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Deutscher Verein gibt Stellungnahme ab
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zweifelt an der Wirksamkeit des Kita-Qualitätsentwicklungsgesetzes und fordert eine Prioritätensetzung auf Maßnahmen, die unmittelbar die Qualität verbessern und eine Finanzierungsform, die sicher stellt, dass die Bundesmittel dauerhaft dort ankommen, wo sie ankommen müssen – bei den Kindern und Fachkräften.Weiterlesen ...
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Kinder-Medien-Studie 2018 erschienen
Kein „entweder oder“, sondern „sowohl als auch“: Kinder in Deutschland wachsen in die Dualität von analogen und digitalen Medien- und Freizeitaktivitäten hinein und sind smart genug, beide Welten exzellent zu managen. Das ist eine der zentralen Erkenntnisse der Kinder-Medien-Studie 2018 von Blue Ocean Entertainment AG, Egmont Ehapa Media GmbH, Gruner + Jahr, Panini Verlags GmbH, SPIEGEL-Verlag und ZEIT Verlag.
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Jörg Maywald im Interview mit Tina Sprung
Fachkräfte sollten Kinderrechte nicht nur kennen, sondern diese auch im Kita-Alltag fest verankern. Denn Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie benötigen besonderen Schutz.
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Bewerbungsfrist beim Deutschen Kita-Preis endet am 31. August
Insgesamt 130.000 Euro Preisgelder in zwei Kategorien / Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung küren die Preisträger gemeinsam mit weiteren Partnern im Mai 2019
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Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe
In der Kindertagesbetreuung spiegelt sich die Vielfalt unserer Gesellschaft bei den Kindern wider. Hier kommen Kinder aus verschiedenen familiären Konstellationen, mit unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten zusammen. Sie lernen und leben gemeinsam und werden dabei von pädagogischen Fachkräften entwicklungsförderlich begleitet.
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Ab dem 1. August 2018 werden die Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung gebührenfrei. Dies gilt für einen Umfang von bis zu acht Stunden pro Tag an fünf Tagen in der Woche je nach Angebot der jeweiligen Kita und unabhängig davon, ob das Kind schon in einer Kindergartengruppe oder noch in einer Krippengruppe betreut wird. Von der Beitragsfreiheit umfasst sind auch Früh- und Spätdienste, sofern diese zeitlich innerhalb einer täglichen individuellen Betreuungszeit von acht Stunden liegen.
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