Interressenbekundungsverfahren startet jetzt


Dass die vielen geflüchteten Familien mit Klein- und Schulkindern gut in Deutschland ankommen und sich integrieren, ist eine wichtige familienpolitische Aufgabe. Das stellt auch die Fachkräfte in den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung und Betreuung vor viele neue Herausforderungen, denn neu zugewanderte Familien benötigen besondere Betreuung. Der Arbeit von Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Ihre Arbeit soll stärker gefördert werden – weshalb das BMFSFJ ab Frühjahr 2017 das neue Programm mit jährlichen Programmitteln in Höhe von 3 Mio € auflegt.

„Ich möchte geflüchtete Familien darin unterstützen, ihren Kindern einen schnellen Zugang zur Bildung zu ermöglichen. Denn Bildung ist der Schlüssel für eine erfolgreiche und nachhaltige gesellschaftliche Integration. Das kann gelingen, wenn zugewanderte Familien von Anfang an über alle Möglichkeiten informiert und auf diesem Weg begleitet werden“, erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. „Diese Aufgabe übernehmen viele der bereits 7.000 Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter in unserem Land. Durch ihre Arbeit und ihre Beratung geben sie zugewanderten Familien die nötige Orientierung im Alltag.“

Mit dem Modellprogramm sollen die Angebote der Elternbegleitung ausgeweitet und gut mit anderen Unterstützungsangeboten in der Kommune verknüpft werden.

Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter sind früh- und sozialpädagogische Fachkräfte der Familienbildung, die an Kitas, Familienzentren und Familienbildungseinrichtungen aktiv sind. Sie beraten und begleiten Eltern von Kleinkindern bis hin zum Grundschulalter in Bildungs- und Entwicklungsfragen. Sie erklären den Eltern zum Beispiel, warum das Kind eine Kita besuchen sollte, helfen bei der Auswahl der Kita und der Anmeldung und beraten die Eltern, wie sie ihr Kind beim Lernen und bei der Integration unterstützen können.

Rund 7.000 Fachkräfte der Familienbildung wurden im Bundesprogramm „Elternchance ist Kinderchance“ und seit Herbst 2015 im ESF-Bundesprogramm „Elternchance II - Familien früh für Bildung gewinnen“ bundesweit qualifiziert.

Für das neue Modellprogramm können sich freie oder öffentliche Träger bewerben, die in der flüchtlingsbezogenen Elternbegleitung in Einrichtungen der Kinder- Jugend- und Familienhilfe und in der Flüchtlingsarbeit aktiv sind.

Das Bundesprogramm soll nach Auswahl der Projektträger im April 2017 starten und bis Dezember 2020 laufen.

Interessenten können sich ab sofort hier informieren und um eine Teilnahme bewerben:

www.elternchance.de
Quelle: Presseinfo BMFSFJ