Interessenbekundungsverfahren gestartet


Ab sofort läuft das Interessenbekundungsverfahren zum neuen Bundesprogramm „ProKindertagespflegeKindertagespflege|||||Kindertagespflege oder Tagespflege umfasst eine zeitweilige Betreuung von Jungen und Mädchen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 ist die Tagespflege neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. : Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“. Mit dem Bundesprogramm fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) von Januar 2019 bis Ende 2021 die Weiterentwicklung der Kindertagespflege in Deutschland.

Nach dem Motto „Qualifiziert Handeln und Betreuen“ sollen die Kindertagespflege weiter gestärkt und die Rahmenbedingungen verbessert werden. Mit dem Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ werden den geförderten Vorhaben in der dreijährigen Laufzeit Fördermittel in Höhe von bis zu 150.000 Euro pro Jahr durch das BMFSFJ zur Verfügung gestellt.

Das Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ sieht schwerpunktmäßig die Förderung in drei Modulen vor:

Modul 1: Koordinierungsstelle zur Profilierung der Kindertagespflege
Die Koordinierungsstelle ist eingebunden in einen Expertenpool, dessen Mitglieder Kriterien zur Qualität und wirkungsvolle Faktoren zur Weiterentwicklung der Kindertagespflege erarbeiten.

Modul 2: Verbesserung der Qualifizierung durch die Umsetzung des Kompetenzorientierten Qualifizierungsbuchs (QHB)
Zur Umsetzung des Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs (QHB) erhalten die teilnehmenden Standorte eine Unterstützung zur (Weiter-)Qualifizierung von (neuen) Tagesmüttern und -vätern.

Modul 3: Verbesserung der Tätigkeitsbedingungen in der Kindertagespflege
In den sieben Themenfeldern Fachberatung, Fachkräftegewinnung und -bindung, Vertretung Kindertagespflegepersonen, Inklusion Kindertagespflege, Zusammenwirken mit Familien, Merkmale Kindertagespflege sowie Vergütung bzw. laufende Geldleistung werden die teilnehmenden Standorte bei der Weiterentwicklung der Kindertagespflege im Rahmen ihrer jeweiligen lokalen Gesamtstrategie unterstützt.

Bei einem geplanten Vorhabenbeginn zum 1. Januar 2019 besteht bis zum 16. November 2018 (Posteingang) die Möglichkeit, das Interesse an der Förderung im Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ zu bekunden. Nach der Auswahlphase wird es – bei zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln – weiterhin die Möglichkeit zur Interessenbekundung geben. Der Förderbeginn verschiebt sich entsprechend ins Jahr 2019. Weitere Informationen dazu können der Arbeitshilfe für die Interessenbekundung entnommen werden. Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder von ihnen beauftragte freie Träger, sofern diesen die Aufgaben zur Fachberatung in der Kindertagespflege übertragen wurden.

Antragsberechtigte Standorte:

Modellstandorte des Bundesprogramms „Kindertagespflege“
Diese Standorte verankern das bereits erprobte QHB bis spätestens zum 31. Dezember 2020 fest in den kommunalen Strukturen, so dass die Finanzierung nachweislich ab 2021 durch die Kommune bzw. das Land sichergestellt ist.

Kommunen, die das QHB implementieren wollen
Diese Kommunen verstetigen das QHB während der Programmlaufzeit in den regionalen Strukturen, so dass die Finanzierung nachweislich ab 2022 durch die Kommune bzw. das Land sichergestellt ist.

Kommunen, die das QHB implementiert haben
Diese Kommunen müssen nachweislich eine Finanzierung der Umsetzung des QHB durch die Kommune bzw. das Land ab 2019 sicherstellen.

Das aktuell laufende Bundesprogramm „Kindertagespflege: Weil die Kleinsten große Nähe brauchen“ setzt bereits wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Kindertagespflege. Von 2016 bis 2018 fördert das BMFSFJ die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen nach dem QHB sowie innovative Strategien zur Verbesserung der strukturellen Qualität in der Kindertagespflege.
 
Weitere Infos und Downloads unter: https://kindertagespflege.fruehe-chancen.de/aktuelles/interessenbekundungsverfahren/

Quelle: BMFSJF