Eltern und ErzieherInnen brauchen Klarheit und Verlässlichkeit


Bund organisiert Corona-Kita-Rat, Corona-KiTa-Studie und gibt eine Milliarde Euro für Investitionen

Mit dem neuen Kita-Jahr kehren viele Kitas und die KindertagespflegeKindertagespflege|||||Kindertagespflege oder Tagespflege umfasst eine zeitweilige Betreuung von Jungen und Mädchen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 ist die Tagespflege neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung.  in den Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen zurück. Der Bund begleitet und unterstützt sie dabei. Er stellt zusätzlich 1 Milliarde Euro für Investitionen in Kitas zur Verfügung, bringt im Corona-KiTa-Rat alle Akteure regelmäßig an einen Tisch und erforscht den Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen in der „Corona-KiTa-Studie“.

Für den anlaufenden Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung empfiehlt das BMFSFJ fünf Leitlinien, die grundsätzlich gelten sollten:

  • Hygiene ist das A und O: Viel frische Luft und häufig die Hände waschen
  • Verantwortung der Erwachsenen: Abstands- und Hygieneregeln werden durch Erzieherinnen, Erzieher und Eltern eingehalten, nur enge Personenkreise haben Zugang
  • Infektionen rasch erkennen: alle Erzieherinnen und Erzieher müssen sich auch ohne Symptome überall kostenlos und zeitnah testen lassen können
  • Im Falle einer Infektion: Kontakte reduzieren und Infektionsketten nachvollziehen; möglichst feste Gruppen beibehalten und Fachkräftewechsel vermeiden
  • Klare Vorgaben: keine kranken und fiebernden Kinder in die Kindertagesstätte und Kindertagespflege

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Unser Ziel muss es sein, den Regelbetrieb in Kitas und Kindertagespflege sicherzustellen. Erneute flächendeckende Schließungen von Einrichtungen sollten unbedingt vermieden werden. Wir müssen alles tun, um einen zweiten Lockdown zu verhindern. Eltern brauchen Klarheit und Verlässlichkeit ebenso wie Erzieherinnen und Erzieher, damit der Alltag in Pandemiezeiten gut gelingen kann und das Gesamtsystem funktioniert. Familien haben in den vergangenen Monaten sehr viel geleistet und aufgefangen, was aufgrund der Schließungen von Kitas und Schulen plötzlich weggefallen ist. Das war notwendig. Es kann und darf aber nicht die Perspektive für die kommende Zeit sein. Wir als Bund flankieren und ergänzen die Maßnahmen der Länder, die für die Kindertagesbetreuung zuständig sind. Der „Corona-KiTa-Rat“, die „Corona-KiTa-Studie“ und das neue Milliarden-Investitionsprogramm für Kitas sind wichtige Bausteine, damit Deutschland die Corona-Herausforderungen in den Kitas meistern kann.“

Corona-Studie mit Kita-Register

Die Corona-KiTa-Studie wird vom Bundesfamilienministerium und vom Bundesgesundheitsministerium finanziert – umgesetzt wird sie vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) und vom Robert Koch-Institut (RKI). Die Studie begleitet die Rückkehr zum Regelbetrieb wissenschaftlich und erforscht die Rolle von Kindern im Infektionsgeschehen: „Es ist die erste Studie, die das bundesweite Infektionsgeschehen in der Kindertagesbetreuung in den Blick nimmt“, hebt der Direktor des DJI, Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, hervor. Nachdem bisher einzelne Studienergebnisse zusammengefasst und analysiert wurden, startet am 11. August 2020 das bundesweite KiTa-Register, in das Kita-Leitungen und Kindertagespflegepersonen regelmäßig Informationen zum Infektionsgeschehen und zu den Kapazitäten in ihrer Einrichtung eintragen können. „Wir hoffen auf eine hohe Beteiligung, die uns einen guten Überblick über die bundesweite Situation in der Kindertagesbetreuung verschafft“, so Rauschenbach.

Auch im Regelbetrieb gehören Maßnahmen zum Infektionsschutz zum pädagogischen Alltag. Hier unterstützt der Bund mit dem 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“: Eine Milliarde Euro wird in den Jahren 2020 und 2021 zusätzlich für den Kita-Ausbau zur Verfügung gestellt. Damit können bis zu 90 000 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Die Mittel können aber auch für Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden, zum Beispiel für Veränderungen im Eingangsbereich von Einrichtungen oder für die Ausstattung der Sanitärräume. Ebenfalls möglich ist der Einsatz der Gelder für Digitalisierung wie beispielsweise Tablets oder W-LAN, um den Kontakt zu den Familien sicherzustellen.

Das Bundesfamilienministerium weitet die Möglichkeiten der gemeinsamen Beratung und des Austausches aller Beteiligten aus und richtet zusätzlich einen „Corona-KiTa-Rat“ ein. Die Akteure werden den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen begleiten und das Vorgehen beraten. Neben den Mitgliedern der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder sollen auch Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, der Gewerkschaften, der Trägerverbände, der Kindertagespflege sowie der Bundeselternvertretung ihre Perspektive und Expertise einbringen. Der Rat soll ab Ende August mindestens ein Mal im Monat für die Dauer der Pandemie zusammenkommen.

Anhang: