Studien zeigen: Familiäre Belastung steigt, Bildungssituation verschlechtert sich

Kinder mit insulinpflichtigem Diabetes können nicht gleichberechtigt am Bildungssystem teilhaben. Sie sind in Kindergärten und Schulen noch immer unzureichend betreut. Mehr als die Hälfte der Eltern reduziert aufgrund dessen ihre Arbeitszeit. Darüber hinaus sind sie häufiger vom Regelschulbesuch ausgeschlossen als gesunde Gleichaltrige. Die Folge aus dieser Gesamtsituation ist, dass betroffene Familien vermehrt psychischen, sozialen und finanziellen Belastungen ausgesetzt sind. Um das bestehende Recht von Kindern mit Diabetes auf uneingeschränkte Teilhabe an Bildung umzusetzen, bedarf es aus Sicht der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) eines bundesweiten Gesetzes und konkreter Finanzierungsmöglichkeiten auf Landesebene. Auf dem 4. Zukunftstag Diabetologie am 17. Oktober 2019 in Berlin diskutieren Experten, wie eine Verbesserung der psychosozialen Versorgung im stationären und ambulanten Bereich zu erreichen ist.
Rund 1,78 Millionen Euro Fördermittel für Kindertagesstätten aus der Förderrichtlinie „BRÜCKE" wurden bis jetzt bewilligt. Hiervon konnten 31 Projekte mit 834.000 Euro im Kindergartenjahr 2018/2019 gefördert werden. Für das kommende Kindergartenjahr 2019/2020 wurden bisher 50 Projektanträge mit einem Antragsvolumen von rund 1,3 Mio. Euro gestellt, davon konnten bereits 30 Anträge mit insgesamt 943.000 Euro bewilligt werden.

Studie zum Verständnis für Eigentum bei Kindern



Kinder haben schon sehr früh Respekt vor dem Eigentum anderer Kinder. Das zeigt eine Studie von Dr. Patricia Kanngießer und Prof. Dr. Daniel Haun von der Universität Leipzig. Die Wissenschaftler des Leipziger Forschungszentrums für frühkindliche Entwicklung haben die Studie zusammen mit Forschenden der University of California in San Diego, der Duke University in Durham und des Max-Planck-Instituts für Evolutionäre Anthropologie in Leipzig durchgeführt und ihre Ergebnisse in der Fachzeitschrift „Developmental Psychology“ veröffentlicht.
Eine wachsende soziale Kluft zwischen armen und reichen Familien belegt eine neue Studie der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands, für die aktuelle amtliche Daten ausgewertet wurden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband geht darin der Frage nach, wie viel Geld Familien mit Kindern zur Verfügung haben und was sie für die physischen und für soziale Grundbedarfe der Teilhabe der Kinder ausgeben.
Angehende Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten sowie angehende Erzieherinnen und Erzieher müssen ab dem 1. August 2019 in Niedersachsen kein Schulgeld mehr bezahlen. Das Land Niedersachsen stellt im Jahr 2019 zwei Millionen Euro Fördergelder bereit, um die Schulgeldfreiheit für rund 2.000 Schülerinnen und Schüler in der jeweiligen Klasse 1 der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent und der Fachschule Sozialpädagogik zu gewährleisten. Gefördert werden die den Trägerinnen und Trägern von Schulen in freier Trägerschaft entstandenen Ausgaben für die Durchführung der sozialpädagogischen Bildungsgänge.

Studie gibt Empfehlungen


Durch den quantitativen Ausbau an Plätzen der Kindertagesbetreuung in Folge des im Jahr 2013 eingetretenen Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, aber auch der erweiterten Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen sowie neuer struktureller und konzeptioneller Anforderungen – z. B. die Orientierung zu Familienzentren – wird derzeit versucht, das Platzangebot in der Kindertagesbetreuung bedarfsgerecht zu erweitern.

Aktuelle Daten zu Personal, Arbeit und Ausbildung in der Kindertagesbetreuung


Steigende Beschäftigungszahlen, größer werdende Einrichtungen und Teams, vielfältigere pädagogische Aufgaben: Die Frühe Bildung hat sich zu einem relevanten Teilarbeitsmarkt entwickelt, der weiter expandiert. Gleichzeitig erhält mit dem anhaltenden Kita-Ausbau die Frage nach dem Personal neue Brisanz: Wie kann es gelingen, genügend Nachwuchs für eine Ausbildung und eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung zu gewinnen und frühpädagogische Fachkräfte längerfristig an das Arbeitsfeld zu binden
Das nifbe trauert um einen seiner Gründungsväter und um den langjährigen Vorstand Dr. Johannes Hartkemeyer. Er ist nach schwerer Krankheit am 15. Juli im Alter von 69 Jahren verstorben.
Wie sich Qualität in der Kindertagesbetreuung kontrollieren lässt, was gute Erzieherinnen und Erzieher auszeichnet und warum es die Entwicklungspsychologin Margarita Stolarova für notwendig hält, frühpädagogische Fachkräfte deutlich besser zu bezahlen.

  • DJI Impulse: Frau Stolarova, woran können Sie eine gute Kita erkennen?

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©Michael Latz
Dr. Margarita Stolarova: Als Mutter kann ich das schnell und eindeutig beantworten: Dort, wo sich meine Kinder wohlfühlen, wo sie gesehen werden und wo sie gerne hingehen, dort, wo sie sich entfalten und entwickeln können, ist eine gute Kita. Als Wissenschaftlerin fällt mir eine eindeutige Antwort hingegen schwerer. Denn in der Forschung wird heftig darüber gestritten, welche Kriterien eine gute Kita erfüllen muss und wie man diese erfassen, kontrollieren und optimieren kann. Wichtig ist: Wie wird das Kind begrüßt? Wie spricht die Erzieherin oder der Erzieher mit den Eltern? Ist die Atmosphäre im Gruppenraum angenehm und gelassen? Was passiert in den unausweichlichen Stresssituationen? Gibt es Rückzugsmöglichkeiten? Werden die Kinder mit ihren Interessen und Bedürfnissen wahr- und ernstgenommen – oder müssen sie funktionieren? Die Qualifikation des Personals ist deshalb aus meiner Sicht wesentlich. Gute Erzieherinnen und Erzieher behandeln Kinder respektvoll, unterstützen sie, sind ihnen zugewandt und lassen ihnen ihre Freiheiten.

Deutsches Kinderhilfswerk und Land Niedersachsen fördern Projekte zur Kinder- und Jugendbeteiligung mit 60.000 Euro

Das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Niedersachsen rufen zu Bewerbungen für ihren gemeinsamen Fonds zur Stärkung der Kinderrechte und Beteiligung von Kindern in Niedersachsen auf. Dafür stellen das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Niedersachsen in diesem Jahr Fördermittel in Höhe von 60.000 Euro bereit. Ziel des Förderfonds "Kinder stärken" ist es, die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Insbesondere soll Kindern die Beteiligung an sie betreffenden gesellschaftlichen Entscheidungen ermöglicht werden. Die beantragten Projekte müssen bis Mitte Februar 2020 abgeschlossen werden. Die Projektförderung beträgt im Regelfall bis zu 5.000 Euro, im besonders begründeten Einzelfall sind Förderungen bis zu 10.000 Euro möglich.