GEW informiert über Einzelheiten der Tarifeinigung

 

Nach einer der längsten Tarifauseinandersetzungen im öffentlichen Dienst ist es am 30. September 2015 gelungen, zu einer Einigung zu kommen. Der größte Teil der 240.000 Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst wird rückwirkend zum 1. Juli 2015 in eine höhere Entgeltgruppe eingeordnet. Die Tarifver handlungen zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und en Gewerkschaften ver.di und GEW sowie dem Deutschen Beamtenbund endeten nach 218 Tagen mit einem für beide Seiten tragbaren Kompromiss.

Für zahlreiche Kolleginnen und Kollegen wird es eine ordentliche Erhöhung der Entgelte geben. Voraussetzung für die endgültige Beendigung der Tarifauseinandersetzung ist das Votum der Gewerkschaftsmitglieder. Sie entscheiden darüber in einer Urabstimmung. Der Versuch der Einigung mit einem Schlichtungsverfahren war nach einer Mitgliederbefragung im Juli 2015 gescheitert. In der darauffolgenden achten Verhandlungsrunde waren die Arbeitgeber nicht bereit, auf die Gewerkschaften zuzugehen. Erst in der neunten Verhandlung wares gelungen, gegenüber der Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission Verbesserungen durchzusetzen.

 

Die gegenüber der Schlichtung wichtigsten Verbesserungen:

1.
Erzieherinnen und Erzieher kommen aus der Entgelt gruppe S 6 in die neu geschaffene Entgeltgruppe S 8a und erhalten nicht erst – wie in der Schlichtung vorgesehen – ab Stufe 4 eine spürbare Erhöhung, sondern bereits ab Stufe 1. Die Tabellenwerte steigen gegenüber S 6 durchschnittlich um 132,00 Euro, das ist eine Erhöhung um 4,25 Prozent. Damit ist es gelungen, die Attraktivität des Berufs von Anfang an durch eine verbesserte Bezahlung zu steigern. Ein wichtiger Schritt gegen den anhaltenden Fachkräftemangel.

2.
Erzieherinnen und Erzieher mit schwierigen Tätigkeiten kommen aus der Entgeltgruppe S 8 in die neu geschaffene Entgeltgruppe S 8b und erhalten egenüberg der Schlichtung harmonisierte Erhöhungsbeträge. Die lange Stufenlaufzeit (26 Jahre) wird um vier Jahre verkürzt: 1-3-4-6-8 Jahre.

3.
Heilpädagoginnen und Heilpädagogen werden in S 9 mit höheren Entgeltbeträgen eingeordnet. Die lange Stufenlaufzeit (26 Jahre) wird auf die reguläre Laufzeit (17 Jahre) verkürzt: 1-3-4-4-5 Jahre. Außerdem beträgt die Jahressonderzahlung künftig 90 Prozent des Monatsgehaltes (in S 9 bisher 80 Prozent).

4.
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die in S 14 eingruppiert sind, erhalten nicht nur in Stufe 6 eine Entgelt¬ erhöhung, sondern in allen Stufen.

 

Der Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst tritt rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Einen Überblick über das Gesamtergebnis wird die GEW in einem weiteren Tarif-Info zusammenstellen. 

 

"Strukturelle Verbesserungen durchgesetzt"


„Mit der nunmehr erzielten Einigung", so das GEW-Vorstandsmitglied für Tarifpolitik, Andreas Gehrke, „haben die Gewerkschaften für eine der größten Beschäftigtengruppen des öffentlichen Dienstes strukturelle Verbesserungen durchgesetzt." Allerdings werde das Tarifergebnis, so Gehrke, „nicht als glänzender Erfolg in die Geschichte der Tarifabschlüsse eingehen. Eines wird aber sicher in die Geschichte der Gewerkschaftsbewegung eingehen: Das überragende Engagement der Kolleginnen und Kollegen im längsten bundesweiten Arbeitskampf des Bildungs-, Erziehungs- und Sozialwesens. Dieses Engagement, die Erfahrung, gemeinsam etwas bewirken zu können, hat die berufliche Identität und das Selbstbewusstsein gestärkt."


„Der Verlauf und das Ergebnis der Tarifauseinandersetzung wird", so Norbert Hocke, GEW Vorstand für Jugendhilfe und Sozialarbeit, „für das gesamte Berufsfeld Auswirkungen haben." Man habe die Erfahrung machen müssen, dass eine Aufwertung von sozialer Arbeit, von Bildung und Erziehung nur in einem breiten gesellschaftlichen Diskurs gelingen kann. „Die VKA", so Hocke, „ hat sich hinter kommunalen Budget-Mauern verschanzt. Wir brauchen eine neue Struktur staatlicher Verantwortung. Die Kommunen sind zwar die Arbeitgeber, verantwortlich für Bildung und Erziehung und deren Finanzierung sind aber ebenso die Länder und der Bund."


Die GEW fordert die freien Träger, die Wohlfahrtsverbände und Kirchen auf, das Tarifergebnis umgehend und in vollem Umfang zu übertragen.

 

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Info: GEW