Kindertagesstätte

Der Begriff Kindertagesstätte, abgekürzt Kita, bezeichnet verschiedene Formen von Einrichtungen, die eine ganztägige Betreuung von Kindern anbieten und sich i.d.R. hinsichtlich der zu betreuenden Altersgruppe unterscheiden. Darunter fallen Kinderkrippen (0-3 J.), Kindergärten (3-5/6 J.) und Horte (Schulkinder). In größeren Kindertagesstätten können mehrere dieser Einrichtungsformen zusammengefasst sein sowie altersgemischte Gruppen gebildet werden.
Während die Kindertagesstätte für 3-6jährige Kinder zum selbstverständlichen Betreuungsort geworden ist, wird für die bis zu 3jährigen Kinder bis 2013 eine Betreuungsquote von 35% angestrebt. Besonders hinsichtlich der Ganztagsbetreuung unterscheiden sich aber die Daten. Bei den Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt bewegt sie sich z.B. zwischen 12% in Baden-Württemberg und 90% in Thüringen.
Kindertagesstätten finden ihre rechtliche Grundlage in den §§ 22-26 des Sozialgesetzbuches VIII und sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung des jeweiligen Bundeslandes und wird durch länderspezifische Gesetze geregelt.
Kindertagesstätten haben neben einem Betreuungs- auch einen Erziehungs- und Bildungsauftrag, der seit 2004 von allen Bundesländern in Form von Bildungsplänen formuliert wird und als Orientierungsrahmen dienen soll.

 

Literatur

  • Stöbe-Blossey, S. (Hg.) (2010): Kindertagesbetreuung im Wandel. Wiesbaden.
     

 

Copyright-Hinweis:

Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. © 2011 Verlag Julius Klinkhardt. Quelle: Klinkhardt Lexikon Erziehungswissenschaft (KLE), hg. v. Klaus-Peter Horn, Heidemarie Kemnitz, Winfried Marotzki und Uwe Sandfuchs. Stuttgart, Klinkhardt/UTB 2011, ISBN 978-3-8252-8468-8. Nutzung mit freundlicher Genehmigung des Verlags. Das komplette Klinkhardt Lexikon Erziehungswissenschaft erhalten Sie im UTB-Online-Shop (Link s.u.)