Ab sofort ist für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Bewerber eine dreijährige Erzieher-Ausbildung auch im Rahmen einer durch die Jobcenter und Arbeitsagenturen geförderten Umschulung möglich. Eine entsprechende Vereinbarung haben die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit unterzeichnet. Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Angesichts des Fachkräftemangels ist die Vereinbarung von großer Bedeutung. Wir brauchen Erzieherinnen und Erzieher, um ausreichend Kita-Plätze anbieten zu können. Gleichzeitig gibt es zahlreiche arbeitsuchende Frauen und Männer, die sich für den Erzieherberuf interessieren und gute Voraussetzungen dafür mitbringen. Viele konnten sich jedoch bisher die dreijährige Ausbildung ohne finanzielle Förderung nicht leisten. Deshalb habe ich mich immer auch auf Bundesebene für Änderungen eingesetzt und bin stolz, dass es uns in Berlin gemeinsam mit der Regionaldirektion der Agentur für Arbeit gelungen ist, mit gutem Beispiel voranzugehen.“
Bernd Becking, Leiter der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit: „Wir freuen uns sehr, dass unsere guten Gespräche erfolgreich waren. Das Ergebnis ist ein weitreichender Schritt hin zu einer besseren Betreuung vieler Kinder. Was mit einem „Experiment“ versucht wurde, wird nun kräftig ausgebaut. Den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern waren bisher die Hände gebunden, wenn die Finanzierung des dritten Ausbildungsjahrs nicht sichergestellt war. Nun ist der Weg frei, mehr Menschen für den Erzieherberuf zu gewinnen und ihnen neue berufliche Perspektiven zu geben.“
Grundsätzlich ist es möglich, eine vollschulische oder eine berufsbegleitende Erzieher-Ausbildung zu absolvieren. Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter konnten aber Umschulungen zur Erzieherin und zum Erzieher bisher aufgrund der rechtlichen Regelungen nicht fördern. Eine Ausnahme war lediglich ein Modellversuch unter Beteiligung des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg, der 2014 gestartet wurde. Die ersten 21 Auszubildenden schlossen im Sommer 2017 die geförderte berufsbegleitende Erzieher-Ausbildung ab.
Mit der nun geschlossenen Vereinbarung ist es den Agenturen für Arbeit und Jobcentern rechtlich möglich, die Umschulung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin zu fördern. Sie sieht vor, dass die dreijährige Umschulung ebenso wie die reguläre Erzieher-Ausbildung an Fachschulen der Sozialpädagogik (Theorie) sowie bei Trägern einer Kita- oder Jugendhilfeeinrichtung (Praxis) erfolgt. Während der ersten zwei Jahre wird der Lebensunterhalt durch die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter gesichert, im dritten Jahr leisten die Träger einer Kita- oder Jugendhilfeeinrichtung ein Arbeitsentgelt.
Für interessierte und geeignete Arbeitsuchende bietet der Beruf neue Chancen. Bei Interesse an einer solchen Umschulung können sie direkt mit Trägern einer Kita- oder Jugendhilfeeinrichtung Kontakt aufnehmen oder die regionalen Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter ansprechen. Dort wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen. Bei einem positiven Ergebnis, wird ein Bildungsgutschein ausgestellt.
Quelle: www.bildungsklick.de