Das Bundesverfassungsgericht hat einstimmig geurteilt, dass dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld fehlt. Damit sind die mit dem Betreuungsgeldgesetz vom 15. Februar 2013 eingefügten §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ohne rechtliche Grundlage. Diese Regelungen sehen im Wesentlichen vor, dass Eltern in der Zeit vom 15. Lebensmonat bis zum 36. Lebensmonat ihres Kindes einkommensunabhängig Betreuungsgeld in Höhe von zunächst 100 € und mittlerweile 150 € pro Monat beziehen können, sofern für das Kind weder eine öffentlich geförderte Tageseinrichtung noch KindertagespflegeKindertagespflege|||||Kindertagespflege oder Tagespflege umfasst eine zeitweilige Betreuung von Jungen und Mädchen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 ist die Tagespflege neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung.  in Anspruch genommen werden.

 

Schwesig: "Betreuungsgeld ist der falsche Weg und hat keine Zukunft"

 

Bundesfamilienministerin Schwesig äußerte sich wie folgt zum Urteil: "Ich freue mich, dass wir nun Klarheit haben. Die Entscheidung zeigt: das Betreuungsgeld ist der falsche Weg und hat keine Zukunft. Die frei werdenden Mittel sollen Kindern und Familien zugutekommen, zum Beispiel durch eine verbesserte Kinderbetreuung. Das Geld darf nicht im Haushalt des Bundesfinanzministeriums versickern. Außerdem werde ich nach einer Lösung suchen, damit Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, es bis zum Ende bekommen. Über die weitere Umsetzung werde ich mich mit den Regierungsfraktionen am 13. August beraten."

 

Deutscher Verein fordert "echte Wahlfreiheit"


Auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßte das Gerichtsurteil und fordert die Weiterentwicklung der monetären Leistungen für Familien sowie eine echte Wahlfreiheit für Familien und Kinder. „Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung zum Betreuungsgeld deutlich gemacht, dass das bundesstaatliche Kompetenzgefüge ernst zu nehmen ist und nicht durch politisch motivierte Konstruktionen unterlaufen werden darf.", kommentiert Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V..


Unabhängig davon ist aus Sicht des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. das Betreuungsgeld eine Leistung, die falsche Akzente setzt. „Das Betreuungsgeld wirkt einer beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern entgegen. Vor allem für Frauen verfestigt sich auf Grund der Nichterwerbstätigkeit die Gefahr der Altersarmut", so Michael Löher. Dass dies nicht nur eine Vermutung sei, zeigten die Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2014. Das Betreuungsgeld werde zu 95 % von Müttern bezogen.


Nach Meinung des Deutschen Vereins sollten monetäre Leistungen für Familien die Absicherung, Förderung und gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Familien, die Berücksichtigung der Lebenslagen aller Familien und eine gleichstellungsorientierte Förderung von Frauen und Männern zum Ziel haben. Er fordert daher eine Gesamtstrategie zur Weiterentwicklung der ehe- und familienpolitischen Förderungen noch in dieser Legislaturperiode.

 

Zudem hat der Deutsche Verein mehrfach hervorgehoben, dass Wahlfreit nicht dadurch geschaffen wird, dass man Geld an Eltern zahlt, damit sie ein öffentliches Angebot nicht wahrnehmen. Vielmehr müssten Bund, Länder, Kommunen und Träger alle zur Verfügung stehenden Ressourcen nutzen, damit die Qualität in der öffentlichen Kindertagesbetreuung wie auch die Umsetzung des Rechtsanspruches gesichert werden können. Denn nur wenn allen Eltern ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochwertiges und vielfältiges Angebot an Betreuungsplätzen zur Verfügung stehe, hätten sie auch eine echte Wahlfreiheit.


Die ausführliche Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2012/dv-22-12.pdf abrufbar.


.