Beiträge chronologisch

Kinderschutz in der KiTa

Zwischen gesetzlichem Auftrag und der Praxis

Inhaltsverzeichnis

  1. Vom Bauchgefühl zur Sicherheit
  2. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
  3. Elterngespräche und Thematisierung im Team
  4. Kinderschutz im Kita-Alltag

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Vom Bauchgefühl zur Sicherheit

Schmutzige Kleidung, ein blauer Fleck oder das fehlende Frühstücksbrot können erste Zeichen von Vernachlässigung der Gewalt sein, wie sie auch die Erzieherin im Fallbeispiel über einen längeren Zeitraum wahrgenommen hatte. Die pädagogischen Fachkräfte in der Kita wissen doch, was Kinder brauchen: altersangemessene Ernährung, ausreichende Ruhe- und Schlafmöglichkeiten, angemessene Körperpflege, der Witterung entsprechende Kleidung, einen verlässlichen Gefahrenschutz, sichere Betreuung und Aufsicht, Gewährleistung einer gesundheitlichen Grundversorgung, Spielanregungen bzw. -möglichkeiten, eine sachgemäße Behandlung von Entwicklungsauffälligkeiten sowie unbedingt stabile Bezugspersonen, die sich dem Kind emotional zuwenden. Erzieherinnen sehen sehr gut im täglichen Kontakt mit den Kindern, ob diese Bedürfnisse erfüllt sind oder wenn sich etwas verändert.

Wo aber genau beginnt Kindeswohlgefährdung? Sind die schmuddelige Anmutung eines Kindes oder das Wissen, dass Mutter oder Vater es nur selten vermögen, ihr Kind witterungsgerecht anzuziehen schon »gewichtige Anhaltspunkte « für eine Kindeswohlgefährdung? Wie kommen Erzieherinnen von einem »komischen Bauchgefühl«, das geprägt ist von eigenen Normen, Wertvorstellungen und Haltungen, zu einer auf eindeutigen Beobachtungen und Sachinformationen beruhenden Gefährdungseinschätzung?

Formen der Kindeswohlgefährdung, wie Vernachlässigung und körperlicher Gewalt, aber auch sexuelle Gewalt und sexueller Missbrauch sowie psychische Gewalt und seelische Misshandlung sind vielseitig und bedürfen eines großen Maßes an Sensibilität, um sie zu erkennen und zu bewerten. Auch eine hohe fachübergreifende diagnostische Kompetenz und zum Teil auch spezifisches Fachwissen. Einerseits müssen Erzieherinnen diese diagnostischen Kompetenzen durch Fortbildungen erhalten. Andererseits müssen sie aber auch die Möglichkeit bekommen, ihre Sorgen um ein Kind verbindlich im Team besprechen zu können.

Ein Klima, welches Kinderschutz in der Kita von vornherein wegen Überforderung zurückweist oder tabuisiert, lähmt die Erzieherinnen, macht sie blind für dieses Thema oder zu »Einzelkämpferinnen«. Deshalb ist es wichtig, Kinderschutz als gesetzlichen Auftrag als ein wirkliches Querschnittsthema in der Arbeit der Kita zu verstehen. Ein erster Schritt kann die Benennung einer Ansprechpartnerin für Kinderschutz bzw. einer kitainternen Fachkraft für Kinderschutz sein, die als Multiplikatorin das Thema Kinderschutz für die Kolleginnen präsent hält, regelmäßig neuen Input gibt und ein offenes Ohr für die Kolleginnen in einem konkreten Einzelfall hat. Die als Multiplikatorinnen fungierenden Erzieherinnen oder Leiterinnen treffen sich regelmäßig zu praxisbegleitenden Fortbildungen, die z.B. durch die Träger der Einrichtungen (Freie Träger, Stadtverwaltungen), die Kitafachberaterinnen der Jugendämter oder durch die Einrichtungen selbst organisiert werden. Sie befassen sich mit den Themen oder Fällen, die sie aus ihren Einrichtungen mitbringen: z.B. wie man Risiko- und Gefährdungssituationen erkennt und beurteilt, ein Kinderschutzverfahren durchführt, welche gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzes dabei zu beachten sind und wie Gespräche in diesem Kontext zu führen sind.

 



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