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Bilanz nach sechs Jahren Forschungsarbeit
In einem neuen Buch stellt das Forschungszentrum IDeA seine bisher erreichten Ergebnisse vor. An der Einrichtung in Frankfurt a. M. untersuchen rund 120 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Kinder, deren Bildungserfolg gefährdet ist. Das interdisziplinäre Zentrum befasst sich mit ihrer Lernentwicklung und mit Möglichkeiten, sie gezielt zu unterstützen.Weiterlesen ...
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Der Arbeitsmarkt der Kindertagesbetreuung hat ein nie dagewesenes Ausmaß erreicht: Die Zahl des pädagogischen und leitenden Personals ist zwischen 2006 und 2016 um 62% auf rund 571.000 gestiegen. Zählt man die 43.500 Erwerbstätigen in der Kindertagespflege dazu, erreicht die Zahl der pädagogisch Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung inzwischen 615.000 Personen. Damit arbeiten in der Frühen Bildung fast genauso viele pädagogisch Beschäftigte wie Lehrkräfte im gesamten allgemeinbildenden Schulwesen (690.300 Personen).
In den kommenden Jahren ist von einem weiteren Wachstum auszugehen. Trotz günstiger Beschäftigungsbedingungen und ebenfalls noch steigender Ausbildungszahlen, ist in der Frühen Bildung ein Fachkräftemangel zu erwarten.
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Gemischte Bilanz der Deutschen Liga für das Kind nach 25 Jahren UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
Heute vor 25 Jahren trat die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft, wenn auch zunächst mit Vorbehalten. Seit Rücknahme der Vorbehaltserklärung durch die damalige Bundesregierung im Jahr 2010 gilt die Konvention als geltendes Recht uneingeschränkt für jedes in Deutschland lebende Kind. Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes nimmt sie den Rang eines einfachen Bundesgesetzes ein. Im Falle einer Konkurrenz zwischen Grundgesetz und Kinderrechtskonvention kommt dem Grundgesetz eine Vorrangstellung zu. Deshalb ist es so wichtig, die Kinderrechte endlich in der Verfassung zu verankern.
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Bundesjugendministerin Manuela Schwesig eröffnet den 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag in Düsseldorf
„Die Zeit ist reif für Kinderrechte ins Grundgesetz. Das wäre eine Verbesserung, die ganz konkret die Rechte von Kindern stärkt und ihren Schutz verbessert,“ machte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zum Auftakt des 16. Kinder- und Jugendhilfetages deutlich. „Bisher spielen Kinder im Grundgesetz nur eine Nebenrolle. Als Hauptpersonen treten sie in unserer Verfassung nicht auf. Das müssen wir ändern. Kinder haben eigene Meinungen, Wünsche und Bedürfnisse. Wir müssen ihre Rechte da festschreiben, wo die Pfeiler unseres Zusammenlebens geregelt sind: Bei den Grundrechten im Grundgesetz.“
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Stellungnahme der BAG-BEK zum Zwischenbericht
Hintergrund:
Im November 2016 wurde der Zwischenbericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ von Bund und Ländern vorgestellt. Erarbeitet wurde der Zwischenbericht von einer Arbeitsgruppe, die aus Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden besteht. Vertreterinnen und Vertretern aus den in der Kindertagesbetreuung verantwortlichen Verbänden und Organisationen sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis unterstützten die Arbeitsgruppe dabei im Rahmen eines Expertendialogs. (s.a. hier: Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung)
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