Kinder schützen, fördern und beteiligen! (2)
Gesundheit und Wohlbefinden in der Kita
Im Rahmen der neuen nifbe-Qualifizierungsinitiative „Kinder schützen, fördern und beteiligen!“ sollen KiTa-Leitungen und Fachkräfte daher dabei unterstützt werden, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder auf der Grundlage der Kinderechte zu stärken.
Zum Auftakt bietet das nifbe eine kostenlose digitale Tagung u.a. mit Vorträgen von Prof. Dr. Susanne Viernickel und Prof. Dr. Jörg Maywald sowie zwei Panels mit acht verschiedenen Kurz-Workshops rund um das kindliche Wohlbefinden und die Kinderrechte an.
Hinweis:
Die Workshop-Plätze sind begrenzt und Fachkräfte aus Niedersachsen haben bei der Teilnahme Vorrang vor Interessierten aus anderen Bundesländern.
Programm-Ablauf
09:00 |
Grußworte Staatssekretär Professor Joachim Schachtner (MWK) |
09:15 |
Thematische Einführung |
09:45 |
Auftaktvortrag I mit Diskussion: Kindliches Wohlbefinden in Theorie und Praxis Prof. Dr. Susanne Viernickel |
10:45 | Pause |
11:00 | Auftaktvortrag II mit Diskussion: Beteiligung – Förderung – Schutz: Die Kinderrechte im Alltag pädagogischer Einrichtungen verwirklichen |
12:00 |
Mittagspause |
13:00 |
Workshoppanel I: |
14:00 | Pause |
14:15 | Workshoppanel II: |
15:15 | Ende |
Veranstaltungsdetails
Nummer: | KTZ-2024-05-02 |
Typ: | Tagung |
Beginn: | 02.05.2024 um 09:00 Uhr |
Ende: | 02.05.2024 um 15:15 Uhr |
Ort: | 0 Online-Konferenz |
Veranstaltungsort: | online |
Anmeldeschluss: | 25.04.2024 |
Kontakt
Name: | Sandra Pfohl |
Institution: | nifbe |
Telefon: | 0541-5805457-0 |
Email: | info@nifbe.de |
Eine automatische Anmeldebestätigung zu Ihrer gebuchten Veranstaltung erhalten Sie nach Ihrer Online-Anmeldung per E-Mail. Sollte dies nicht der Fall sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist die Teilnahmegebühr bis spätestens zu dem in Ihrer Anmeldebestätigung angeführten Termin zu entrichten.
Eine Abmeldung mit Erstattung von bereits gezahlten Teilnahmebeiträgen ist spätestens bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich (abzgl. einer Bearbeitungsgebühr bis max. 50% des Teilnahmebeitrags). Nach dieser Frist ist eine Erstattung leider nicht mehr möglich, es kann aber bei Nicht-Teilnahme Ihrerseits eine Ersatzperson benannt werden.
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