Bilanz nach sechs Jahren Forschungsarbeit

In einem neuen Buch stellt das Forschungszentrum IDeA seine bisher erreichten Ergebnisse vor. An der Einrichtung in Frankfurt a. M. untersuchen rund 120 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Kinder, deren Bildungserfolg gefährdet ist. Das interdisziplinäre Zentrum befasst sich mit ihrer Lernentwicklung und mit Möglichkeiten, sie gezielt zu unterstützen.
Am 27. April 2017 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ beschlossen. Damit können 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen und qualitative Verbesserungen gefördert werden.
WiFF präsentiert zentrale Ergebnisse des Fachkräftebarometers Frühe Bildung 2017 in Berlin

Der Arbeitsmarkt der Kindertagesbetreuung hat ein nie dagewesenes Ausmaß erreicht: Die Zahl des pädagogischen und leitenden Personals ist zwischen 2006 und 2016 um 62% auf rund 571.000 gestiegen. Zählt man die 43.500 Erwerbstätigen in der Kindertagespflege dazu, erreicht die Zahl der pädagogisch Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung inzwischen 615.000 Personen. Damit arbeiten in der Frühen Bildung fast genauso viele pädagogisch Beschäftigte wie Lehrkräfte im gesamten allgemeinbildenden Schulwesen (690.300 Personen).

In den kommenden Jahren ist von einem weiteren Wachstum auszugehen. Trotz günstiger Beschäftigungsbedingungen und ebenfalls noch steigender Ausbildungszahlen, ist in der Frühen Bildung ein Fachkräftemangel zu erwarten.
In der Regionalen nifbe-Transferstelle NordWest (Emden) ist zum 01. Juni die Stelle einer / eines Transfermanager/in zu besetzen. Die Vollzeit-Stelle ist zunächst bis zum 31.12.2018  befristet.

Gemischte Bilanz der Deutschen Liga für das Kind nach 25 Jahren UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland


Heute vor 25 Jahren trat die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft, wenn auch zunächst mit Vorbehalten. Seit Rücknahme der Vorbehaltserklärung durch die damalige Bundesregierung im Jahr 2010 gilt die Konvention als geltendes Recht uneingeschränkt für jedes in Deutschland lebende Kind. Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes nimmt sie den Rang eines einfachen Bundesgesetzes ein. Im Falle einer Konkurrenz zwischen Grundgesetz und Kinderrechtskonvention kommt dem Grundgesetz eine Vorrangstellung zu. Deshalb ist es so wichtig, die Kinderrechte endlich in der Verfassung zu verankern.
Die geplante Finanzhilfe des Bundes an die Bundesländer in Höhe von 1,126 Milliarden Euro in den Jahren 2017 bis 2020 zur Finanzierung von weiteren 100.000 Plätzen in der Kindertagesbetreuung wird von Experten und Interessenvertretern begrüßt. Zugleich mahnen sie an, dass der Bedarf deutlich höher ausfällt. Dies wurde in der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung (18/11408) deutlich.
Der Bund wird sich von 2017 bis 2020 mit weiteren 1,126 Milliarden Euro am Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" beteiligen, um gemeinsam mit den Bundesländern zusätzliche 100.000 Plätze in der Kindertagesbetreuung zu schaffen.
Wie können pädagogische Fachkräfte Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung in KiTa, Schule, Sportvereinen oder anderen informellen Bildungsorten mit Sport, Spiel und Bewegung in der neuen Heimat ankommen lassen und ihnen zugleich Bildungsperspektiven eröffnen? Diese Frage stand im Fokus einer vom niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius eröffneten Kooperationstagung zwischen der Universität Osnabrück und dem nifbe im Osnabrücker Schloss.

Bundesjugendministerin Manuela Schwesig eröffnet den 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag in Düsseldorf


„Die Zeit ist reif für Kinderrechte ins Grundgesetz. Das wäre eine Verbesserung, die ganz konkret die Rechte von Kindern stärkt und ihren Schutz verbessert,“ machte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zum Auftakt des 16. Kinder- und Jugendhilfetages deutlich. „Bisher spielen Kinder im Grundgesetz nur eine Nebenrolle. Als Hauptpersonen treten sie in unserer Verfassung nicht auf. Das müssen wir ändern. Kinder haben eigene Meinungen, Wünsche und Bedürfnisse. Wir müssen ihre Rechte da festschreiben, wo die Pfeiler unseres Zusammenlebens geregelt sind: Bei den Grundrechten im Grundgesetz.“

Stellungnahme der BAG-BEK zum Zwischenbericht


Hintergrund:

Im November 2016 wurde der Zwischenbericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ von Bund und Ländern vorgestellt. Erarbeitet wurde der Zwischenbericht von einer Arbeitsgruppe, die aus Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden besteht. Vertreterinnen und Vertretern aus den in der Kindertagesbetreuung verantwortlichen Verbänden und Organisationen sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis unterstützten die Arbeitsgruppe dabei im Rahmen eines Expertendialogs. (s.a. hier: Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung)