Auch die Kindertagesstätten brauchen hoch qualifizierte Profis
Qualität und Quantität – und die Anstrengung aller Beteiligten für mehr gut ausgebildete Erzieher*innen
Vor mehr als zehn Jahren gab es die Forderung der Politik, die Ausbildungen zur Erzieher*in zu akademisieren. Nach intensiven Auseinandersetzungen zwischen den Hochschulen, den Fachschulen / Fachakademien, den Gewerkschaften, der Politik und den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe besteht seit einigen Jahren der Konsens, dass pädagogische Fachkräfte sowohl von Fachschulen/Fachakademien Sozialpädagogik (Erzieherinnen) als auch von Hochschulen (Kindheitspädagoginnen/en) gut ausgebildet werden. Beide sind Abschlüsse sind im Rahmen des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQRDQR|||||Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen soll umfassende, bildungsbereichsübergreifende Kompetenzen, die in Deutschland erworbenen wurden, erfassen. Als nationale Realisierung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) soll er die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems berücksichtigen und zur angemessenen Bewertung und Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa beitragen. Zunächst sollen formale Qualifikationen des deutschen Bildungssystems in den Bereichen Schule, Berufliche Bildung, Hochschulbildung und Weiterbildung einbezogen werden. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. In weiteren Schritten werden die informellen und nonformalen Kompetenzen ebenfalls berücksichtigt.) auf der Niveaustufe 6 eingeordnet. Die Träger stellen Absolventen beider Ausbildungsformen ein. In den letzten zehn Jahren wurde zudem die Quantität der Absolventen erheblich gesteigert. In allen Bundesländern wurden deutlich mehr Erzieher*innen Fachschulen / Fachakademien Sozialpädagogik ausgebildet.
Seit einiger Zeit wird dieser Konsens insbesondere von Parteien auf Landesebene und einigen Interessensvertretern der Träger infrage gestellt. In der vagen Hoffnung dem Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere in Kindertageseinrichtungen, mit minderqualifiziertem Personal begegnen zu können, wird bundesweit über Ausbildungsformen diskutiert, die das bisherige fachliche Niveau unterlaufen und auch die KMK Rahmenvereinbarung aushebeln.
Gemeinsamer Gedanke aller Modelle und Vorschläge ist, die Fachkräfteausbildung auf dem Niveau einer dualen Erstausbildung und nicht mehr wie bisher auf dem Niveau der beruflichen Meisterbildung zu etablieren. Dabei wird für zusätzliche Ausbildungsmodelle überlegt die schulischen Zugangsvoraussetzungen auf das Niveau des Hauptschulabschlusses herabzustufen.
Das ist mehr als nur ein Etikettenschwindel!
Alle kursierenden Vorschläge führen dazu, dass die DQR-Einstufung auf dem Niveau 6 nicht erreicht wird. Die Absolventinnen werden das perspektivisch auch an ihrem Gehalt bemerken. Diese Ausbildungen werden in den anderen Ländern (noch) nicht anerkannt, sondern als berufliche Erstausbildung gesehen.
Die qualitativen Ansprüche an angehende Erzieher*innen sind aufgrund von Bildungsplänen / Bildungs- und Erziehungsempfehlungen, Inklusion, Migration, Sprachförderung, weiterer Förderbedarfe, zunehmenden sozialen Problemlagen, Familienzentren u. a. in den letzten Jahren massiv gestiegen. Mit dem von allen Bundesländern entwickelten kompetenzorientierten Qualifikationsprofil von 2012 werden diesen Ansprüchen in der jetzigen Ausbildung Rechnung getragen.
Die jetzige Ausbildung zu Staatlich anerkannten Erzieher*innen garantiert ein breites Qualifikations- und Kompetenzprofil, das weit über den Kindergarten hinausgeht und das gesamte rum der Kinder- und Jugendhilfe abdeckt. Die Qualität in der Erzieher*innenausbildung zu behalten und auszubauen benötigt Zeit und Geld. Sind alle Beteiligte nicht dazu bereit, dies für die Ausbildung von qualifizierten pädagogischen Fachpersonal zu investieren, wird dies Konsequenzen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach sich ziehen.
Der Bundesverband der staatlichen und freien nicht konfessionellen Ausbildungsstätten für Erzieherinnen und Erzieher (BöfAE) sieht den quantitativen Bedarf der Träger und unterstützt grundsätzlich Maßnahmen, die dem Fachkräftemangel entgegenwirken, unter den folgenden Bedingungen:
- Die Erzieher*innenausbildung bleibt eine generalisierte Ausbildung für die Altersgruppen 0-27 Jahre an der Fachschule/Fachakademie Sozialpädagogik auf Meisterniveau und Level 6 im DQR.
- Die KMK Rahmenvereinbarung über Fachschulen von 2002 (in der Fassung vom 19.05. 2017) und das Kompetenzorientierte Qualifikationsprofil von 2012 bleiben die Grundlagen aller Ausbildungswege zur Erzieher*in.
- Der mittlere Bildungsabschluss und eine einschlägige Erstausbildung oder eine gleichwertig anerkannte Qualifizierung bleiben die Aufnahmevoraussetzung in die Fachschule / Fachakademie Sozialpädagogik.
- Berufsbegleitende Ausbildungen, Teilzeitausbildungen, und praxisintegrierte Ausbildungen werden unter Berücksichtigung der KMK-Rahmenvereinbarungen weiter ausgebaut.
- Möglichkeiten der Quereinstiege in die Fachschule/Fachakademie Sozialpädagogik von affinen Berufen und Berufsgruppen sind in den Ländern auf der Grundlage von Kompetenzfeststellungen zu schaffen.
- Qualitätsstandards in der schulischen und praktischen Ausbildung und die enge Kooperation der Lernorte Schule und Praxis bleiben erhalten.
- Die Qualitätsstandards in der frühen Erziehung, Bildung und Betreuung werden bundesweit angeglichen, dauerhaft verbessert sowie finanziell gesichert und folgen den Empfehlungen des Studientags „Pädagogik der Kindheit“.
Ute Eggers (Vorstandsprecherin)
Frankfurt, im November 2017
www.boefae.de e.V.
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