997, S. 718-745
  • Ders./Gebel, M.: „Kindergarten – nicht von Fröbel? Zur Wortgeschichte des „Kindergartens“, in: Heiland, H./Neumann, k./Gebel, M. (hrsg.): Friedrich Fröbel – Aspekte international vergleichender Historiographie, Weinheim 1999, S., 83-101)
  • Fachakademie für Sozialpädagogik der A. Schulschwestern v.U.L.Frau (Hrsg.): Festschrift. 170 Jahre Erzieherinnenausbildung der Armen Schulschwestern von Unserer Lieben Frau in München 1843 – 2013, München 2013
  • Fachakademie für Sozialpädagogik der Franziskanerinnen in Dillingen (Hrsg.): Festschrift zum 75-jährigen Jubiläum, Dillingen/Do. 1988
  • Ders./Gebel, M.: „Kindergarten – nicht von Fröbel? Zur Wortgeschichte des „Kindergartens“, in: Heiland, H./Neumann, k./Gebel, M. (hrsg.): Friedrich Fröbel – Aspekte international vergleichender Historiographie, Weinheim 1999, S., 83-101
  • Gordon, E.: Die Kindergärtnerin, in: Charitas, Freiburg 1898, S. 149-150
  • Dies.: Die katholische Kindergärtnerin in Schule und Haus. Angehenden Kindergärtnerinnen und Müttern gewidmet, Stuttgart/Wien 1902
  • Göttler, J.: Über die Aufnahme in die Kleinkinderanstalt, In: Kinderheim, 1 (1918), S. 51-54
  • Heimatkundlicher Arbeitskreis Vohenstrauß e.V. (Hrsg.): Kinderasyl, Kleinkinderschule, Kindergarten. 100 Jahre katholischer Kindergarten Vohenstrauß 1898 bis 1998, Vohenstraß 1998
  • Hergang, P.: Geschichte der öffentlichen Kleinkindererziehung in Bayern bis 1945, München 2013 (unveröffentl. Masterarbeit)
  • Hermanutz, L.: Vorschulische Erziehung in katholischer Trägerschaft. Studie über die Entstehung und Entwicklung des katholischen Kindergartenwesens in Deutschland, Bamberg 1977 (unveröffentl. Dissertation)
  • Huber, J.: Die religiös-sittliche Unterweisung des Kleinkindes in Kindergarten und Familie, Kempteen/München 1916
  • Joos, A.: Die Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht, Fortbildungsunterricht und Mittelschulen für die weibliche Jugend im Großherzogtum Baden, Heidelberg 1879
  • Knecht, o. V.: Kindergarten, in: Hergenröther, C./Kaulen F. (Hrsg.): Wetzer und Welte’s Kirchenlexikon oder Encyklopädie der katholischen Theologie und ihrer Hülfswissenschaften. Freiburg/Brsg. 1891, S. 462-471
  • Krieg, E.: Katholische Kleinkindererziehung im 19. Jahrhundert, Frankfurt/Main/Bern/New York/Paris 1987
  • Krieg, E.: Immer beaufsichtigt - immer beschäftigt. Kleinkindererziehung im Kaiserreich im Kontext der Stadt- und Industrieentwicklung, Wiesbaden 2011
  • Liese, W.: Wohlfahrtspflege und Caritas im Deutschen Reich, Deutsch-Österreich, der Schweiz und Luxemburg, M.-Gladbach 1914
  • Martha: Winke für Leiterinnen von Bewahranstalten, aus welchen auch Eltern, Kindergärtnerinnen, Bonnen und Kindermädchen manches lernen können. Nebst einem Anhang von Versen, Liedern und Spielen, Donauwörth 1902
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