Eingruppierung und Bezahlung von Beschäftigten in KiTas

In einem Beitrag für die WiFFWiFF|||||WiFF ist ein Projekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, der Robert Bosch Stiftung und des Deutschen Jugendinstituts e.V. Die drei Partner setzen sich dafür ein, im frühpädagogischen Weiterbildungssystem in Deutschland mehr Transparenz herzustellen, die Qualität der Angebote zu sichern und anschlussfähige Bildungswege zu fördern.-Publikation „Arbeitsplatz Kita" (zum Download unten) stellt Bernhard Eibeck von der GEW die derzeitigen Rahmenbedingungen für die Eingruppierung und Bezahlung von Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen dar. Zum 01.04. 2014 waren demnach von den mehr als 53.000 KiTas in Deutschland rund 18.000 in öffentlicher (kommunaler) Trägerschaft und gut 35.000 in Freier Trägerschaft (Wohlfahrtsverbände, Elterninitiativen / Vereine, Wirtschaftsunternehmen etc.).


Die zwischen den Gewerkschaften Verdi und GEW sowie den Kommunalen Arbeitgeberverbänden (VKA) zum 01. November 2009 abgeschlossene „Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst" ist Grundlage für viele der gut 500.000 Beschäftigten in KiTas – unmittelbar für alle Beschäftigten in Sozial- und Erziehungseinrichtungen bei Kommunen, aber auch Freie Trägern und Unternehmen, die Mitglied des kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) sind. Darüber hinaus wenden zahlreiche weitere Arbeitgeber diese TVöDTVöD|||||Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst umfasst mehrere Tarifverträge für Beschäftigte bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Seit Oktober 2005 gilt in jedem TVöD eine einheitliche Entgelttabelle für alle ArbeiterInnen, Angestellte und Pflegebeschäftigte . Diese besteht aus 15 Entgeltgruppen sowie 2 Grundstufen und 4 Entwicklungsstufen. In der Regel erfolgt ein Aufstieg in eine höhere Gruppe nach der Dauer der Berufserfahrung beim gleichen Arbeitgebenden.  -Entgeltordnung an bzw. lehnen sich daran an (so auch die Kirchen bzw. ihre Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie).


Grundsätzlich weisen aber, wie Bernhard Eibeck an zahlreichen Beispielen deutlich macht, die Entgelte im Sozial- und Erziehungsdienst noch eine sehr große Bandbreite auf – so kommt eine Erzieherin in der Endstufe nach dem TVöD West auf rund 42.000 Euro Jahresbruttoentgelt, eine beim CJD in Ostdeutschland dagegen nur auf 26.000 Euro.

 

Tätigkeitsmerkmale


Die Eingruppierung nach der TVöD-Entgeltordnung hängt von der oftmals eng gekoppelten beruflichen Qualifikation und den konkreten Tätigkeitsmerkmalen in der KiTa ab. Eine Kinderpflegerin mit entsprechender Tätigkeit wird so beispielsweise nach S 3 der Entgelttabelle (s. Download unten) bezahlt, eine staatlich anerkannte Erzieherin mit entsprechender Tätigkeit nach S 6. Eine Erzieherin mit dem Tätigkeitsmerkmal einer Kinderpflegerin wird wiederum nur nach S 3 bezahlt.


Eine zweite Form der Tätigkeitsmerkmale stellt hingegen auf die Übernahme einer Funktion, nämlich die der (stellv.) KiTa-Leitung ab. „Zur Eingruppierung von Kita-Leitungen", so Bernhard Eibeck, „wird weder verlangt, dass sie über eine spezifische Qualifikation verfügen, noch, das sie eine ‚entsprechende Tätigkeit' ausüben". Maßgeblich für eine Eingruppierung der KiTa-Leitung ist dabei die Größe einer Einrichtung.

 

Heraushebungsmerkmale


In der TVöD-Entgeltordnung sind auch „Heraushebungsmerkmale" definiert, die zu einer um eine Entgeltgruppe höheren Eingruppierung führen. Dies kann bei KinderpflegerInnen beispielsweise die Arbeit in Integrationsgruppen oder die alleinverantwortliche Betreuung von Gruppen z.B. in Randzeiten sein, bei ErzieherInnen ebenfalls die Tätigkeit in Integrationsgruppen oder auch fachliche Koordinationstätigkeiten. Bernhard Eibeck weist an dieser Stelle darauf hin, dass diese aus dem BAT von 1970 übernommenen Heraushebungsmerkmale nicht mehr geeignet seien, „die heutigen Anforderungen und Konstellationen zu erfassen".

 

Entgeltstufen


Neben der Entgeltgruppe beinhaltet die Entgeltordnung auch Entgeltstufen, die von der jeweiligen Beschäftigungsdauer abhängig sind. Beim Wechsel zwischen den TVöD anwendenden Arbeitgebern kann, aber muss die bisher erreichte Stufe nicht berücksichtigt werden.

 

Urteil der KiTa-Beschäftigten


Abschließend fasst Bernhard Eibeck in seinem Beitrag die Ergebnisse einer GEW-Umfrage aus dem Jahr 2012 zur Eingruppierung und Bezahlung im Urteil der Betroffenen zusammen. Demnach halten 82% eine eigenständige Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst für richtig. Allerdings waren sich 97% der Befragten auch darin einig, dass die Gehälter generell angehoben werden müssten, „weil sie der Qualität der Arbeit nicht angemessen sind". Vergleichsmaßstab müsse die Arbeit von LehrerInnen sein.


Als gravierendes Problem wird die Gefahr von Gehaltseinbußen bei einem Arbeitgeberwechsel gesehen. Viele Befragte halten es auch für wichtig, dass die Eingruppierung von KiTa-Leitungen nicht von der Zahl der belegten Plätze, „sondern von anderen Messgrößen wie dem Verwaltungsaufwand oder der Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abhängig zu machen."

 

Neuer Tarifvertrag in Verhandlung


Die Gewerkschaften des öffentlichen Diensts haben die Entgeltordnung für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) zum 31. Dezember 2014 gekündigt. Damit können die im Jahr 2009 vereinbarten Eingruppierungsvorschriften zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ab Januar 2015 neu verhandelt werden.

 



Verwandte Themen und Schlagworte