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Land Niedersachsen führt staatliche Anerkennung für Bachelorabsolventinnen und -absolventen ein
Jetzt gibt es sie auch in Niedersachsen: die staatliche Anerkennung als Kindheitspädagogin bzw. Kindheitspädagoge (B.A.). Nachdem die Kultusministerkonferenz sowie die Jugend- und Familienministerkonferenz die fachlichen Rahmenbedingungen geschaffen haben, verleihen nun auch die niedersächsischen Hochschulen mit kindheitspädagogischen Bachelorstudiengängen die Urkunde. Absolventinnen und Absolventen früherer Jahrgänge, die die Voraussetzungen erfüllen, können ihre Qualifikationen nachträglich staatlich anerkennen lassen.
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In einem Zuwanderungsland wie Deutschland wird die Interkulturelle Kompetenz daher zunehmend zu einer unverzichtbaren Schlüsselkompetenz. Bereits heute hat hierzulande jedes dritte Kind einen Migrationshintergrund, und die Tendenz ist steigend – nicht zuletzt durch die aus den Kriegs- und Krisenregionen der Welt nach Deutschland geflüchteten Familien.
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wissenschaftlichen Mitarbeiterin/wissenschaftlichen Mitarbeiters
(Entgeltgruppe gemäß Abschluss in Anlehnung an TVL, 50%)
befristet bis zum 31.12.2020 zu besetzen.
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