Kindertagespflege - Aktionsprogramm zum Ausbau des Berufsfeldes

Förderung von Ausbau, Weiterbildung, Qualifizierung, Festanstellung

Inhaltsverzeichnis

  1. Qualifizierung sowie Information und Beratung von Tagespflegepersonen
  2. Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen

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4. Förderung der Festanstellung (ab Sommer 2012)

Diese Komponente für den Ausbau der KindertagespflegeKindertagespflege|||||Kindertagespflege oder Tagespflege umfasst eine zeitweilige Betreuung von Jungen und Mädchen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 ist die Tagespflege neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung.  schloss das BMFSFJ dem Aktionsprogramm im Sommer 2012 an. Es kooperiert damit erneut mit der Bundesagentur für Arbeit (BA). Dafür stellen Europäischer Sozialfond (ESF) und Bund bis Ende 2014 insgesamt zehn Millionen Euro bereit.

Ziel der neuen Säule ist es, Kindertagespflegepersonen neu zu gewinnen und im Arbeitsfeld zu binden. Eine Festanstellung generiert für Tagesmütter und -väter folgende Vorteile:

  • höhere ökonomische Sicherheit und verbesserte soziale Absicherung (im Krankheitsfall oder bei Urlaub)
  • geregelte Abläufe und institutionalisierte Netzwerk-Strukturen
  • regelmäßige Zusammenkünfte und fachlicher Austausch

Kommunen (Jugendämter, freie Träger) und Eltern bringt die Institutionalisierung der Kindertagespflege laut Bundesverband Kindertagespflege ebenfalls mehr Sicherheit: Eine bessere Steuerung und Kontinuität der Dienstleistung und der angestellten Dienstleister ist dadurch möglich. Sie können dem Bedarf besser angepasst werden, richten sich nach einheitlichen Standards und bewirken damit eine Qualitätssteigerung. Als institutionalisierte, kalkulierbare Betreuungsform bildet sie damit ein pädagogisches Pendant zu KiTas - und führt dennoch das familienähnliche, flexible Angebotsprofil fort.

Modelle der Festanstellung existieren bereits in vielen Kommunen, wobei Form und Rahmenbedingungen variieren: Tagespflegepersonen können beim Jugendamt angestellt sein, bei freien Trägern oder Unternehmen. Einige Arbeitgeber stellen den angestellten Tagespflegepersonen auch Räume zur Verfügung.

Unterstützung für Kommunen: Personal- und Strukturförderung


Das neue Programm zur Förderung von Festanstellungs-Modellen in der Kindertagespflege besteht aus zwei Komponenten, die die Kommunen einzeln beantragen können oder konnten:

  1. Komponente: Förderung ausschließlich von Personalkosten für die neu anzustellenden Tagespflegepersonen, anteilig bis zu 50 Prozent des Arbeitgeber-Brutto sowie eine Pauschale für Verwaltungskosten. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich bis 20. November 2013.

     

  2. Komponente: Strukturförderung für eine niedrigschwellige Beratung sowie die Entwicklung und Implementierung von Festanstellungsmodellen. Zum August 2012 haben die Modell-Standorte ihre Arbeit aufgenommen, in Niedersachsen sind es Lingen, Landkreis Göttingen und Wolfsburg (Stand November 2012)


Weitere Infos:

Modell-Standorte Aktionsprogramm Festanstellung: Link

Kontakt und Beratung ESF-Regiestelle
Servicestelle Aktionsprogramm Kindertagesflege

Telefon 030 / 284 09 230 (Fördermittelberatung)
Telefon 030 / 259 237 610 (Inhaltliche Beratung)

E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Webseite ESF-Aktionsprogramm mit Förderleitlinien, Förderleitfäden, Antragsunterlagen: Link

Online-Beratung: Link

Portal Frühe Chancen mit Infos zur Festanstellung: Link