Heiligenstadt: „Mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung erreicht"
87 Prozent der niedersächsischen Krippengruppen verfügen bereits über eine dritte Fachkraft. Dies geht aus einer Auswertung der Anträge auf Finanzhilfe hervor, die im jetzt endenden Kindergartenjahr 2015/2016 (01.08.2015 - 31.07.2016) bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde gestellt wurden. Dieser Anteil ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen: Im Kindergartenjahr 2014/2015 hatte das Land Niedersachsen rund 78 Prozent der Krippengruppen eine Finanzhilfe für eine dritte Fachkraft gewährt. Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2015 finanziert das Land Niedersachsen neben der Finanzhilfe für zwei Fachkräfte auch eine dritte Fach- oder Betreuungskraft in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen. Damit wird der Personalschlüssel von vormals 1:7,5 bei einer maximalen Gruppengröße von 15 Kindern unter drei Jahren auf 1:5 spürbar verbessert.„Gerade die Kleinsten brauchen viel individuelle Zuwendung und sollen durch das pädagogische Personal möglichst gut in ihren persönlichen Entwicklungs- und Lernprozessen begleitet werden. Nur zu zweit stoßen Fachkräfte hier oft an ihre Grenzen. Mit einer dritten Fachkraft können sie sich noch intensiver um die Krippenkinder kümmern", sagte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. „Unsere Erwartungen in Hinblick auf den Ausbaustand so kurz nach der Einführung sind damit weit übertroffen worden. Wir freuen uns sehr, dass unsere Unterstützung für mehr Qualität in Krippen so hervorragend angenommen wird und wir eine deutliche Verbesserung in der frühkindlichen Bildung erreicht haben. Wir heben den Betreuungsstandard, entlasten die Träger der Krippen und Eltern können sich sicher sein: In unseren Krippen sind ihre Kinder in guten Händen!
Bis Mitte 2020 erhöht sich die Finanzhilfe des Landes schrittweise: Wurde seit dem 1. Januar 2015 eine Finanzhilfe für bis zu 20 Stunden Betreuungszeit wöchentlich gewährt, steigt die Höchststundenzahl zum 1. August 2016 auf 23 Stunden an. Ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 wird sie auf 26 Stunden erhöht, ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 auf 29 Stunden und ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 auf 32 Stunden. 2020 wird die Finanzhilfe für die dritte Kraft ohne Beschränkung auf eine Höchststundenzahl gewährt, also für die gesamte Betreuungszeit der Gruppe. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung sind im Niedersächsischen Kultushaushalt Betriebskosten von rund 61 Millionen Euro im Jahr 2016 vorgesehen, die bis auf rund 142 Millionen Euro im Jahr 2021 steigen. Im Einzelnen sind folgende Betriebskosten vorgesehen:
Durch die Gewährung der Finanzhilfe wird die Qualifikation von dritten Kräften auf dem Niveau von staatlich geprüften Sozialassistentinnen und Sozialassistenten mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik gesichert. Um bestehende Arbeitsverhältnisse von dritten Kräften nicht zu gefährden, ist bis zur verbindlichen Einführung der dritten Kraft ab dem 1. August 2020 ein Bestandsschutz für geringer qualifizierte Fachkräfte zugesichert worden. Das Land Niedersachsen unterstützt zudem eine berufsbegleitende Ausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik. Im vergangenen Jahr wurden 252 Ausbildungsplätze vom Land gefördert. „Damit konnten wir deutlich mehr Plätze zur Verfügung stellen als ursprünglich angenommen", so Heiligenstadt. „Das ist eine große persönliche Chance für die Beschäftigten und eine qualitätsfördernde Maßnahme für die Einrichtungen." Mehr als 100 Schülerinnen und Schüler haben die Ausbildung bereits abgeschlossen bzw. schließen sie Ende dieses Monats ab.
Auch durch die Qualitätsoffensive des Landes ist eine steigende Nachfrage nach Fachkräften für die frühkindliche Bildung zu verzeichnen. Das Land hat darauf mit einer Ausweitung der Ausbildungskapazitäten reagiert: Derzeit werden 8.250 Sozialassistentinnen und Sozialassistenten an den Berufsfachschulen und 5.450 angehende Erzieherinnen und Erzieher an den niedersächsischen Fachschulen landesweit ausgebildet. Insgesamt sind demnach 13.700 Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zu ihrem Ausbildungsziel Erzieherin oder Erzieher. Heute schließen jedes Jahr mehr als 2.400 die Ausbildung an Fachschulen erfolgreich ab. Hinzu kommen jährlich mehr als 750 Absolventinnen und Absolventen, die nach der erfolgreichen Ausbildung zur Sozialassistentin und zum Sozialassistenten nicht die Fachschule besuchen, sondern eine Stelle als Zweit- bzw. Drittkraft antreten können. Seit dem Regierungswechsel hat die Landesregierung die Zahl der Ausbildungsplätze um fast 1.600 erhöht. Auch im kommenden Schuljahr 2016/2017 ist eine weitere Steigerung um mehr als 500 Ausbildungsplätze absehbar.
„Die Betreuung und Förderung unserer jüngsten Niedersachsen spielt für die Landesregierung eine ganz wichtige Rolle", so Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. „Ich bin davon überzeugt, dass vom Ausbau der frühkindlichen Bildung das ganze Land profitiert. Wir erhöhen damit nicht nur die Bildungschancen für unsere Kinder. Gute Bildungsangebote - insbesondere im vorschulischen Bereich - werden auch immer mehr zu einem wichtigen Standortfaktor. Denn für Eltern ist die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch ausschlaggebend für die Entscheidung, wo sie leben möchten. Daher lassen wir mit unseren Bemühungen auch nicht nach und behalten das Thema auf der Agenda."
Allein im Jahr 2016 stehen rund 667 Millionen Euro im Kultusetat für die frühkindliche Bildung bereit. In diesem Bereich ist insgesamt die größte Steigerung der Ausgaben im Kultushaushalt zu verzeichnen: Lag die Summe vor dem Regierungswechsel 2013 noch bei rund 515 Millionen Euro, sind im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung im Jahr 2020 fast 796 Millionen Euro für den Bereich der frühkindlichen Bildung eingeplant. Dies entspricht einer Steigerung von 54 Prozent.
Quelle: Presseinfo Niedersächsisches Kultusministerium